Tiergesundheit

Die veterinärmedizinische Diagnostik dient der Erkennung, Vorbeugung und Überwachung von Tierseuchen (z.B. Schweinepest, Blauzungenkrankheit), Tierkrankheiten (z.B. Euterentzündungen und Neugeborenendurchfall beim Rind) und Infektionen , die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind (z.B. Tollwut, Psittakose). Weiterhin leistet die veterinärmedizinische Diagnostik einen wichtigen Beitrag zur Herstellung sicherer Lebensmittel, weil einwandfreie Lebensmittel vom Tier nur von gesunden Tieren gewonnen werden können. Entsprechend der Vorgabe der „gläsernen Lebensmittelproduktion“ hat die Gesundheitsüberwachung der Nutztierbestände einen besonderen Stellenwert.

    Das Untersuchungsspektrum ist nicht auf landwirtschaftliche Nutztiere beschränkt. Es können jegliche Heim- und Zootiere untersucht werden.

    Neben der Suche nach Erkrankungsursachen an Proben von Tieren und ihren Ausscheidungen führen die veterinärmedizinischen Untersuchungseinrichtungen Sektionen bei tierschutzrechtlichen Fragestellungen durch.

    Die veterinärmedizinische Diagnostik ist in Baden-Württemberg entsprechend der Regierungsbezirke auf vier Standorte verteilt. In Stuttgart, Freiburg und Karlsruhe ist sie am jeweiligen Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt integriert. Für den Regierungsbezirk Tübingen ist das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf zuständig, das eine Sonderrolle als Diagnostikzentrum wahrnimmt. In Aulendorf werden auch Aufgaben für ganz Baden-Württemberg wahrgenommen.

     

    Untersuchungsbereiche

    Morphologische Diagnostik

    Foto: Beginn einer Sektion.Die pathologische Untersuchung des Tierkörpers auf krankhafte Abweichungen (= Sektion) ist ein wichtiger Bestandteil zur Erhaltung der allgemeinen Tiergesundheit. Durch die Feststellung der Todesursache können beispielsweise andere Tiere des gleichen Tierbestandes (z.B. Schweine-, Rinderzuchten, Wildtiere in Tierparks bzw. Forstbezirken, Katzen- und Hundezuchten) rechtzeitig vor der weiteren Ausbreitung von Tierseuchen und Infektionskrankheiten durch Isolation oder Behandlung geschützt werden. Auch die Diagnose von Tumoren, Zoonosen (Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen und vom Menschen auf das Tier übertragbar sind), Stoffwechselstörungen, Erbkrankheiten und Vergiftungen gehören zu den Aufgaben der Tierärzte in der Pathologie. Weiterhin sind Sektionen bei tierschutzrechtlichen und anderen gerichtlich zu klärenden Fragestellungen notwendig.

    Häufig reicht die Sektion allein zur Diagnosestellung nicht aus. Dann werden Proben entnommen und weiterführend in anderen morphologischen Bereichen (Histologie/Parasitologie), mikrobiologisch oder toxikologisch untersucht.

     

    Bei der feingeweblichen Untersuchung (Histologie) wird fixiertes Organmaterial in ca. 3 µm dicke Scheiben geschnitten, gefärbt und unter dem Mikroskop betrachtet. Diese Methode ist eine wesentliche Ergänzung zur pathologisch-anatomischen Untersuchung. Teilweise werden Organe direkt zur histologischen Untersuchung (z.B. Tumordiagnostik) eingesandt.

     

    Zu den Aufgaben der Parasitologie gehört die Untersuchung von Kot-, Blut-, Haut-, Haar- und Federproben auf Parasiten. Im Kot lassen sich häufig Magen-Darm-Wurmeier, einzellige Darmparasiten, wie Protozoen (Giardien) und Kokzidien aber auch Lungenwurmlarven und Leberegeleier nachweisen. Als wichtigste Untersuchungsmethoden sind hier das Flotationsverfahren, das Sedimentationsverfahren, das Trichterauswanderungsverfahren, der Direktabstrich und der Immunologischen Methoden (z.Bsp. Giardien-ELISA) zu nennen.

    Blutparasiten ( wie z.Bsp. Babesien) werden mittels gefärbten Blutausstrich nachgewiesen. Haut-, Haar- und Federproben untersucht man auf Ektoparasiten (z.Bsp. Milben, Federlinge). Diese Proben werden direkt nach einer spezifischen Vorbehandlung unter dem Mikroskop beurteilt.

     

    Mikrobiologische Diagnostik

    Foto: Escherichia coli (Stäbchenbakterien).Die meisten Tierseuchen, Tierkrankheiten und Erkrankungen die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind, werden von Bakterien, Viren oder Pilzen verursacht.

    Im Bereich Mikrobiologie wird direkt nach diesen Infektionserregern oder im Blut nach Reaktionen des Immunsystems der Tiere auf diese Mikroorganismen untersucht.

    Der Bereich Mikrobiologie gliedert sich in drei Fachgebiete: Bakteriologie/Mykologie, Virologie und Serologie.

    In der Bakteriologie/Mykologie werden Proben (z.B. Kot, Organproben) auf Bakterien bzw. Pilze (z.B. Salmonellen, Hefen) untersucht. Dies geschieht entweder direkt durch kulturelle Anzucht auf/ in spezifischen Nährmedien oder mittels Nachweis von spezifischen Abschnitten des Erbmaterials (DNA). Hierzu stehen molekularbiologische Tests (Polymerasekettenreaktion) zur Verfügung.

     

    Im virologischen Labor untersucht man Proben auf Viren (z.B. Influenzaviren, Herpesviren). Zur kulturellen Anzucht benötigt man entweder eine Zellkultur oder ein embryoniertes Hühnerei. Weniger zeit- und kostenaufwendig sind direkte Nachweisverfahren in denen spezifische farbstoffgekoppelte Antikörper die Krankheitserreger sichtbar machen. Aber auch molekularbiologische Tests gewinnen immer mehr an Bedeutung.

    In der Serologie werden Blut- oder Milchproben auf Antikörper untersucht. Setzt sich ein Organismus mit einem Infektionserreger auseinander, werden spezifische Antikörper gegen diese Mikroorganismen gebildet. Anhand dieser Reaktion lässt sich feststellen ob ein Tier erkrankt ist, bzw. eine Erkrankung überstanden hat oder als frei von einem bestimmten Krankheitserreger bezeichnet werden kann. Diese Methode ermöglicht die Überwachung großer Tierbestände und kann den Ausbruch einer Seuche/Erkrankung feststellen.

    Neben der serologischen Untersuchung lassen sich auch molekularbiologische Tests automatisieren. In Baden-Württemberg sind mehrere Roboter im Einsatz die Proben z.B. auf Blauzungenkrankheit, Geflügelpest oder Schweinepest untersuchen. Dies ermöglicht einen hohen Probendurchsatz und steigert die Leistungsfähigkeit der Labore.

     

    Fleischhygiene

    Alle Tiere, die zur Ernährung des Menschen geschlachtet werden, müssen unmittelbar vor und nach der Schlachtung durch amtliche Tierärzte untersucht werden.

    Die tierärztliche Schlachttieruntersuchung vor der Schlachtung soll helfen, solche Erkrankungen zu erkennen, die keine eindeutigen Befunde bei der Untersuchung des Fleisches zeigen (z.B. Erkrankungen des zentralen Nervensystems, wie Tollwut oder BSE) oder aber auch Hinweise auf die Anwendung von Arzneimitteln (z.B. Beruhigungsmittel) geben.

    Nach der Schlachtung und Zerlegung findet die Fleischuntersuchung des Tierkörpers und der Organe auf ihre Genusstauglichkeit statt. Dies wird von Fleischkontrolleuren oder amtlichen Tierärzten durchgeführt. Hierbei wird vor allem auf krankhafte oder verdächtige Veränderungen (infektiös oder parasitär bedingte Organveränderungen, Injektionsstellen usw.) untersucht. Trichinen empfängliche Tiere (auch Wild) müssen außerdem mit einer speziellen Methode auf diese Parasiten untersucht werden.

    Ergeben sich Hinweise auf möglich Einschränkung der Genusstauglichkeit wird eine bakteriologisch Fleischuntersuchung durchgeführt. Hierbei werden im bakteriologischen Labor Fleisch und Organe auf mögliche Krankheits- und allgemeine Verderbniserreger untersucht. Parallel dazu testet man Fleisch und Nieren auf mögliche rechtswidrige Antibiotikagaben.

     

    Fisch- und Bienengesundheitsdienst

    Foto: Sektion einer kranken Forelle.Der Fischgesundheitsdienst ist ein weiterer wichtiger Bereich der Tierdiagnostik.

    Zu den Aufgaben gehören

    • die Sektion von Nutz- und Zierfischen und die daraus resultierende Diagnose von Fischkrankheiten, die durch Parasiten, Infektionen und Stoffwechselstörungen verursacht werden (Auch hier tragen weiterführende bakteriologische und virologische Untersuchungen zur Diagnose von Krankheiten oder Klärung der Todesursache bei),
    • die Fischwasseruntersuchungen (Bestimmung des pH-Wertes, des Ammonium-, Phosphat- und Sauerstoffgehaltes, der Leitfähigkeit und der Carbonathärte),
    • die Betreuung von Fischzuchtbetrieben durch Tierärzte vor Ort
    • die Tierseuchenbekämpfung (Möglichkeit der EU-Zulassung zum fischseuchenfreien Betrieb bzw. Gebiet zusammen mit den zuständigen Veterinäruntersuchungsämtern vor Ort)

     

    Ein weiterer diagnostischer Aufgabenbereich ist der Bienengesundheitsdienst. Dazu gehört unter anderem die Bienen- und Wabenuntersuchung zur Erkennung und Identifizierung anzeigepflichtiger Seuchen sowie sonstigen Krankheiten. Darüberhinaus stehen die Mitarbeiter der Untersuchungsämter der Imkern beratend zur Seite.

     

    Autor: Dr. Ernst Großmann (STUA Aulendorf)

 

Im Brennpunkt

Informationen zur Afrikanischen Schweinepest

Im Nachgang zur Pressemitteilung und Pressekonferenz mit Herrn Minister Peter Hauk MdL zum ASP-Verdachtsfall im Rhein-Neckar-Kreis vom 9. August 2024, können wir Ihnen mitteilen, dass nun auch das für Tierseuchen zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) auf der Insel Riems den positiven Befund Chemisches- und Veterinäruntersuchungsamtes Karlsruhe (CVUA) offiziell bestätigt hat. Die für die amtliche Seuchenfeststellung notwendige Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut liegt somit vor. Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt. Während die Krankheit für den Menschen ungefährlich ist, ist sie für Wild- und Hausschweine tödlich. Alle Maßnahmen dienen daher dem Zweck, Haus- und Wildschweine vor einem qualvollen Tod zu bewahren und wirtschaftliche Schäden bei schweinehaltenden landwirtschaftlichen Betrieben abzuwenden. Eine Impfung der Schweine gegen die Afrikanische Schweinepest ist derzeit nicht möglich. Die gefährliche Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren in Osteuropa auch in Richtung Westen aus. Um einen weiteren Eintrag der Afrikanischen Schweinepest in Baden-Württemberg zu verhindern, können alle mitwirken. Neben der Jägerschaft und den Nutztierhaltern kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, die weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

 

» Weitere Informationen des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg

» Weitere Informationen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft

» Merkblatt zur Beprobung von Wildschweinen auf Schweinepest

» Untersuchungsantrag

» Neue Art der direkten Mitteilung der Untersuchungsbefunde von Wildschweinen auf Schweinepest (KSP/ASP) an die Jagdausübungsberechtigten

Aktuelle Meldungen

10.10.2024 | CVUA Karlsruhe

Wie können veterinärpathologische Untersuchungen Tierschutzverstöße sichern?

 

20.09.2024 | STUA Aulendorf - Diagnostikzentrum

Blauzungenkrankheit – BTV-3 – Jetzt impfen!

 

20.08.2024 | STUA Aulendorf - Diagnostikzentrum

Ministerialdirektorin Isabel Kling besucht Aulendorfer Tiergesundheitsdienste und das STUA-Diagnostikzentrum

 

14.08.2024 | STUA Aulendorf - Diagnostikzentrum

Blauzungenkrankheit – BTV-3 breitet sich unaufhaltsam in Deutschland aus

 

12.08.2024 | CVUA Stuttgart

Erster Nachweis von BTV in Baden-Württemberg