Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg

Gentechnik und Lebensmittel 2019 - Ergebnisse aus Baden-Württemberg liegen jetzt vor

Hans-Ulrich Waiblinger

 

PapayaIm Jahr 2019 wurden insgesamt 526 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gv-Pflanzen untersucht, davon waren 38 positiv. Der Anteil positiver Proben (7,2 %) hat damit gegenüber den Vorjahren (5,6 bzw. 6,0 %) geringfügig zugenommen.

Bestandteile von nicht zugelassener gv-Papaya waren in 2 Proben (2 unterschiedliche Chargen) einer gezuckerten Fruchtkonserve nachweisbar. Einen ähnlichen Befund gab es bereits 2017 bei einem vergleichbaren Produkt.

Überschreitungen des Kennzeichnungsgrenzwertes von 0,9 % für zugelassene gv-Pflanzen wurden nicht festgestellt.

 

Bei den positiven Proben handelte es sich wieder überwiegend um Nachweise zugelassener gv-Pflanzen in sehr geringen Spuren unter 0,1 %.

 

Zwar etwas erhöht, aber immer noch als unauffällig zu bewerten waren 4 positive Befunde für gv-Soja zwischen 0,13 und 0,22 %, die bei Säuglingsnahrung auf Sojabasis (2x), einem vegetarischen Alternativprodukt für Schnitzel sowie bei Sojalecithin erhalten wurden.

 

MaiskörnerSpuren an zugelassenem gv-Mais waren in einer Probe Mikrowellenpopcorn nachweisbar. Bei allen weiteren Lebensmitteln auf Maisbasis wurde kein gv-Mais angetroffen. Dasselbe gilt auch für die übrigen stichprobenartig überprüften Erzeugnisgruppen aus GVO-relevanten Spezies wie Raps, Reis, Papaya, Leinsaat, Zuckerrübe oder Lachs (s. Tabelle).

 

Im Pollenanteil eines konventionellen Importhonigs war gv-Soja nachweisbar; allerdings auch hier nur in sehr geringen Spuren, so dass dies keine Kennzeichnungspflicht nach sich zog.

Tabelle: Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen; nach Art des GV Organismus

Tabelle: GVO-Untersuchungen in Lebensmitteln 2019

1 Anteil der botanischen Verunreinigung (Soja), bezogen auf das Erzeugnis jeweils unter 0,1% (basierend auf halb-quantitativer Bestimmung). Bei derartig geringen Anteilen der Spezies der botanischen Verunreinigung werden nachgewiesene Anteile zugelassener GV Pflanzen i.d.R. als nicht kennzeichnungspflichtig angesehen.

 

 

Lesen Sie den ausführlichen Bericht

 

 

Weitere Informationen

Die Untersuchung auf gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln

 

Artikel erstmals erschienen am 20.04.2020 07:02:37

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