Dr. Harald Hahn
Wegen der zunehmenden Spezialisierung in der Lebensmittelüberwachung der Bundesländer reduziert sich die Anzahl der in einem Fachgebiet kompetenten Experten immer mehr. Dies macht den Austausch über fachliche Themen anspruchsvoller. Deshalb haben sich die Sachverständigen für Aromen und Aromastoff-Analytik aus dem Bundesgebiet zu einem Arbeitskreis („AK Aroma“) zusammengetan und sich am 14. und 15. März 2018 nun schon zum vierten Mal getroffen.
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen begrüßte elf Wissenschaftler dieses Arbeitskreises, dem derzeit etwa 20 Experten angehören, die sich in Untersuchungsämtern und anderen staatlichen Institutionen in „amtlicher Mission“ mit dem Thema „Aroma“ befassen. Dies betrifft sowohl die Untersuchung als auch die rechtliche Beurteilung von Aromen und Aromastoffen.
Am 14. und 15. März traf sich der bundesweite „Arbeitskreis der Sachverständigen für Aromen und Aromastoffanalytik“ im CVUA Sigmaringen
Die Themenliste war lang und betraf zum Beispiel folgende Themen:
Der Zusatz von Aromen ist bei der Herstellung vieler verarbeiteter Lebensmittel üblich und zulässig - wenn dadurch keine höherwertige Beschaffenheit des Lebensmittels vorgetäuscht wird. Eine eindeutige Kennzeichnung ist deshalb sehr wichtig.
Inwieweit diese Eindeutigkeit gegeben ist, wenn auf der Verpackung von Lebensmitteln Fruchtabbildungen vorhanden sind, jedoch nur entsprechende Aromen zugesetzt wurden, war eines der bei dem Treffen des AK Aroma besprochenen Themen. Die Möglichkeiten der Kombination von käuflichen Aromen und Lebensmitteln für den Lebensmittelhersteller sind sehr vielfältig und teilweise ist die Frage der Zulässigkeit schwierig zu beurteilen. Bei der lebensmittelrechtlichen Beurteilung sind jeweils spezifische Vorgaben wie Rechtsvorschriften, Leitsätze, Handelsbrauch und Verbrauchererwartung zu berücksichtigen. Der „AK Aroma“ hat es sich zum Ziel gemacht, deutschlandweit zu einer möglichst einheitlichen lebensmittelrechtlichen Beurteilungspraxis beizutragen.
Weitere wichtige Aspekte ergeben sich aus folgenden Sachverhalten:
Zur Bearbeitung dieser und vieler weiterer Fragen treffen sich die Experten des „AK Aroma“ regelmäßig in den jeweiligen Überwachungseinrichtungen der Bundesländer und gegebenenfalls auch in anderen staatlichen Institutionen.
Für die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, Kosmetika und Tabakwaren im Rahmen der amtlichen Überwachung sind generell die Bundesländer zuständig. Diese straffen die hierfür vorgehaltenen Untersuchungskapazitäten immer mehr. Gründe hierfür sind beispielsweise, dass Laborbereiche in den meisten Fällen umso effizienter arbeiten können, je größer deren Durchsatz ist. Auch sind Analyseverfahren immer mehr auf die Nutzung von Großgeräten angewiesen, die aus Kostengründen nicht immer an allen Standorten vorgehalten werden können. Das hat auch dazu geführt, dass zwischen Bundesländern entsprechende Kooperationsverträge abgeschlossen wurden.
Dadurch ergibt sich eine zunehmende Spezialisierung, so dass sich immer weniger Experten in immer engeren Fachbereichen immer besser auskennen.
Auch die Globalisierung der Warenströme und die Konzentrierung der Produktion auf immer weniger Hersteller macht eine Abstimmung der Überwachungsbehörden verschiedener Bundesländer immer wichtiger.
Somit erscheint es erfolgversprechend, dass sich die zuständigen Sachverständigen aus verschiedenen Bundesländern zunehmend in Arbeitsgruppen oder Arbeitskreisen organisieren, um sich zu vernetzen und dadurch gegenseitig zu informieren, auszutauschen und abzusprechen. Dieses Ziel verfolgt auch der neu gegründete AK Aroma neben anderen bereits etablierten Facharbeitsgruppen, wie beispielsweise für Fruchtsäfte und Fruchtnektare oder für Tabakwaren.