Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen

Untersuchungsergebnisse 2023 - Tabakwaren und verwandte Erzeugnisse

Manuela Rosenberger, CVUA Sigmaringen

 

Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (E-Liquids und E-Zigaretten/E-Shishas und pflanzl. Raucherzeugnisse) sind national geregelt durch das Tabakerzeugnisgesetz und die Tabakerzeugnisverordnung. Die hier geregelten Anforderungen zur Zusammensetzung und Kennzeichnung müssen von den Herstellern und Händlern eingehalten werden. Das ist für konventionelle Tabakerzeugnisse

im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen im Jahr 2023 bei 95% der Proben der Fall. Abweichungen

zu den Anforderungen finden sich vor allem bei Wasserpfeifentabak hinsichtlich der Inhaltsstoffe sowie Kennzeichnung und bei E-Liquids bzw. E-Zigaretten bei der Kennzeichnung.

 

 

Nicht verkehrsfähige Tabakerzeugnisse/verwandte Erzeugnisse

Abbildung 1: Beanstandungsquoten in Prozent (Balkendiagramm) für das Untersuchungsjahr 2023 bei Tabakwaren und verwandten Erzeugnissen. Die Summe kann bei einzelnen Warengruppen über 100 % liegen, da in einigen Produkten sowohl Kennzeichnungsmängel als auch verbotene Inhaltsstoffe festgestellt wurden. Konventionelle Tabakwaren (u.a. Zigaretten, loser Tabak, Pfeifentabak, Kautabak, Schnupftabak, Zigarren und Zigarillos) 95 % ohne Mängel und 5 % mit Kennzeichnungsmängeln; Wasserpfeifentabak 18 % ohne Mängel, 72 % mit verbotenen Inhaltsstoffen und 62 % mit Kennzeichnungsmängeln; Zigarettenersatzprodukte ohne Tabak zu Rauchen geeignet (u.a. E-Zigaretten, E-Shishas, Vapes) und Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten: 31 % ohne Mängel, 25 % mit verbotenen Inhaltsstoffen, 64 % mit Kennzeichnungsmängeln; Tabak zu oralen Konsum (Snus) zu 100 % beanstandet als verbotenes Erzeugnis; Nicotine Pouches zu 100 % beanstandet als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel.

62 % mit Kennzeichnungsmängeln; Zigarettenersatzprodukte ohne Tabak zu Rauchen geeignet

(u.a. E-Zigaretten, E-Shishas, Vapes) und Flüssigkeiten für elektronische Zigaretten: 31 % ohne Mängel,

25 % mit verbotenen Inhaltsstoffen, 67 % mit Kennzeichnungsmängeln; Nicotine Pouches zu 100% beanstandet als nicht zugelassenes neuartiges Lebensmittel.

 

 

Vom CVUA Sigmaringen wurden 2023 insgesamt 30 Nikotinbeutel analysiert und beurteilt (27 Nikotinbeutel in 2022). Nikotinbeutel sind Produkte die Nikotinsalze, Aromastoffe, Füllstoffe und weitere Zutaten - jedoch keinen Tabak beinhalten. Obwohl mehrere Gerichte in Deutschland bestätigt haben, dass es sich bei den Nikotinbeuteln um nicht zugelassene neuartige Lebensmittel handelt (Novel Food) finden sich diese Produkte weiterhin am Markt.Noch immer ist der verbotene Tabak zum oralen Konsum – Vielen als Snus bekannt - in Geschäften und online-Handel zu erwerben. Es handelt sich um fein geschnittenen Tabak mit weiteren Inhalts- und Aromastoffen.

 

Nicht verkehrsfähige Tabakerzeugnisse/verwandte Erzeugnisse

 

Abbildung 2: Beispiele von Erzeugnissen die nicht den Vorgaben des deutschen Tabakerrechts entsprechen, von links nach rechts: HHC-haltige E-Zigarette, Tabak zum oralen Konsum (Snus) (offene Packung mit Tabakbeuteln), HHC-haltige E-Zigarette, Nicotine Pouch (offene Packung mit Nikotin Beuteln), HHC-haltige

E-Zigarette

 

 

E-Zigaretten mit semi-synthetischen Cannabinoiden sind in Deutschland im Jahr 2023 verstärkt auf den Markt gekommen. Es wurden 25 E-Zigaretten mit semi-synthetischen Cannabinoiden an das CVUA Sigmaringen übermittelt.

 

24 dieser Proben beinhalteten HHC (Hexahydrocannabinol). Hexahdyrocannabinoid ist ein natürlich vorkommendes Cannabinoid mit psychoaktiver Wirkung. Es kommt in der Cannabispflanze in sehr geringem Umfang vor wird aber meist semi-synthetisch hergestellt. Auch wenn es aktuell keine Humanstudien zur Wirkung von HHC gibt, belegen wissenschaftliche Studien die cannabimemtische Wirkung in-vitro und in-vivo.

 

Weiterhin werden E-Liquids und Einweg-E-Zigaretten mit HHC häufig damit beworben, dass bei Konsum eine psychoaktive Wirkung bzw. ein „High“ vergleichbar zu der Wirkung von THC erwartet werden kann. Jedoch wird auch vor Nebenwirkungen wird gewarnt.

In Frankreich wurden HHC, HHC-P und HHC-O im Juni 2023 als Betäubungsmittel eingestuft, mit der Begründung des Missbrauchs- und Abhängigkeitsrisiko sowie der möglichen Nebenwirkung. Dazu gehören unter anderem Zittern, Erbrechen, Angstzustände, "Bad Trip", geistige Verwirrung, Unwohlsein, Herzrasen, Brustschmerzen, Blutdruckanstieg.

 

Die HHC-haltigen Erzeugnisse werden bewertet als Produkte mit Inhaltsstoffen, die eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen und sind dementsprechend nicht verkehrsfähig.

 

 

 

Quellen:

Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht

Bilder: CVUA Sigmaringen

 

Artikel erstmals erschienen am 13.05.2024 15:35:56

Copyright © 2005–2024 Alle Rechte vorbehalten.