Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg

Gentechnik und Lebensmittel 2013 - Ergebnisse aus Baden-Württemberg liegen jetzt vor

Hans-Ulrich Waiblinger

 

Laborbild PCRIm Jahr 2013 wurden insgesamt 721 Lebensmittelproben auf Bestandteile aus gv Pflanzen untersucht, davon waren 63 (= 8,7 %) positiv. Der Anteil positiver Proben blieb damit im Bereich des Vorjahrs (7,3 %). Allerdings wurde erstmals seit Beginn der Untersuchungen vor fast 20 Jahren keine Höchstmengenüberschreitung bei GV Sojaerzeugnissen mehr festgestellt.


Auch waren Bestandteile von nicht zugelassenen GV Pflanzen erfreulicherweise in keiner Probe nachweisbar.

 

Lediglich ein asiatisches Nudelerzeugnis enthielt Anteile von zugelassenen GV-Mais Events (MON 88017, 59122, NK603) über dem Kennzeichnungsschwellenwert, ohne dass diese entsprechend gekennzeichnet waren.

 

Aufgrund eines Kontaminationsfalls in den USA wurden vorsorglich 103 Proben von Weizen und Weizenerzeugnissen (Mehle, Nudeln, Backmischungen) auf GV Weizen untersucht. In keiner Probe war GV Weizen nachweisbar. Allerdings enthielten 6 Proben Verunreinigungen durch GV Soja.

 

WeizenBei 5 von 12 Proben der einheimischen, d.h. baden-württembergischen Sojaernte wurden äußerst geringe Spuren (< 0,05 %) zugelassene Roundup Ready Soja nachgewiesen. Dieser Befund entspricht dem Bild der Vorjahre. Alle weiteren Ernteproben von Mais, Raps, Zuckerrübe und Leinsaat waren unauffällig.

 

Weiterhin verstärkt wurden Senf und Honige untersucht; im Gegensatz zu den Vorjahren waren Verunreinigungen durch nicht zugelassenen GV Raps nicht nachweisbar; positive Befunde wurden lediglich für zugelassene GV Events erhalten.

 

 

 

 


Tabelle

  1. derzeit noch unklar, wie der Schwellenwert von 0,9 % bei Honigen anzuwenden ist
  2. allgemein zugelassene Events (MS8, RF3), geschätzter Anteil < 0,1% (bezogen auf Senf)
  3. Sojaanteil bei zwei Proben zwischen 0,1 und 0,2%, ansonsten <0,1%. Es ist derzeit noch nicht geklärt,
    ob bei Soja-Anteilen < 0,9% (auch bei GV-Anteilen von über 0,9 % im Sojaanteil) eine Kennzeichnungspflicht besteht
  4. kein prozentualer Anteil für Probenzahlen < 5

 

 

Lesen Sie den ausführlichen Bericht

 

 

Weitere Informationen

Pressemitteilung

Die Untersuchung auf gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln

 

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg

 

Artikel erstmals erschienen am 21.03.2014 14:49:35

Copyright © 2005–2024 Alle Rechte vorbehalten.