Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen

Unerwünscht: Mykotoxine in Nüssen

das MYKO-Team des CVUA Sigmaringen

 

Gerade zu Weihnachten sind Nüsse bei Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr beliebt. Sie sind lecker und enthalten viele gesunde Inhaltsstoffe. Die deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt daher täglich eine Handvoll Nüsse, also ca. 25 g, zu essen [1]. Allerdings gibt es auch Schattenseiten. Nüsse können Schimmelpilzgifte, sogenannte Mykotoxine, enthalten. Bei Nüssen und Schalenfrüchten sind vor allem die toxikologisch relevanten und häufig vorkommenden Aflatoxine von Bedeutung.

 

 

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Was sind Aflatoxine?

Aflatoxine sind natürlich vorkommende Giftstoffe. Sie gehören zur großen Gruppe der Mykotoxine (Schimmelpilzgifte). Einer der wichtigsten Vertreter ist Aflatoxin B1. Aflatoxine werden vor allem von Schimmelpilzen der Gattung Aspergillus gebildet. Diese kommen zwar weltweit vor, bevorzugen aber ein warmes Klima. Schimmelpilze können auf Lebensmitteln oder ihren Ausgangsstoffen wachsen. Unter bestimmten Bedingungen können sie Aflatoxine bilden, die dann als Kontaminanten in die Lebensmittel gelangen. Aflatoxine haben ein hohes krebserzeugendes Potenzial.

 

Das CVUA Sigmaringen hat in den letzten sieben Jahren, von 2015 bis 2021, ca. 1200 Proben von Nüssen, Schalenfrüchten und daraus hergestellten Produkten auf Aflatoxine untersucht. Etwa 200 davon waren sogenannte Importproben. Dabei werden Lebensmittel bei der Einfuhr aus Drittstaaten untersucht, bevor sie in der EU auf den Markt gelangen (siehe hier für weitere Informationen). Die anderen 1000 Proben wurden in Baden-Württemberg z. B. bei Herstellern von Nussprodukten oder im Handel entnommen.

 

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Rechtliche Regelungen zu Aflatoxinen

Um eine Gefährdung der Gesundheit durch mit Aflatoxinen belastete Lebensmittel zu vermeiden, hat der EU-Gesetzgeber für bestimmte Lebensmittel, wie Nüsse, in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 Höchstgehalte festgelegt. In Deutschland regeln ergänzend Vorgaben in der Kontaminanten-Verordnung (KmV) die Höchstgehalte von Aflatoxinen in Lebensmitteln, die von den Vorgaben der EU nicht abgedeckt sind.

 

Im Durchschnitt waren in rund 20 % der vom CVUA untersuchten Proben Aflatoxine nachweisbar. Allerdings lag der Gehalt an Aflatoxinen durchschnittlich nur bei etwa 3 % der Proben über den Höchstgehalten. Im Extremfall bestimmten die Expertinnen und Experten des CVUA maximale Gehalte an Aflatoxin B1, die den Höchstgehalt um das mehr als zehnfache überschritten. Solch hohe Gehalte sind allerdings eine sehr seltene Ausnahme. Die Belastung von Nüssen mit Aflatoxinen hängt von vielen Einflussfaktoren in der gesamten Produktionskette ab, daher können die Gehalte in Nüssen stark schwanken.

 

Die Abbildung gibt einen Überblick darüber, wie viele in Baden-Württemberg entnommene Proben welcher Nusssorte untersucht wurden und in wie vielen Proben Aflatoxine nicht, unter oder über dem Höchstgehalt bestimmt wurden.

 

Abb. 3

Übersicht über die vom CVUA Sigmaringen auf Aflatoxine untersuchten Proben bestimmter Nusssorten in den Jahren 2015–2021.

 

Um zum Schutz vor Mykotoxinen beizutragen, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher Nüsse immer kühl und trocken lagern und muffig riechende oder bereits verschimmelte Exemplare nicht mehr verzehren.

 

Literatur

[1] 13. DGE-Ernährungsbericht (2016) unter https://www.dge.de/wissenschaft/ernaehrungsberichte/13-dge-ernaehrungsbericht/

 

Artikel erstmals erschienen am 23.12.2021 12:05:24

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