Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg

Ergebnisse des GVO-Erntemonitorings 2025 in Baden-Württemberg

Hans-Ulrich Waiblinger (CVUA Freiburg), Dr. Wolfgang Wagner (LTZ Augustenberg)

 

Das Land Baden-Württemberg hat auch 2025 Ernteproben bestimmter Kulturpflanzen auf gentechnische Veränderungen untersucht. Schwerpunkte des Stichprobenprogramms mit insgesamt 81 Proben waren Mais, Raps und Soja, aber auch Lein und Zuckerrüben wurden wieder einbezogen. Das Untersuchungsprogramm wird auch 2026 fortgeführt.

 

Sojaanbau

Sojaanbau

 

Insgesamt wurden 81 Proben (8 Raps, 12 Leinsaat, 23 Soja, 32 Mais und 6 Zuckerrüben) auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg sowie das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg (LTZ) in Karlsruhe untersucht.

Bei Leinsaat wieder Spurenbefund in einer Probe

Leinsamen werden seit 2009 im Erntemonitoring untersucht, da Verunreinigungen mit dem GVO Event FP 967 bei kanadischer Importware nachgewiesen worden waren. Seither wurden insgesamt 216 Leinsamenproben getestet. Bereits 2020 wurde erstmals im Rahmen des Erntemonitorings das Event FP 967 bei einer Stichprobe Bio-Leinsamen in sehr geringen Spuren festgestellt. Nun wurden abermals Spuren (< 0,1 %) von gentechnisch verändertem (gv-)Lein in einer Ernteprobe Bio-Leinsamen nachgewiesen.

 

Im Zuge der Ermittlungen zu diesem Fall wurden im verwendeten Bio-Saatgut ebenfalls sehr geringe Spuren von gv-Lein FP 967 nachgewiesen. Der betroffenene landwirtschaftliche Betrieb hatte das Saatgut bereits im Jahr 2022 bezogen.

 

Gv-Leinsaat ist in der EU weder zum Anbau noch zur Verwendung als Lebens- oder Futtermittel zugelassen (siehe auch Infobox). Daher dürfen selbst sehr geringe Spuren nicht nachweisbar sein. Die Ware konnte dementsprechend nicht mehr als Lebensmittel oder Futtermittel vermarktet werden.

 

Die Ernte aus dem Jahr 2025, bei der das GVO-Event nachgewiesen wurde, konnte noch vor dem Inverkehrbringen sichergestellt und vernichtet werden. Auch das noch vorhandene Saatgut wurde vernichtet.

 

Grafik: Lein-Erntemonitoring in Baden-Württemberg seit 2009

Grafik: Lein-Erntemonitoring in Baden-Württemberg seit 2009

Zulassung und Kennzeichnung von gv-Pflanzen in der EU

Ende 2025 waren in der EU 103 gv-Pflanzen für den Import zur Verwendung in Lebensmitteln und Futtermitteln zugelassen, darunter Mais (51), Soja (26), Raps (9), Zuckerrübe (1) und darüber hinaus Baumwolle (16). Häufig handelt es sich bei diesen gv-Pflanzen um sogenannte stacked events, also Kreuzungen verschiedener gv-Pflanzen (Events).
Die einzige Zulassung zum Anbau in der EU liegt schon lange zurück, es handelte sich um den 1998 zugelassenen Mais MON 810. Seit 2015 ist nach dem sogenannten opt-out-Verfahren ein länderspezifisches Anbauverbot möglich, selbst wenn für die gv-Pflanze eine EU-Anbauzulassung existiert. Viele EU-Länder, darunter auch Deutschland, haben mittlerweile auch für Mais MON 810 ein Anbauverbot erlassen.

 

In der EU dürfen Lebensmittel und Futtermittel mit Verunreinigungen durch für Lebensmittel- und Futtermittelzwecke zugelassene gv-Events bis zu einem Anteil von 0,9 % ohne entsprechende Kennzeichnung vermarktet werden, sofern diese Verunreinigung zufällig oder technisch unvermeidbar ist. Verunreinigungen durch zugelassene gv-Events unter 0,1 % werden grundsätzlich als zufällig oder technisch unvermeidbar beurteilt und unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

Bei den übrigen Kulturen keine gv-Pflanzen nachweisbar

Bei den anderen untersuchten Kulturen (Raps, Mais, Soja und Zuckerrübe) waren keine gentechnischen Veränderungen nachweisbar. Die Nachweisgrenzen betrugen jeweils zwischen 0,02 und 0,03 %.

 

Einen wichtigen Beitrag für die überwiegend erfreuliche Situation bei Ernteproben leistet auch das in Baden-Württemberg sowie in anderen Bundesländern durchgeführte Saatgut-Monitoring, in dem jährlich vor der Aussaat Saatgut stichprobenartig auf gentechnische Veränderungen geprüft wird. Die Saatgutprobenahme und die Saatgutuntersuchungen beim LTZ waren so terminiert, dass die Ergebnisse noch vor der Aussaat vorlagen, damit ggf. ein Umbruch von bereits ausgesäten Flächen vermieden werden kann, falls festgestellt werden sollte, dass sich im Saatgut gentechnisch veränderte Bestandteile befinden.

 

Mais- und Sojaanbau

Mais- und Sojaanbau

Seit 2004 – über 20 Jahre GVO-Erntemonitoring in Baden-Württemberg

Bereits seit 2004 wird jährlich das in Deutschland bislang einzigartige Stichprobenprogramm der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Baden-Württemberg durchgeführt. Seitdem wurden mehr als 2.000 Ernteproben untersucht.

 

Mit diesem Programm sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in der Lebensmittel- und Futtermittelkette mögliche Verunreinigungen heimischer Ernteprodukte mit gentechnisch veränderten Organismen erkannt werden. Daher sind landwirtschaftliche Erfassungsstellen sowie Mühlen Schwerpunkte der Beprobung. Mais, Raps, Soja, Lein sowie Zuckerrüben wurden ausgewählt, da sich von diesen Kulturen bereits weltweit gv-Sorten im Anbau befinden. In Deutschland gibt es keine Zulassung für den Anbau gentechnisch veränderter Varianten dieser Nutzpflanzen, und es gilt eine Nulltoleranz im Saatgut.

 

Produkte aus dem untersuchten Erntegut sind wichtige Rohstoffe der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie. So werden aus Mais Stärken für Suppen und Soßen oder Zuckersirupe für Süßwaren und Getränke hergestellt; Raps dient als Rohstoff für Speiseöle. Leinsaat wird als Zutat in vielen Backwaren und Müslis eingesetzt. Nebenprodukte, die bei der Verarbeitung zu Lebensmitteln anfallen, werden zur Herstellung von Futtermitteln verwendet.

 

Soja wird vermehrt auch hierzulande angebaut, u. a. um etwa für die Herstellung von Tofu und ähnlichen Sojaprodukten eine Alternative zu häufig gentechnisch veränderter Importsoja verfügbar zu haben. Für die Erzeugung von Lebensmitteln tierischer Herkunft, welche den Anforderungen für eine Bewerbung „ohne Gentechnik“ oder des ökologischen Landbaus genügen sollen, werden Extraktionsschrot aus „nicht-gv-Soja” und der heimische Sojaanbau für Futterzwecke immer wichtiger.

Ergebnisse des GVO-Erntemonitorings seit 2004

Grafik: GVO-Erntemonitoring in Baden-Württemberg seit 2004

Grafik: GVO-Erntemonitoring in Baden-Württemberg seit 2004

Seit Beginn des GVO-Monitorings 2004 wurden insgesamt 2.032 Ernteproben untersucht, davon waren in 33 Proben (= 1,6 %) gentechnische Veränderungen nachweisbar.

 

Positive Befunde gab es bei Mais mit 19 von insgesamt 875 Proben (= 2,2 %), bei Soja mit 12 von 299 Proben (= 4,0 %) sowie bei Lein mit zwei von 216 Proben (= 0,9 %). Seit 2007 wurden keine Verunreinigungen mehr über der analytischen Bestimmungsgrenze von 0,1 % festgestellt. Seit Beginn des Erntemonitorings wurden bei Raps und Zuckerrübe keine GVO nachgewiesen.

 


 

 

Weitere Informationen

Baden Württemberg, Ministerium für Ländlichen Raum, Landwirtschaft und Heimat:
Pressemitteilung vom 29.06.2026: Untersuchung heimischer Ernte auf gentechnisch veränderte Organismen (GVO)

 

 

Bildnachweis

LTZ Augustenberg, CVUA Freiburg

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 29.06.2026 14:04:49

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