WICHTIG – FREIE PLÄTZE FÜR DAS PRAKTISCHE JAHR IM CVUA FREIBURG ab 01.12.2024 – BEWERBUNGSFRIST BIS ZUM 29.10. VERLÄNGERT
Als materielles Gesetz regelt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Ministeriums Ländlicher Raum und Verbraucherschutz zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin oder zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (APrOLmChem) vom 23. März 2015 (GBl. S. 191) die berufspraktische Ausbildung.
Für Personen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorgenannten Ausbildungsordnung in Baden-Württemberg im Studiengang Lebensmittelchemie eingeschrieben sind, gilt die Ausbildungs- und Prüfungsordnung des Ministeriums Ländlicher Raum für Lebensmittelchemiker und Lebensmittelchemikerinnen vom 15.10.1998 (GBl. S. 596), in der am 30.09.2014 geltenden Fassung bis zum endgültigen Abschluss ihres Ausbildungsabschnitts, jedoch längstens bis zum endgültigen Abschluss des 2. Prüfungsabschnitts weiter.
Der in Baden-Württemberg und anderen Bundesländern erlangte Abschluss des Studiengangs Lebensmittelchemie und die Verleihung des akademischen Grades "Diplom Lebensmittelchemikerin oder Lebensmittelchemiker" bzw. "M. Sc. Lebensmittelchemie“ ist berufsqualifizierend und eröffnet den Betroffenen die Möglichkeit, uneingeschränkt in der freien Wirtschaft tätig zu werden.
Bei der weiteren Ausbildung zur staatlich geprüften Lebensmittelchemikerin und zum staatlich geprüften Lebensmittelchemiker mit dem praktischen Jahr handelt es sich um eine Zusatzausbildung, die darauf ausgerichtet ist, dass die Lebensmittelchemikerinnen und der Lebensmittelchemiker im Praktikum (LCiP) zu einem späteren Zeitpunkt als staatlich geprüfter Lebensmittelsachverständige oder Lebensmittelsachverständiger bei einer staatlichen Einrichtung tätig werden kann. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Das Land verfolgt mit seinem Engagement vorrangig das Ziel, seinen eigenen zukünftigen wissenschaftlichen Nachwuchs an Sachverständigen auszubilden.
Mit Bestehen der Staatsprüfung sind die Voraussetzungen für den Erwerb der Laufbahnbefähigung für den höheren lebensmittelchemischen Dienst erfüllt, allerdings geht damit keine spätere automatische Übernahme in den öffentlichen Dienst einher.
Das praktische Jahr ist auf folgende Schwerpunkte ausgerichtet:
Zur Ausbildung kann zugelassen werden, wer einen Hochschulabschluss in Form einer konsekutiven Master-, Diplom- oder Ersten Staatsprüfung nachweist. Die berufspraktische Ausbildung muss spätestens 2 Jahre nach dem Bestehen des Universitätsabschlusses begonnen werden, wobei Mutterschutz- und Elternzeiten sowie Pflegezeiten auf diese Frist nicht angerechnet werden. Auch hierüber sind geeignete Nachweise vorzulegen.
Zu weiteren anrechenbaren Zeiten, wie bestimmte Berufserfahrungen, wird auf § 2 Abs. 2 S. 4 APrOLmChem verwiesen.
Derzeit werden jeweils 2 Mal jährlich Ausbildungsplätze vergeben:
Das Praktikum ist auf 12 Monate ausgelegt.
Die Einstellung erfolgt bei einem der Chemischen Veterinäruntersuchungsämter Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg oder Sigmaringen.
Das praktische Jahr für die LCiPs findet nur an dem jeweiligen Ausbildungsort statt. Ausnahmen davon sind die 4-wöchige Hospitation an einer unteren Verwaltungsbehörde sowie einzelne über das Jahr verteilte Seminare. Die meisten Seminare finden jedoch online bzw. Hybrid statt. Die Reisetätigkeit im ganzen praktischen Jahr beschränkt sich somit auf wenige Tage.
Die Prüfungen erfolgen in der Regel an der Ausbildungseinrichtung.
Mit dem Bestehen der Prüfungen wird die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin oder staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker" erworben.
LCiPs erhalten eine monatliche Vergütung
Eine Umzugskostenvergütung kann nicht gewährt werden.
Die Anzahl und die Verteilung der Ausbildungsplätze zwischen den Dienststellen erfolgt nicht gleichmäßig.
Sie sind aktuell folgendermaßen aufgeteilt:
Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg führt das Bewerbungsverfahren durch und ist Zulassungsbehörde für diese Ausbildung. Es weist die LCiPs den jeweiligen Ausbildungseinrichtungen im Benehmen mit diesen zu.
Gibt es mehr Bewerbende als Ausbildungsplätze, erfolgt die Vergabe der Praktikumsplätze nach Leistung und Eignung im Rahmen eines 2-stufigen Verfahrens:
Im ersten Schritt wird eine Reihenfolge nach Leistung aufgestellt. D. h. es wird eine Rangliste nach den Noten des 2. Prüfungsabschnitts bzw. der Ersten Staatsprüfung/ Master-, Diplomzeugnis erstellt. Sofern dieses Zeugnis gerundete Einzelnoten ausweist, sind weitere geeignete Nachweise vorzulegen, die die auf eine Nachkommastelle bezifferten Einzelnoten enthalten. Gleiches gilt für die Gesamtnote, sofern diese nur in Worten oder gar nicht genannt ist: in diesem Fall ist ein Nachweis der zeugniserstellenden Einrichtung über die dezimale Gesamtnote vorzulegen.
Es werden mehr Personen zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen, als es freie Plätze gibt.
Konnte den Bewerbenden bei ihrer erstmaligen Bewerbung wegen ihrer Ranglistenplatzierung kein Ausbildungsangebot gemacht werden, so bekommen sie bei einer sich unmittelbar anschließenden Wiederbewerbung einen Bonus auf die Durchschnittsnote des Zweiten Prüfungsabschnitts angerechnet (Wartezeitbonus). Jede und jeder Bewerbende kann maximal an 4 Bewerbungsverfahren teilnehmen.
Ein Wartezeitbonus wird bei der 1., 2. und 3. Wiederbewerbung vergeben und beträgt jeweils 0,3 Notenpunkte; insgesamt also höchstens 0,9 Notenpunkte.
Bei der Anrechnung von Wartezeiten auf die Note des Zweiten Prüfungsabschnitts kann die Note 1,0 nicht unterschritten werden.
Die persönliche Eignung und die Motivation für die Ausbildung im praktischen Jahr haben für die CVUAs einen hohen Stellenwert. Diese wird im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs ermittelt. Die Vorstellungsgespräche finden dezentral bei den Ausbildungsstellen statt. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass die Ihnen im Zusammenhang mit dem Vorstellungsgespräch entstehenden Reisekosten leider nicht erstattet werden können.
Nach Abschluss der Vorstellungsgespräche werden für jede Ausbildungsstelle die geeignetsten Bewerbenden ermittelt und in eine Rangfolge gebracht. Die zu besetzenden Ausbildungsplätze werden den jeweils in der Rangfolge vorrangigen Bewerbenden angeboten.
Bewerbende können Ortswünsche angeben. Diese werden soweit möglich berücksichtigt, sie haben allerdings keinen Anspruch darauf. Bitte Hinweise zu Ortsprioritäten im Bewerbungsformular beachten.
Das CVUA Freiburg ist bestrebt, schnellstmöglich alle Bewerbenden auf elektronischem Weg darüber zu informieren, ob Ihre Bewerbung erfolgreich war.
Bewerbende, denen ein Ausbildungsplatz zugeteilt werden kann, werden aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, ob sie den Ausbildungsplatz annehmen. Die Annahmeerklärung muss auf elektronischem Weg innerhalb dieser Frist spätestens bei der Vergabestelle eingegangen sein (maßgeblich ist das Datum des Eingangs im zentralen elektronischen Postfach bei der Vergabestelle), danach gilt der Ausbildungsplatz als nicht angenommen.
Nicht fristgerecht eingegangene Annahmeerklärungen werden nicht berücksichtigt; der Ausbildungsplatz wird den Bewerbenden angeboten, welche die Rangliste anführen, bisher aber noch nicht berücksichtigt werden konnten.
Werden vergebene Ausbildungsplätze durch Absage vor Ausbildungsbeginn wieder frei, so werden die jeweils in der Rangfolgenliste an höchster Stelle stehenden Bewerbenden berücksichtigt.
Bewerbende, die ohne triftigen Grund einen ihnen zugesagten Praktikumsplatz nicht angenommen haben oder einen Ausbildungsplatz zwar angenommen, aber nicht angetreten haben, können sich wiederbewerben. Im Falle einer Wiederbewerbung werden ihnen etwaige in der Vergangenheit anerkannte Boni nicht angerechnet.
Die Ausbildungsstellen behalten sich vor, Bewerbende von zukünftigen Bewerbungsverfahren auszuschließen, falls keine rechtzeitige Absage erfolgt ist.
Falls Praktikumsplätze nicht angenommen werden, besteht noch die Möglichkeit, eine spätere Zusage im Nachrückverfahren zu erhalten. Solche nachträglichen Zusagen werden unverzüglich verschickt. Daher bitten wir, von Nachfragen zu den diesbezüglichen Chancen abzusehen.
Abgelehnte Bewerbende können sich wiederbewerben (siehe auch unter Nr. 9.1 Wartezeitbonus). Anfragen von abgelehnten Bewerbenden zu möglichen Chancen beim nächsten Einstellungstermin können grundsätzlich nicht beantwortet werden, da dies aufgrund des Vergabesystems nicht vorhersehbar ist.
Die Bewerbungsgespräche für das CVUA Freiburg werden sehr zeitnah im Anschluss an die Bewerbung online stattfinden.
Bitte reichen Sie alle nachfolgenden Unterlagen in einer Anlage im pdf-Format mit max. Größe von 3 MB ein.
Die Unterlagen müssen spätestens bis Bewerbungsschluss (ausschlaggebend ist der Eingang im zentralen elektronischen Postfach des CVUA Freiburg, poststelle@cvuafr.bwl.de) vollständig mit allen Anlagen eingereicht werden. Dies gilt auch für abgelehnte Wiederbewerbende; auf Nr. 15.6 wird verwiesen. Einzureichen sind:
1. Einzelnoten mit Nachkommastelle/Punktbewertungen:
Sofern das Zeugnis des 2. Prüfungsabschnitts gerundete Einzelnoten ausweist, sind weitere geeignete Nachweise vorzulegen, die die auf eine Nachkommastelle bezifferten Einzelnoten enthalten. Gleiches gilt für die Gesamtnote: wird diese nicht dezimal ausgewiesen, ist ein gesonderter Nachweis erforderlich, der das dezimale Ergebnis der Gesamtnote feststellt.
Zeugnisse, die lediglich Punktbewertungen ausweisen, werden nicht berücksichtigt.
2. Sofern das Studium erfolgreich abgeschlossen wurde, aber zum Bewerbungsstichtag das Diplom-/Masterzeugnis durch die Universität noch nicht fertig gestellt werden konnte, wird ausnahmsweise eine Bescheinigung (transcript of records) der Universität akzeptiert, die eindeutig alle absolvierten Studien- und Prüfungsleistungen bescheinigt und alle relevanten Noten auflistet.
Die Ausführungen zu 1. gelten entsprechend.
3. Sofern die Masterarbeitsnote zum Bewerbungsstichtag noch nicht feststeht, aber die Masterarbeit bereits als bestanden gewertet werden kann, ist auch eine von der Universität ausgestellte Bescheinigung („4.0 – Bescheinigung“) ausreichend. Bewerbende mit einer 4.0 – Bescheinigung werden nach den Bewerbenden mit vollständiger Abschlussnote ins Ranking eingeordnet.
Spätestens bei Anmeldung zur Prüfung zur/zum staatl. gepr. Lebensmittelchemiker/in gemäß § 7 APrOLmChem hat der/die Bewerberin das endgültige Zeugnis gemäß Anl. 2 unaufgefordert vorzulegen. Erfolgt dies nicht oder weicht das Zeugnis von der vorher eingereichten Bescheinigung ab, wird der/die Bewerberin zur Prüfung nicht zugelassen.
Die Zusendung eines nicht mehr aktuellen Bewerbungsformulars, verspätet eingegangene Bewerbungen oder Unterlagen, die nicht dem erforderlichen Umfang entsprechen, führen zum Verfahrensausschluss.
Richten Sie Ihre Bewerbung an:
CVUA Freiburg
Bissierstraße 5
79114 Freiburg
Telefon: 0761/ 8855-0
Zentrales E-Mail-Postfach: poststelle@cvuafr.bwl.de
Es wird gebeten, bei Anfragen per E-Mail Ihre vollständige postalische Adresse anzugeben. E-Mail-Schreiben, die die absendende Stelle nicht oder unzureichend erkennen lassen, werden grundsätzlich nicht bearbeitet.
1. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Bewerbungsunterlagen, sowie deren fristgerechte Zusendung, ist alleine der/die Bewerbende verantwortlich.
2. Sie erhalten circa zwei Wochen nach Eingang der Bewerbung eine Eingangsbestätigung auf elektronischen Weg. Diese bestätigt nur den Eingang der Unterlagen, gibt jedoch keine Auskunft über deren Vollständigkeit. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch die Vergabestelle erst nach dem Bewerbungsstichtag erfolgt. Unvollständige Unterlagen führen zu einem Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.
3. Bitte Hinweise zu Ortsprioritäten im Bewerbungsformular beachten.
4. Bewerbungsunterlagen, die nach dem Bewerbungsstichtag eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden, da dies eine unverhältnismäßige Verzögerung des gesamten Vergabeverfahrens bedeuten würde. Bitte achten Sie darauf, Ihre Unterlagen rechtzeitig abzusenden. Maßgebend für den Bewerbungsstichtag ist der Eingang der Unterlagen im zentralen elektronischen Postfach der Vergabestelle.
5. Bitte reichen Sie nur die unter Punkt 13 genannten Unterlagen per E-Mail in einer Anlage (pdf-Format, max. 3 MB) ein. Dies gilt auch bei Wiederbewerbungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Wiederbewerbende die gleichen Unterlagen wie Erstbewerbende vorzulegen haben.
6. Mit der Unterschrift auf dem Bewerbungsformular erklären sie sich mit den dort und auf der Homepage der Vergabestelle beschriebenen Verfahrensweise einverstanden.
7. Die Vorstellungsgespräche werden bei den jeweiligen Ausbildungsstellen durchgeführt. Hierzu laden wir kurzfristig mit einem gesonderten Schreiben ein. Reisekosten, die im Zusammenhang mit den Vorstellungsgesprächen entstehen, können leider nicht ersetzt werden.
8. Wir sind bemüht, schnellstmöglich alle Bewerbenden darüber zu informieren, ob ihre Bewerbung erfolgreich war. Bewerbende, denen ein Platz angeboten werden kann, werden gleichzeitig aufgefordert, sich innerhalb einer bestimmten Frist zu erklären, ob sie den Ausbildungsplatz annehmen. Die Annahmeerklärung muss spätestens innerhalb dieser Frist bei der Vergabestelle eingegangen sein (maßgeblich ist das Eingangsdatum im zentralen elektronischen Postfach der Vergabestelle (poststelle@cvuafr.bwl.de), danach gilt der Ausbildungsplatz als nicht angenommen. Bei Abwesenheit wird eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht gewährt.