Stanojlovic, L.
Sobald es wärmer wird und die Sonne scheint, beginnt endlich wieder die Eis-Saison. Nach wie vor ist Vanilleeis mit rund 31 % Marktanteil bei den Haushaltspackungen im Jahr 2016 (Quelle: Nielsen, Basis-Umsatz) die unangefochtene Nummer 1 der beliebtesten Sorten in Deutschland. Auch bei Umfragen zum Lieblingseis belegt Vanille-Eis regelmäßig die vordersten Plätze.
Wie die unterschiedlichen Zutaten und Aromen zur Aromatisierung von Vanilleeis oder Eis mit Vanille-Geschmack gekennzeichnet werden müssen und wie die verschiedenen Eissorten zu bezeichnen sind, ist in EU Verdordnungen geregelt. Die in Deutschland übliche Verkehrsauffassung von Vanilleeis bzw. von Eis mit Vanille-Geschmack wird in den Leitsätzen für Speiseeis wiedergegeben.
Wird ein Eis als „Vanilleeis“ bezeichnet oder ist eine Vanilleblüte darauf abgebildet, so erhält es seinen Vanillegeschmack ausschließlich durch gemahlene Vanilleschoten, Vanilleextrakt und/oder natürliches Vanillearoma (siehe Leitsätze für Speiseeis Nr. 2.2.2.1).
Wird zur Erzielung des Vanillegeschmacks Vanillin oder Verbindungen mit vergleichbaren Aromaeigenschaften eingesetzt, die nicht aus Vanilleschoten gewonnen wurden (z. B. biotechnologisch oder synthetisch hergestelltes Vanillin), ist die Bezeichnung „Vanille“ nicht zutreffend. Die Verwendung von biotechnologisch oder synthetisch hergestellten Vanillearomen
muss durch die Angabe „mit Vanillegeschmack“ kenntlich gemacht werden
(siehe Leitsätze für Speiseeis Nr. 2.2.2.2.).
Diese Vorgaben gelten nicht nur für das verpackt angebotene Vanille-Eis, sondern auch für das Angebot an Theken in der Eisdiele und auf Speisekarten.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es schwierig, geschmackliche Unterschiede zwi-schen „Vanilleeis“ und „Eis mit Vanille-Geschmack“ festzustellen, da Aromenhersteller grundsätzlich in der Lage sind, einen Vanillegeschmack ohne Bestandteile der Vanille zu kreieren, der von dem der Vanille nicht zu unterscheiden ist. Eine falsche Kennzeichnung stellt zunächst eine Verbrauchertäuschung durch die falsche Angabe der Herkunft des Vanillearomas im Eis dar. Neben der Herkunftstäuschung geht es in diesem Fall aber um finanzielle Interessen und demnach um einen wirtschaftlich sehr profitablen Aspekt der Lebensmittelindustrie.
Das Chemische- und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen untersucht seit 2016 systematisch Vanillearomen in Speiseeis. Im Jahr 2016 wurde in 4 von 12 Proben (33 %) festgestellt, dass trotz der Verwendung von nicht aus der Vanille stammendem Vanillin fälschlicherweise die Bezeichnung „Vanilleeis“ verwendet wurde, da bei diesen keine natürlichen Vanillearomen zur Geschmackserzielung eingesetzt wurden Jahresbericht 2016 (Seite 37). Im Jahr 2017 wurden die Untersuchungen fortgesetzt und weitere 22 Vanille Eisproben unter die Lupe genommen. Leider musste festgestellt werden, dass 12 von 22 Proben (55 %) fälschlicherweise als Vanilleeis gekennzeichnet waren. Bei diesen 12 Proben wurden keine natürlichen Vanillearomen zur Geschmackserzielung eingesetzt, sondern nur synthetisch hergestelltes Vanille-Aroma.
Wer also Eis mit „echter“ Vanille genießen will, muss neben einem offenen Auge für die feinen Unterschiede in der Kennzeichnung – „Vanilleeis“ ist nicht gleich „Eis mit Vanillegeschmack“ – auch noch eine gute Portion Glück mitbringen.