Dr. Andreas Pastari
Die Mehrzahl der mikrobiologischen Kriterien ist produktübergreifend im Hygienerecht festgelegt, überwiegend in der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005. Die aufgeführten Hinweise betreffen nur diese hygienerechtlichen Festlegungen, ggf. unter Einbeziehung anderer Rechtsquellen, die das Hygienerecht ergänzen.
Nicht in diesen Hinweisen enthalten sind spezialrechtliche Regelungen, z.B. für Trinkwasser.
Die mikrobiologischen Kriterien betreffen jeweils nur bestimmte Lebensmittelgruppen.
Folgende Lebensmittelgruppen ergeben sich aus dem Hygienerecht:
In der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005 sind zahlreiche Flexibilisierungsmöglichkeiten aufgeführt. Näheres zu allgemein gültigen Flexibilisierungsmöglichkeiten siehe „Allgemeines zu Verordnung (EG) Nr. 2073/2005".
Flexibilisierungsmöglichkeiten zu einzelnen Kriterien, die sich z.B. aus Fußnoten ergeben können, sind in den Hinweisen zu den einzelnen Lebensmittelgruppen enthalten.