Hans-Ulrich Waiblinger (CVUA Freiburg)
Die Untersuchungen der Ernte in Baden-Württemberg auf gentechnische Veränderungen sind nun abgeschlossen. Schwerpunkte des Stichprobenprogramms mit insgesamt 75 Proben waren Mais und Raps, weiterhin wurden Soja und erstmals auch Stichproben der Leinsamen-Ernte untersucht.
In drei Mais-Proben waren geringe Spuren unter 0,1 Prozent von zugelassenem gentechnisch verändertem Mais NK603 bzw. MON 810 nachweisbar.
Alle übrigen Proben enthielten keine gentechnischen Veränderungen.
Das gemeinsame Stichprobenprogramm der amtlichen Lebens- und Futtermittelüberwachung Baden-Württembergs wird jährlich durchgeführt, um in einem möglichst frühen Zeitpunkt der Lebensmittel- und Futtermittelkette mögliche Verunreinigungen durch gentechnische Veränderungen zu erkennen.
Daher sind landwirtschaftliche Erfassungsstellen sowie Mühlen Schwerpunkte der Beprobung. Mais, Raps und Soja werden ausgewählt, da hier bereits weltweit gv Sorten angebaut werden. In Deutschland und der Europäischen Union gilt dies derzeit allerdings nur für Mais in geringem Umfang.
Produkte aus den untersuchten Erntepflanzen sind wichtige Rohstoffe der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie. So werden aus Mais Stärken für Suppen- und Soßen oder Zuckersirupe für Süßwaren und Getränke hergestellt; Raps dient als Rohstoff für Speiseöle. Soja wird vermehrt auch hierzulande angebaut, um etwa für die Herstellung von Tofu und ähnlicher Sojaprodukte eine Alternative zu häufig gentechnisch veränderter Importsoja verfügbar zu haben. Leinsaat wird als Zutat in vielen Backwaren und Müslis eingesetzt.
Insgesamt wurden 27 Proben von Raps sowie 6 Soja-, 39 Mais- und 3 Leinsaatproben durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg sowie das Landwirtschaftliche Technologiezentrum Augustenberg untersucht.
Wie auch in vergangenen Jahren werden gentechnische Verunreinigungen, wenn überhaupt, in erster Linie bei Mais angetroffen. Als Ursache für die festgestellten, sehr geringen GVO-Anteile in drei Maisproben kommt in erster Linie geringfügig verunreinigtes Saatgut in Betracht.
Die Verunreinigungen durch für Lebenmittel- und Futtermittelzwecke zugelassene gv Mais-Konstrukte unter 0,1 Prozent werden als zufällig und technisch unvermeidbar beurteilt.
In der EU dürfen Lebens- und Futtermittel mit zufälligen oder technisch unvermeidbaren Verunreinigungen bis zu 0,9 Prozent ohne einen speziellen Hinweis vermarktet werden.