Simon Pelz, Vanessa Lihotzki und das Kosmetik-Team des CVUA Karlsruhe

Abb. 1: Anti-Aging-Creme (Bildquelle: CVUA Karlsruhe)
„Mildert Falten und Linien“ – so werden kosmetische Mittel, die Vitamin A enthalten, oftmals beworben. Die Wirkung beruht darauf, dass Vitamin A (oft auch als Retinol bezeichnet) die Kollagensynthese in der Haut anregt und gleichzeitig kollagenabbauende Enzyme hemmt. Kollagen ist ein sogenanntes Strukturprotein im menschlichen Körper, besonders wichtig für Hautelastizität, straffes Bindegewebe, gesunde Gelenke und Knochen.
Retinol ist empfindlich gegenüber Luft, Wärme und Licht, weshalb häufig die stabileren verwandten Formen eingesetzt werden. Am häufigsten wird Vitamin A-Palmitat (auch Retinyl-Palmitat genannt), etwas seltener Vitamin A-Acetat (Retinyl-Acetat) verwendet. Eine Wirksamkeit von Retinol als sogenannter „Anti-Aging“-Wirkstoff ist ab 0,05 % belegt. Typische Einsatzkonzentrationen in kosmetischen Mitteln liegen zwischen 0,05 % und 0,2 %, teilweise bis 0,5 % [1].
Wirksamkeit von Kosmetischen Produkten:
Werbeaussagen zu Kosmetischen Mitteln unterliegen klaren rechtlichen Vorgaben: Bei der Werbung für kosmetische Mittel dürfen gemäß Art. 20 Abs.1 der EU-Kosmetikverordnung keine Merkmale oder Funktionen vorgetäuscht werden, die die betreffenden Erzeugnisse nicht besitzen.
Warum gibt es einen Höchstgehalt für Vitamin A?
Wer an Vitamine denkt, denkt in der Regel zunächst an positive Wirkungen. Eine zu hohe Aufnahme von Vitamin A, vor allem über die Nahrung, kann im schlimmsten Fall zu gesundheitlichen Beschwerden wie Kopfschmerzen und Übelkeit führen, bei chronisch hoher Aufnahme sogar zu Hautschuppung und Lebererkrankungen. Auch eine Verringerung der Knochenmineraldichte wird im Zusammenhang mit hohen Aufnahmemengen beschrieben, ebenso wie eine schädigende Wirkung in der Schwangerschaft [4,5]. Die als sicher angesehene Höchstmenge bei täglicher langfristiger Aufnahme aus allen Quellen wird zum Großteil bereits durch die Aufnahme über Lebensmittel und ggf. Nahrungsergänzungsmittel ausgeschöpft. Eine zusätzliche Aufnahme über kosmetische Mittel sollte daher begrenzt werden [4,5].
Zur Begrenzung der Aufnahme von Vitamin A durch kosmetische Mittel wurden Grenzwerte in der EU-Kosmetikverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1223/2009) für Retinol, Retinylpalmitat und -acetat (als Retinol-Äquivalenten (RE)) festgelegt [6]:
Zusätzlich ist folgender Warnhinweis vorgeschrieben:
„Enthält Vitamin A. Berücksichtigen Sie Ihre tägliche Aufnahme vor der Anwendung.“
Ab Mai 2027 dürfen kosmetische Mittel, die diese Vorgaben nicht einhalten, nicht mehr verkauft werden.
Auch Vitamin E-Verbindungen (auch Tocopherol genannt) werden in kosmetischen Mitteln häufig wegen ihrer positiven Wirkung auf die Haut beworben. Sie dienen hauptsächlich als Antioxidantien, welche vor Hautschäden durch freie Radikale schützen und somit vorzeitiger Hautalterung vorbeugen sollen. Auch eine Wirkung gegen trockene Haut wird beschrieben. Als Wirkstoffe werden meist die besonders stabilen Formen von Vitamin E verwendet, insbesondere das sogenannte Tocopherolacetat (Vitamin E-Acetat). Eine wirksame Mindestmenge konnte bislang noch nicht festgelegt werden, es gibt Hinweise darauf, dass bereits Konzentrationen von 0,025 % antioxidative Wirkungen haben können [2]. Vitamin E wird in vielen verschiedenen Hautpflegeprodukten eingesetzt.
Ein dritter Stoff, welcher in Kosmetika aufgrund seines Einflusses auf die Haut gerne verwendet wird, ist Panthenol. Die Vorstufe des Vitamins B5 wird auch als „Provitamin B5“ ausgelobt und im Körper rasch zu diesem umgesetzt. Auch verwandte Stoffe des Panthenols, wie die Pantothensäure, werden in kosmetischen Mitteln eingesetzt. In Hautpflegeprodukten hat Panthenol einen positiven Effekt bei Gehalten zwischen 0,6 % und 5,0 %, indem es zur Verbesserung des Feuchthaltevermögens der Haut sowie zur Linderung von Juckreiz und Entzündungen beiträgt [3]. Panthenol findet sich in einer Vielzahl von kosmetischen Produkten.
Das CVUA Karlsruhe hat insgesamt 155 kosmetische Produkte auf Vitamin A, Vitamin E und Panthenol untersucht. In wenigen Proben wurde mehr als ein Vitamin untersucht.
Bei der Untersuchung von insgesamt 70 Proben, bei denen Vitamin A (Retinol) ausgelobt wurde, zeigte sich, dass die enthaltenen Mengen deutlich variierten. Im Durchschnitt enthielt etwa ein Drittel der Proben (32%) nicht genügend Vitamin A, um tatsächlich einen Anti-Aging-Effekt erzielen zu können. Vitamin A-Palmitat (Retinylpalmitat) wurde deutlich häufiger als die anderen Vitamin A-Formen in einer wirksamen Menge gefunden (siehe Abbildung 2). In 11 % aller auf Vitamin A untersuchten Proben war die Konzentration an Vitamin A hoch, so dass sie knapp unterhalb des ab Mai 2027 geltenden Grenzwert von 0,3 % lag. Überschritten wurde dieser zukünftige Grenzwert jedoch bei keiner Probe.

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Vitamin A (Retinol) oder Vitamin A-Propionat |
Vitamin A-Palmitat (Retinyl-Palmitat) |
|---|---|---|
| Anzahl der Proben mit beworbenem Wirkstoff | 24 | 46 |
| Wirkstoff nachweisbar | 16 (67%) * |
46 (100%) * |
| Wirkstoffgehalt unter wirksamer Konzentration | 2 | 13 |
| Proben mit Auffälligkeiten | 10 (42%) | 13 (28%) |
*Nachweisgrenzen: Retinol: 0,007 g/100g, Vitamin A-Palmitat: 0,004 g/100g,
Vitamin A-Propionat: 0,006 g/100g
Abb. 2: Darstellung der Ergebnisse der Untersuchung von Retinol und Alternativen in Gesichts und Anti-Aging-Cremes

Abb. 3: Tuchmaske (Bild: CVUA)
Eine weitere Anwendung von Vitamin A im Anti-Aging-Bereich wird in Form sogenannter Tuchmasken und Augenpads angeboten, welche auf das Gesicht oder unter die Augen gelegt werden und dort den Wirkstoff freisetzen sollen.
Leider konnten wir in den 24 untersuchten Produkten besonders wenig Vitamin A oder die ebenfalls wirksamen verwandten Stoffe finden. Insgesamt konnten wir nur in 33 % der Produkte wirksame Gehalte nachweisen (siehe Abbildung 4). Auch bei diesen Produkten wiesen die Proben mit Vitamin A-Palmitat am häufigsten wirksame Gehalte auf. In der Regel „schwimmen“ diese Tuchmasken oder Augenpads in der Flüssigkeit (Creme) innerhalb der Verpackung. Möglicherweise werden die Wirkstoffe komplett von den Tüchern oder Augenpads aufgesaugt und sind dann nicht mehr nachzuweisen. Wichtig zu klären ist in diesem Fall, ob der Wirkstoff dann aus den Tüchern oder Pads trotzdem auf der Haut ankommt und ob die Hersteller Stabilitätstest für die gesamte Dauer der Haltbarkeit durchgeführt haben. Auch hier muss eine ausreichend wirksame Menge eingesetzt werden.

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Vitamin A (Retinol) oder Vitamin A-Acetat |
Vitamin A-Palmitat (Retinyl-Palmitat) |
|---|---|---|
| Anzahl der Proben mit beworbenem Wirkstoff | 10 | 14 |
| Wirkstoff nachweisbar | 0 * |
9 (64%) * |
| Wirkstoffgehalt unter wirksamer Konzentration | - | 1 |
| Proben mit Auffälligkeiten | 10 (100%) | 6 (43%) |
*Nachweisgrenzen: Retinol: 0,007 g/100g, Vitamin A-Palmitat: 0,004 g/100g,
Vitamin A-Propionat: 0,006 g/100g
Abb. 4: Darstellung der Ergebnisse der Untersuchung von Retinol und Alternativen in Tuchmasken und Augenpads
Insgesamt wurden 38 kosmetische Produkte untersucht, bei denen Vitamin E (Tocopherol) als Inhaltsstoff in der Liste der Bestandteile (Ingredients) angegeben war. In 75 % dieser Proben lag der Gehalt über 0,025 % und damit in einem wirksamen Bereich (siehe Abbildung 5). Allerdings wurde nur bei wenigen dieser Produkte auf der Verpackung oder dem Produkt mit Vitamin E und einer speziellen Wirkung des Vitamin E geworben. Bei vielen Produkten befand sich Vitamin E „nur“ in der Liste der Bestandteile.
Auch 29 Produkte, bei denen Panthenol als Inhaltsstoff beworben wurde oder Panthenol in der Liste der Inhaltsstoffe auftauchte, wurden genauer untersucht. Hierbei zeigten 23 Proben (79 %) einen Gehalt von Panthenol und Pantothensäure in einem wirksamen Bereich (siehe Abbildung 5). Ein möglicher Grund für zu geringe Panthenol-Gehalte kann ein Abbau von Panthenol über den Haltbarkeitszeitraum sein, aufgrund einer zu geringen Stabilität. Diese muss der Hersteller jedoch gewährleisten. Bei wenigen Produkten befand sich auch hier das Panthenol „nur“ in der Liste der Bestandteile. Eine wirksame Konzentration können Verbraucherinnen und Verbraucher aus unserer Sicht trotzdem erwarten.

Abb. 5: Ergebnisse der Untersuchung von Vitamin E und Panthenol in kosmetischen Mitteln
Viele Produkte, die mit der Wirksamkeit von Vitaminen werben, vor allem mit Panthenol und Vitamin E, halten, was sie versprechen. Sind diese beiden Wirkstoffe werblich hervorgehoben, kann in der Regel davon ausgegangen werden, ein wirksames Produkt zu erhalten. In etwa einem Viertel der Vitamin E- und Panthenol-Produkte wurde jedoch eine zu geringe oder nicht vorhandene Wirkstoffmenge festgestellt. Möglicherweise wurden keine ausreichenden Stabilitätstests über einen längeren Zeitraum durchgeführt.
Bei den Vitamin A-Produkten ergab sich ein differenziertes Bild. Bereits bei den Gesichts-, und Anti-Aging-Cremes enthielten ein Drittel der Vitamin A-Produkte zu wenig Wirkstoff, um einen Anti-Aging-Effekt zu bewirken. Bei den Tuchmasken und Augenpads konnte sogar in fast 70 % der Produkte kein Vitamin A oder ein verwandter Stoff nachgewiesen werden. Eine wirksame Übertragung von in die Maske eingezogenem Vitamin A zurück auf die Haut muss der Hersteller hier eindeutig belegen können.
Tipps für Verbraucherinnen und Verbraucher:
[1] GDCh: Datenblätter zur Bewertung der Wirksamkeit von Wirkstoffen in kosmetischen Mitteln - Vitamin A und seine Ester: https://www.gdch.de/fileadmin/downloads/Netzwerk_und_Strukturen/Fachgruppen/Lebensmittelchemiker/Arbeitsgruppe
n/kosmetik/db_vitaminA_neu.pdf (abgerufen am 09.04.2026).
[2] GDCh: Datenblätter zur Bewertung der Wirksamkeit von Wirkstoffen in kosmetischen Mitteln - Vitamin E: https://www.gdch.de/fileadmin/downloads/Netzwerk_und_Strukturen/Fachgruppen/Lebensmittelchemiker/Arbeitsgruppe
n/kosmetik/vitame.pdf (abgerufen am 09.04.2026).
[3] GDCh: Datenblätter zur Bewertung der Wirksamkeit von Wirkstoffen in kosmetischen Mitteln – Panthenol: https://www.gdch.de/fileadmin/downloads/Netzwerk_und_Strukturen/Fachgruppen/Lebensmittelchemiker/Arbeitsgruppe
n/kosmetik/DB_Panthenol_Stand_02.03.2010_DE.pdf (abgerufen am 09.04.2026).
[4] BfR: Vitamin A: Aufnahme über kosmetische Mittel sollte begrenzt werden - Aktualisierte Stellungnahme Nr. 005/2014 vom 31. Januar 2014: https://www.bfr.bund.de/cm/343/vitamin-a-aufnahme-ueber-kosmetische-mittel-sollte-begrenzt-werden.pdf (abgerufen am 09.04.2026).
[5] EFSA NDA Panel (2024). Scientific opinion on the tolerable upper intake level for preformed vitamin A and β-carotene. EFSA Journal, 22(6), e8814. https://doi.org/10.2903/j.efsa.2024.8814
[6] Verordnung (EG) 1223/2009: Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (ABl. L 342/59), zuletzt geändert durch Art. 1 VO (EU) 2026/78 vom 12. Januar 2026 (ABl. L, 2026/78, 13.1.2026)