„Dubai-Schokolade“ – Was steckt wirklich drin?: Ein Update

CVUA Stuttgart: Dorothee Kielkopf, Sina Straub, Lisa Priesnitz, Dr. Carmen Breitling-Utzmann, Lydia Richter, Thomas Kapp; CVUA Freiburg: Hans-Ulrich Waiblinger; CVUA Sigmaringen: Dr. Tanja Welsch, Dr. Tanja Radykewicz, Benjamin Dambacher

 

Im Dezember 2024 wurde der Beitrag „Hype um „Dubai-Schokolade“ – Was steckt wirklich drin?“ veröffentlicht. Wir berichteten über die Untersuchungsergebnisse von acht Dubai-Schokoladen aus Drittländern. Wie angekündigt wurden im Rahmen eines Sonderprobenprogramms weitere „Dubai-Schokoladen“ und zusätzlich Pistaziencremes untersucht. Bei den Schokoladen handelt es sich vorwiegend um Importware. Wenige Proben stammen aus handwerklicher Herstellung aus Baden-Württemberg. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 38 Schokoladen und sieben Pistaziencremes untersucht. Insbesondere unter der Importware finden sich weiterhin mangelhafte Produkte.


Foto: Verschiedene als Dubai-Schokolade angebotenen Produkte sowie deren Zutaten liegen auf einem weißen Porzellanteller.


Was haben wir untersucht?

Bei ersten Untersuchungen waren acht Importproben „Dubai-Schokolade“ bezüglich ihrer Gehalte an Prozesskontaminanten, Mykotoxinen und nicht deklarierten Farbstoffen auffällig. Bei fünf dieser acht Proben handelte es sich nicht um Schokolade. Teilweise waren nicht deklarierte allergene Zutaten (wie Sesam) enthalten. Daraufhin wurden im Rahmen eines Sonderprobenprogramms weitere 30 Proben Schokolade und sieben Proben Pistaziencreme erhoben. Zum Ende des Jahres 2024 wurden dementsprechend insgesamt 38 Proben „Dubai-Schokolade“ sowie sieben Proben Pistaziencreme untersucht.


Von 38 Proben Schokolade waren 29 Proben nach den uns vorliegenden Unterlagen Importware aus Drittstaaten. Eine Probe stammte demnach aus Jordanien, zehn Proben aus der Türkei, 18 Proben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und bei einer Probe war das Herkunftsland unbekannt. Zwei Proben stammten aus den Niederlanden. Eine davon, erhoben auf einem Weihnachtsmarkt, war direkt bei der Verkostung auffällig: sie roch und schmeckte verdorben und wurde daher als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.


Aus heimischer, handwerklicher Herstellung stammten nach den uns vorliegenden Unterlagen lediglich sechs Proben.


3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureester

32 Proben „Dubai-Schokolade“ wurden am CVUA Stuttgart auf die herstellungsbedingten Kontaminanten 3-Monochlorpropandiol- (3-MCPD-) und Glycidyl-Fettsäureester untersucht. Diese Prozesskontaminanten entstehen vor allem bei der Raffination von Fetten und Ölen und gelten als gesundheitlich bedenklich. Glycidyl-Fettsäureester werden als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft und sollten in Lebensmitteln soweit wie möglich minimiert werden. Bei 14 der 32 Proben „Dubai-Schokolade“ wurden erhebliche Mengen dieser herstellungsbedingten Kontaminanten festgestellt.


Neun dieser Proben überschritten den gesetzlich festgelegten Höchstwert für Glycidyl-Fettsäureester deutlich. Sie wurden zusätzlich als nicht zum Verzehr geeignet und somit als „nicht sicher“ beurteilt, da sie eine für Verbraucherinnen und Verbraucher unzumutbar hohe Kontamination mit einer als „wahrscheinlich krebserregend“ eingestuften Substanz aufwiesen. Alle neun Proben waren Produkte desselben Herstellers aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.


Vermutlich gelangten die gesundheitlich bedenklichen Stoffe über verunreinigtes Palmöl in die „Dubai-Schokolade“. Palmöl ist besonders anfällig für die Bildung von 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern. Durch bestimmte technologische Maßnahmen können aber auch Palmöle mit geringen Gehalten dieser toxikologisch bedenklichen Stoffe hergestellt werden. Die hohen Gehalte lassen daher vermuten, dass für die Herstellung dieser Produkte Zutaten von minderer Qualität verwendet wurden.


Dass es möglich ist, auch Produkte mit geringen Gehalten an 3-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern herzustellen, zeigen 18 Produkte aus der Türkei, den Niederlanden und Deutschland, die keine oder nur geringe Gehalte unter dem gesetzlich festgelegten Höchstwert enthielten.


Wir halten fest: neun von 32 Proben wurden aufgrund von herstellungsbedingten Kontaminanten als „nicht sicher“ beurteilt. Alle neun Proben waren Produkte desselben Herstellers aus den Vereinigten Arabischen Emiraten.


Farbstoffe

32 „Dubai-Schokoladen“ hatten eine grüne Füllung. Einige Proben waren außerdem mit farbigen Dekors verziert. 31 Proben wurden am CVUA Stuttgart auf Farbstoffe untersucht. Davon enthielten neun Proben (zwei Proben aus handwerklicher Herstellung aus Deutschland, eine Probe aus den Niederlanden, eine Probe unbekannter Herkunft und fünf Importproben) keine Farbstoffe.


Bei 22 Proben ermittelten wir Farbstoffe in der Füllung und im vorhandenen Dekor. Lediglich bei zwei Proben waren die nachgewiesenen Farbstoffe deklariert. Bei 20 untersuchten Proben fehlte die Deklaration, bzw. es waren andere Farbstoffe angegeben. 15 Importproben und eine Probe aus handwerklicher Herstellung enthielten synthetische Azofarbstoffe. Forschungsergebnisse deuten auf einen möglichen Zusammenhang zwischen Azofarbstoffen und Aufmerksamkeitsstörungen bei Kindern hin. Der daher vom Gesetzgeber vorgeschriebene Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ fehlte ebenfalls.


Durch den Einsatz der synthetischen Farbstoffe wird eine intensivere Färbung der Füllung erreicht. Es ist naheliegend, dass dadurch ein höherer Pistaziengehalt vorgetäuscht werden soll.


Wir halten fest: Bei „Dubai-Schokolade“ mit buntem Dekor und leuchtend grüner Füllung ist mit synthetischen Farbstoffen zu rechnen.


Schokolade

Schokolade ist ein hochwertiges Produkt und darf gemäß der in Deutschland geltenden Kakaoverordnung als Fettbestandteile nur Kakaobutter und Milchfett enthalten. Zusätzlich sind wenige andere pflanzliche Fette oder Öle in geringem Anteil (maximal 5 %) als Ergänzung zu Kakaobutter, bei entsprechender Kennzeichnung, zulässig. Mittels einer Fettsäureverteilung des Fettanteils kann geprüft werden, ob es sich um „Schokolade“ handelt.


Das CVUA Stuttgart prüfte bei 32 „Dubai-Schokoladen“ die Hülle auf die für Schokolade typischen Fettsäuren. Die Hüllen von zwölf Proben bestanden nicht aus Schokolade, obwohl im Zutatenverzeichnis Milchschokolade oder Bestandteile von Milchschokolade (Kakaobutter, Kakaomasse, Milchpulver) aufgeführt waren. Bei elf der beanstandeten Proben handelt es sich um Importware, davon sieben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten und vier aus der Türkei. Bei neun Proben war „Dubai-Schokolade“ oder „Dubai-Chocolate“ irreführenderweise in der Bezeichnung genannt. Zwei Proben waren als „Dubai-Bar“ bezeichnet. Diese Bezeichnung ist jedoch nicht ausreichend um eine Verwechslung mit Schokolade auszuschließen, insbesondere da im Zutatenverzeichnis „Milchschokolade“ aufgeführt war. Eine Probe „Dubai Choc“ wurde unverpackt bei einer Donut-Kette erhoben. Der Produktspezifikation war zu entnehmen, dass sie aus einer Mischung aus Schokolade und kakaohaltiger Fettglasur bestand. Bei ihrer Bezeichnung „Dubai Choc“ wird jedoch eindeutig suggeriert, dass es sich um Schokolade handelt.


Wir halten fest: 12 „Dubai-Schokoladen“ bestanden irreführenderweise nicht aus Schokolade, davon waren 11 Proben Importware.


Anteil an Pistazien

Schon bei der geschmacklichen Prüfung ist auffällig, wie wenig die „Pistazienfüllungen“ nach der hochwertigen Zutat Pistazie schmecken. Durch den enormen Hype der „Dubai-Schokolade“ ist die Nachfrage an Pistazien auch für andere Produkte wie z. B. Feine Backwaren und Desserts dermaßen gestiegen, dass durchaus Engpässe zu erwarten sind.


Deklariert waren häufig hohe Anteile an Pistazie von mehr als 10 %, wie z. B. 44 % bei einem Produkt aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Bei näherem Studium des Zutatenverzeichnisses wird aber häufig klar: Die Füllungen enthalten nicht etwa 44 % Pistazie, sondern die zusammengesetzte Zutat Pistaziencreme ist mit diesem Gewichtsanteil angegeben. Pistazie macht in dieser Füllung dann aber oft nur einen geringen Anteil aus, Zucker und Fette überwiegen.


Dies wurde am CVUA Freiburg mit einem molekularbiologischen Test analytisch bestätigt: So waren 18 der 26 auf den Anteil an Pistazien untersuchten Schokoladen in Ordnung; bei acht Produkten wurde Pistazie allerdings nur in geringen Anteilen – zum Teil deutlich unter 1 % – bestimmt. Bei zwei Proben (eine aus der Türkei, eine von einer Donut-Kette) mit minimalen Anteilen an Pistazie wurde daher die hervorgehobene Angabe dieser Zutat als irreführend beurteilt; bei den sechs anderen auffälligen Proben wurde auf den geringen Anteil hingewiesen und empfohlen, den Lebensmittelunternehmer aufzufordern, die Rezeptur vorzulegen, damit die Lebensmittelüberwachungsbehörde prüfen kann, ob die hervorgehobene Angabe der Zutat Pistazien gerechtfertigt ist.


Bei vielen Proben fehlte zudem die mengenmäßige Angabe für die Zutat Pistazie. Diese ist u. a. aufgrund der Hervorhebung von Pistazien in der Aufmachung und oftmals durch die Nennung von Pistazie in der Bezeichnung verpflichtend anzugeben. Aufgrund dieser fehlenden Angabe wird den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht ersichtlich, wieviel Pistazie im Produkt enthalten ist. In diesen Fällen war nur die Mengenangabe für die zusammengesetzte Zutat Pistaziencreme vorhanden; also für die Summe aus Zucker, Pflanzenfetten und Pistazien. Es liegt der Verdacht nahe, dass versucht wird einen höheren Pistazienanteil zu suggerieren.


Wir halten fest: Die Untersuchungen legen den Verdacht nahe, dass an der hochpreisigen Zutat Pistazie oft gespart wird.

Verbrauchertipp: Achten Sie auf die Mengenangaben für Pistazien im Zutatenverzeichnis. Wenn sich die Mengenangabe z. B. nur auf die zusammengesetzte Zutat Pistaziencreme bezieht, sind oft nur geringe Mengen an Pistazie im Gesamtprodukt zu erwarten.


Untersuchung auf Sesam und allergene Bestandteile

„Dubai-Schokoladen“ enthalten Zutaten, die bei manchen Personen allergische Reaktionen auslösen können. Dazu zählt neben Milch und Pistazie auch Sesam. Potenziell allergene Zutaten müssen in der Kennzeichnung im Zutatenverzeichnis deutlich hervorgehoben gekennzeichnet werden. Insgesamt untersuchte das CVUA Freiburg 28 Proben auf Allergene. Besonders im Fokus waren solche Allergene, die weder als Zutat noch in einem freiwilligen Warnhinweis auf mögliche Verunreinigungen (sogenannter Spurenhinweis) deklariert waren.


Bei vier Proben von „Dubai-Schokoladen“ türkischer Herkunft sowie einer Probe niederländischer Herkunft wurde Sesam in hohen Anteilen bestimmt. Die Gehalte liegen im Bereich von 6.000–79.000 mg/kg (entspricht 0,6 bis 7,9 %) und damit teilweise in der Größenordnung des jeweiligen Pistazienanteils. Weder im Zutatenverzeichnis, noch in den freiwilligen Hinweisen war bei diesen Proben Sesam erwähnt. In hervorgehobenen „Allergen-Warnungen“ wurde bei diesen Produkten zudem auf etliche tatsächlich sowie möglicherweise enthaltene Allergene hingewiesen, nicht aber auf Sesam.


Menschen mit einer Sesam-Allergie können daher erwarten, dass Sesam weder als Zutat noch als Verunreinigung enthalten ist. Aufgrund der teils hohen Gehalte ist es bei diesen fünf Proben durchaus wahrscheinlich, dass Sesam-Allergikerinnen und -Allergiker durch den Verzehr des Erzeugnisses gesundheitlich beeinträchtigt werden. Diese Proben wurden daher als gesundheitsschädlich beurteilt.


Die hohen Anteile an Sesam ohne entsprechende Deklaration als Zutat legen zudem den Verdacht nahe, dass die Beimischung von Sesam(-paste) bewusst unterschlagen wird. Denn sesamhaltige Zutaten sind preiswerter als pistazienhaltige Zutaten. Allerdings waren in den betreffenden Proben die Anteile an Pistazie nicht auffällig niedrig (siehe auch Abschnitt zu Pistazie).


Nur neun der 28 untersuchten Proben waren hinsichtlich der Allergene gänzlich unauffällig. In allen weiteren Produkten gab es zumindest Mängel in der Kennzeichnung. Teilweise wurden weitere Allergene wie Weizen nicht deklariert, oder sie waren zwar als mögliche Spur gekennzeichnet, aber doch in erhöhten Mengen im Bereich von annähernd 1.000 mg/kg (entspricht 0,1 %) enthalten. In solchen Fällen ist auch eine Überprüfung des Allergenmanagements im Herstellungsbetrieb ratsam.


Wir halten fest: Bei 5 von 28 auf Allergene untersuchten Proben (18 %) war Sesam in deutlichen Mengen enthalten, obwohl Sesam weder als Zutat noch im - bezüglich anderer Allergene vorhandenen - Spurenhinweis angegeben war. Sie mussten jeweils als gesundheitsschädlich für Sesamallergiker beurteilt werden. Nur 9 der 28 untersuchten Proben waren hinsichtlich der Allergene bzw. der Allergenkennzeichnung gänzlich unauffällig.

Verbrauchertipp: Insbesondere Menschen mit Sesamallergie sollten daher vorsichtshalber auf den Verzehr verzichten, auch wenn kein Sesam deklariert ist. Sie sollten bei loser Ware genau nachfragen.


Mineralölrückstände (MOSH/MOAH)

Zusätzlich untersuchte das CVUA Stuttgart 25 Proben im Rahmen des Sonderprobenprogramms auch auf das Vorhandensein von Mineralölrückständen (MOSH und MOAH). Schokolade war bei unseren Untersuchungen in den letzten Jahren hinsichtlich des Vorkommens an MOSH und MOAH nicht auffällig. Da jedoch für die Füllung der „Dubai-Schokolade“ Fremdfett, vor allem Palmfett, verwendet wird, könnte dies eine zusätzliche Quelle für den Eintrag von MOSH und MOAH darstellen. In allen Proben wurden Rückstände an MOSH bestimmt (Bestimmungsgrenze 1 mg/kg). Die allermeisten Proben lagen jedoch unterhalb des Orientierungswert für Süßwaren, Schokolade und kakaobasierte Süßwaren [1]. Die nationalen Orientierungswerte dienen als Maß für die gute Herstellungspraxis [1]. Zwei von 25 Proben (8 %) waren mit Kontaminationen an MOSH und MOAH auffällig. Diese beiden Proben (eine aus der Türkei, eine aus den Vereinigten Arabischen Emiraten) wiesen MOSH-Gehalte größer als der Orientierungswert von 9 mg/kg auf. Eine Probe überschritt diesen Orientierungswert gesichert, die andere nur aufgrund der Messunsicherheit nicht gesichert (15 mg/kg und 12 mg/kg). Für MOSH kommt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit in ihrer Stellungnahme zu dem Schluss, dass es nur aufgrund der niedrigen Gehalte im Lebensmittel unbedenklich ist [2].


MOAH stuft die EFSA aufgrund des Vorkommens von genotoxischen Verbindungen als besorgniserregend ein [2]. Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes sind nach derzeitiger Verständigung der Mitgliedsstaaten bestimmbare Rückstände von MOAH in Lebensmitteln unerwünscht [3]. Wir konnten in den beiden Proben mit auffälligem MOSH auch MOAH bestimmen, diese überschreiten jedoch aufgrund der Messunsicherheit den Wert von 1 mg/kg (siehe [3]) nicht gesichert. Fünf weitere Proben lagen im grenzwertigen Bereich von 1 mg/kg. In den verbleibenden Proben konnte kein MOAH bestimmt werden.


Die verwendeten Zutaten der auffälligen Proben sollten hinsichtlich ihres Eintrags an MOSH und MOAH überprüft werden, um die Eintragsquelle zu identifizieren und zu minimieren.


Wir halten fest: Bei zwei Importproben wurden auffällige Gehalte an Mineralölrückständen festgestellt.


Infokasten

Was sind Mineralölkohlenwasserstoffe?

Mineralölkohlenwasserstoffe sind chemische Verbindungen, die überwiegend aus Rohöl, aber auch synthetisch aus Kohle, Erdgas oder Biomasse hergestellt werden. Sie werden aufgrund ihrer chemischen Struktur in gesättigte Kohlenwasserstoffe (MOSH) und aromatische Kohlenwasserstoffe (MOAH) gegliedert. MOSH werden wiederum anhand ihrer Struktur in offenkettige, üblicherweise verzweigte Kohlenwasserstoffe (Paraffine) und ringförmige Kohlenwasserstoffe (Naphthene) unterteilt. MOAH bestehen überwiegend aus einem und/oder mehreren aromatischen Ringen mit Seitenketten. Darüber hinaus gibt es Verbindungen die zwar strukturell insbesondere denen der MOSH ähnlich und von mineralischem Ursprung, jedoch keine Mineralölbestandteile im ursprünglichen Sinn sind (d. h. kein unmittelbarer fossiler Ursprung) sog. MOSH-Analoga.


Mineralölkohlenwasserstoffe können auf allen Stufen des Produktionsprozesses (von der Ernte bis zur Verpackung) als Kontamination in das Lebensmittel gelangen (z. B. durch Schmierstoffe). Da es sich besonders gut in fettreicher Matrix löst, sind häufig Fette und Öle und Lebensmittel mit fettreichen Zutaten sehr sensible Lebensmittel.


Weiterführende Internetartikel:



Schwermetalle

Für Schokoladenerzeugnisse sind Grenzwerte für Nickel und Cadmium festgelegt. Das CVUA Stuttgart untersuchte daher auch die Hüllen von 20 „Dubai-Schokoladen“ auf diese und weitere Schwermetalle. In keiner der Proben konnten Grenzwertüberschreitungen bezüglich Cadmium oder Nickel in der schokoladenartigen Hülle festgestellt werden.


Wir halten fest: Belastungen mit Cadmium oder Nickel lagen nicht vor.


Mikrobiologische Untersuchung

Eigentlich gehören Schokoladenerzeugnisse nicht zu den mikrobiologisch auffälligen Produkten, dennoch gab es in der Vergangenheit immer mal wieder Belastungen, insbesondere mit Salmonellen. Sesampasten sind mikrobiologisch immer wieder auffällig. Das CVUA Stuttgart untersuchte daher 20 „Dubai-Schokoladen“ mikrobiologisch und kann zumindest hier Entwarnung geben: Keine der 20 untersuchten Proben zeigte auffällige Gehalte an bedenklichen Keimen.


Zudem untersuchte das CVUA Sigmaringen fünf Pistaziencremes mikrobiologisch. Auch hier zeigten sich keine Auffälligkeiten.


Wir halten fest: Die untersuchten „Dubai-Schokoladen“ und Pistaziencremes waren mikrobiologisch unauffällig.


Schimmelpilzgiften (Mykotoxinen)

Durch den Hype um die „Dubai-Schokolade“ und andere Pistazienprodukte stieg die Nachfrage nach Pistazien stark an. Bei den zu erwartenden Engpässen liegt der Verdacht nahe, dass auch minderwertige Pistazien verarbeitet werden könnten, die beispielsweise mit Schimmelpilzgiften (Mykotoxinen) belastet sind.


Mykotoxine sind von verschiedenen Schimmelpilzen gebildete Stoffe, die schon in geringen Konzentrationen giftig auf Mensch und Tier wirken können. Sie gelangen als unerwünschte Kontaminanten in Lebensmittel, wenn Schimmelpilze entweder Pflanzen bereits beim Wachstum auf dem Feld oder Lebensmittel bei der Verarbeitung und Lagerung befallen und unter bestimmten Bedingungen dann Mykotoxine bilden. Um die Gesundheit zu schützen, hat die EU gesetzliche Höchstgehalte festgelegt – bei Pistazien für Aflatoxine und Ochratoxin A. Aflatoxine haben ein hohes krebserzeugendes Potenzial. Ochratoxin A wird aufgrund seiner krebserzeugenden Wirkung bei Versuchstieren als möglicherweise krebserzeugend für den Menschen eingestuft. In den Endprodukten kann man die Mykotoxine leider weder sehen noch schmecken.


Untersucht wurden gezielt Pistaziencremes/-zubereitungen aus dem Einzel- und Großhandel. Durch die Untersuchung der Ausgangszutat wird die Produktion der regional hergestellten Produkte zielführend am sogenannten Flaschenhals überprüft.


Das CVUA Sigmaringen untersuchte insgesamt sieben Proben Pistaziencremes/-zubereitungen mit Pistazienanteilen von 15 % bis 70 %. Lediglich bei einer der sieben Proben lag der Gehalt an Aflatoxin B1 und Ochratoxin A über den Bestimmungsgrenzen der Methode, jedoch unterhalb der gesetzlich festgelegten Höchstgehalte.


Wir halten fest: Keine der Sonderproben von Pistaziencremes/-zubereitungen aus dem Einzel- und Großhandel überschritt den EU-weiten Höchstgehalt für Aflatoxine oder Ochratoxin A.


Screening

Bei 32 Schokoladen führte das CVUA Stuttgart in der Füllung ein Screening auf Fremdstoffe durch. Bei neun Importproben aus den Vereinigten Arabischen Emiraten konnte das kanzerogene Schimmelpilzgift Aflatoxin B1 nachgewiesen werden.


Um diesen Auffälligkeiten im Screening nachzugehen, entnahmen die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden bislang vier repräsentative Proben mit sehr großen Probenmengen zur Untersuchung am CVUA Sigmaringen. Bei allen vier Proben wurden Höchstgehaltsüberschreitungen für Mykotoxine festgestellt und die Proben wurden entsprechend beanstandet. Damit wurden die Screening-Befunde des CVUA Stuttgart bestätigt.


Interessanterweise fand das CVUA Stuttgart bei dieser Screening-Untersuchung auch mehrfach Hinweise auf nicht deklarierte Zusatzstoffe, Unstimmigkeiten bei der Aromabezeichnung (Ethylvanillin/Vanille) sowie Gehalte an Kontaminanten wie Weichmachern oder Bioziden. Nach dem ALARA-Prinzip sind solche unerwünschten Stoffe in Lebensmitteln auf ein vernünftigerweise erreichbares Minimum (ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable) zu reduzieren.


Wir halten fest: Bei neun von 32 Proben wurden im Rahmen von Screening-Untersuchungen auffällige Gehalte des kanzerogenen Schimmelpilzgifts Aflatoxin B1 festgestellt. Alle neun Proben stammten aus den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Untersuchung von vier repräsentativ entnommenen Nachproben bestätigte die Screening-Befunde.


Kennzeichnung

Bei allen 34 „Dubai-Schokoladen“ waren Kennzeichnungsmängel vorhanden. Hierbei handelte es sich teilweise um gravierende irreführende Mängel, die bereits oben in den jeweiligen Abschnitten erwähnt sind.

Bei den Proben aus handwerklicher Herstellung lagen zwar keine schwerwiegenden Kennzeichnungsmängel vor, jedoch entsprachen auch hier die Deklarationen nicht vollumfänglich den rechtlichen Vorgaben.


Wir halten fest: Alle 34 untersuchten „Dubai-Schokoladen“ wiesen Kennzeichnungsmängel auf.


Unser Fazit

Die ersten Untersuchungsergebnisse wurden durch das Sonderprobenprogramm bestätigt. Auf Basis der Untersuchungsergebnisse können wir hinsichtlich Zusammensetzung und Kontaminanten eher handwerklich hergestellte „Dubai-Schokolade“ empfehlen Die sehr hohen Preise sind unserer Meinung nach in keinem Fall gerechtfertigt. Insbesondere Sesamallergiker sollten vorsorglich ganz auf den Verzehr verzichten.


Bildernachweis

Foto: Melisa Güneri, CVUA Stuttgart


Quellen

[1] EFSA Panel on Contaminants in the Food Chain (CONTAM), Update of the risk assessment of mineral oil hydrocarbons in food, 2023, zuletzt aufgerufen am 07.03.2025.

[2] Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz Arbeitsgruppe Lebensmittel- und Bedarfsgegenstände, Wein und Kosmetika (ALB), Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (2019) Orientierungswerte für Mineralölkohlenwasserstoffe (MOH) in Lebensmitteln, zuletzt aufgerufen am 07.03.2025.

[3] Ständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel (Standing Committee on Plants, Animals, Food and Feed, kurz SCoPAFF), Summary Report, April 2022 und Oktober 2022, zuletzt aufgerufen am 07.03.2025.

 

Veröffentlicht am: 19.03.2025