Hans-Ulrich Waiblinger
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 572 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gentechnisch veränderten (gv-) Pflanzen untersucht, davon waren 28 positiv. Der Anteil positiver Proben (4,9 %) blieb damit auf dem Niveau des Vorjahrs (5,0 % in 2020).
Nicht zugelassene gentechnische Veränderungen waren in Nudeln auf Reisbasis sowie in grüner Papaya nachweisbar.
Erfreulicherweise wurde keine Überschreitung des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 % für zugelassene gv-Pflanzen festgestellt.
Bei den positiven Proben handelte es sich wieder überwiegend um Nachweise zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen in sehr geringen Spuren unter 0,1 %.
Zwar etwas erhöht, aber immer noch als unauffällig zu bewerten, waren zwei positive Befunde für gentechnisch veränderte Soja bei einem Sojaproteinkonzentrat bzw. einem Tofu-Erzeugnis.
Im Pollenanteil eines konventionellen Importhonigs war gv-Soja nachweisbar; allerdings auch hier nur in sehr geringen Spuren, sodass dies keine Kennzeichnungspflicht nach sich zog.
Keine positiven Befunde wurden erhalten bei stichprobenartig überprüften Lebensmitteln aus weiteren GVO-relevanten Spezies wie Leinsaat, Raps, Tomate, Kartoffeln oder Zuckerrübe (s. Tabelle).
GV Pflanze bzw. GV Organismus | Probenzahl | Zahl der positiven Proben (Anteil in Klammern) |
Proben mit nicht zugelassenen gv-Pflanzen (Anzahl) |
Proben mit zugelassenen gv-Pflanzen über 0,9 % |
---|---|---|---|---|
Soja | 188 |
23
(12,2 %) |
0 | 0 |
Mais | 89 |
2
(2,2 %)
|
0 | 0 |
Raps und Soja in Honig | 37 |
1
(2,7 %)
|
0 | 0 |
Raps in Saat und Öl | 38 | 0 | 0 | 0 |
Reis | 87 |
1
(1,1 %) |
1
(Event nicht identifizierbar)
|
0 |
Papaya | 32 | 1 (3,1 %) |
1 (Event nicht identifizierbar) |
0 |
Leinsaat | 32 | 0 | 0 | 0 |
sonstige (Kartoffel, Zuckerrübe) | 38 | 0 | 0 | 0 |
Botanische Verunreinigungen | ||||
Raps in Senf | 18 | 0 | 0 | 0 |
Soja, v.a. in Weizen und Teigwaren1 | 12 | 0 | 0 | 0 |
Sonstige | ||||
GV Mikroorganismen in Vitamin- bzw. Enzympräparaten | 1 | 0 | 0 | 0 |
Summe | 572 | 28 (4,9 %) |
2 | 0 |
1 Anteil der botanischen Verunreinigung (Soja), bezogen auf das Erzeugnis jeweils unter 0,1% (basierend auf halbquantitativer Bestimmung). Bei derartig geringen Anteilen der Spezies der botanischen Verunreinigung werden nachgewiesene Anteile zugelassener gentechnisch veränderter Pflanzen i.d.R. als nicht kennzeichnungspflichtig angesehen.
Lesen Sie den ausführlichen Bericht
Die Untersuchung auf gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln
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