Hans-Ulrich Waiblinger (CVUA Freiburg)
Nicht zugelassene GV-Pflanzen wurden wiederum vereinzelt nachgewiesen: In 2 Proben von Reisnudeln chinesischer Herkunft waren nicht zugelassene GV-Reislinien nachweisbar. Vier Importhonige enthielten Pollen von GV-Raps, welcher für Honige nicht zugelassen ist.
Zugelassene GV-Pflanzen dürfen ohne Kennzeichnung bis zu 0,9 % enthalten sein. Überschritten wurde dieser Anteil sehr selten: Nur 4 Proben, je zwei Soja- und 2 Maisproben waren betroffen. Sportlernahrung auf Sojabasis sowie Sojalecithin zur Nahrungsergänzung enthielten jeweils mehr als 0,9 % der GV-Soja Roundup Ready. Auch Maiserzeugnisse philippinischer Hersteller (Maischips und Nudeln) enthielten erhöhte Anteile verschiedener zugelassener GV-Mais Events (NK 603, MON 810, MON 88017) ohne entsprechende Kennzeichnung.
Allgegenwärtig, wenn auch zumeist in Spuren, ist die gentechnisch veränderte Soja Roundup Ready. Sie wurde als Verunreinigung in Sojaprodukten, aber auch im Pollen von Blütenhonigen sowie als Kontamination von Getreidemehlen nachgewiesen.
Proben mit GV-Leinsamen wurden, wie schon 2010, nicht mehr angetroffen.
Ebenso komplett frei von Verunreinigungen waren Raps und Mais aus baden-württembergischem Anbau sowie Honige, die hier gewonnen wurden.
Tabelle: Untersuchung von Lebensmitteln auf gentechnische Veränderungen; nach Art der gentechnisch veränderten Pflanze
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Die Untersuchung auf gentechnische Veränderungen in Lebensmitteln