Team Kosmetik des CVUA Karlsruhe

Abbildung 1: Sonnenschutzmittel (@CVUA Karlsruhe, erstellt mit Canva)
Wir haben 99 Sonnenschutzmittel mit dem UV-Filter DHHB auf den verbotenen Weichmacher DnHexP untersucht.
Der Weichmacher DnHexP (Di-n-hexylphthalat) ist in kosmetischen Mitteln aufgrund seiner fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften grundsätzlich verboten. Als technisch bedingte Verunreinigung kann der Stoff jedoch bei der Herstellung des zugelassenen UV-Filters DHHB (Diethylamino-hydroxybenzoyl-hexyl-benzoat) entstehen. Hersteller von Sonnencreme sind verpflichtet, solche Verunreinigungen soweit wie technisch möglich zu vermeiden.
Die Belastung mit DnHexP ist weiter zurückgegangen. Nur noch rund 10 % der untersuchten DHHB-haltigen Sonnenschutzmittel enthielten messbare Gehalte an DnHexP. Damit setzt sich der positive Trend der vergangenen Jahre fort.
Die Grafik in Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der DnHexP-Gehalte im Vergleich zu den Vorjahren.

Abbildung 2: Prozentualer Anteil an DnHexP in Sonnenschutzmitteln und kosmetischen Mitteln mit UV-Schutz und dem UV-Filter DHHB.
Ein ausführlicher Bericht über die Hintergründe und Ergebnisse der letzten Jahre findet sich hier:
[1] Weichmacher DnHexP in Sonnenschutzmitteln – nur noch wenige Produkte sind auffällig!