Die Kosmetik-Sachverständige des CVUA Karlsruhe
Im Rahmen unseres diesjährigen Halloween-Projektes wurden am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe insgesamt 26 Proben, bei denen es sich oftmals auch um mehrteilige Schminksets handelte, auf Farbstoffe sowie weitere Bestandteile untersucht.
Zusätzlich wurde die Kennzeichnung der Produkte überprüft.
Mit Halloweenschminke und etwas Geschick lassen sich realistische Wunden schminken
Hinsichtlich der Farbstoffe entsprachen alle untersuchten Proben den Anforderungen der EUKosmetikverordnung. Allerdings wurde in zwei Proben der in kosmetischen Mitteln verbotene Stoff 2-Naphthol nachgewiesen. Diesen Stoff stellen wir regelmäßig als Verunreinigung im Zusammenhang mit dem orangenen Farbstoff CI 12085 fest. In Kosmetika werden Spuren verbotener Stoffe dann toleriert, wenn diese bei guter Herstellungspraxis nicht zu vermeiden und gesundheitlich unbedenklich sind. Bei den von uns bestimmten Gehalten an 2-Naphthol ist nicht von einer gesundheitlichen Gefährdung bei der Verwendung der Schminke auszugehen. Dennoch muss der für das Produkt Verantwortliche nachweisen, dass die gefundenen Spuren an 2-Naphthol in den betreffenden Produkten nicht zu vermeiden sind.
Ebenfalls auffällig waren zwei Proben aus flüssigem Latex. Da diese zum Schminken künstlicher Wunden, also zur Veränderung des Aussehens der Haut, vorgesehen sind, wurden sie als kosmetische Mittel eingestuft. Beide Proben wiesen einen deutlichen Ammoniak-Geruch auf. Auch hier sehen wir keine Gesundheitsgefahr bei bestimmungsgemäßer
Anwendung der Produkte. Bei einer der Proben war Ammoniak allerdings nicht in der Bestandteileliste aufgeführt. Bei der anderen Latex-Probe wurden lediglich Kennzeichnungsmängel wie Unstimmigkeiten zwischen den Angaben auf Verpackung und Behältnissen beanstandet. Dennoch empfehlen wir, derartige Produkte nicht in der Nähe von Augen und Mund zu verwenden.
Die Untersuchungen auf sonstige Inhaltsstoffe zeigten keine Auffälligkeiten. Beispielsweise waren alle von uns bestimmten Konservierungsstoffe ordnungsgemäß deklariert und die Höchstmengenbegrenzungen der EU- Kosmetikverordnung wurden eingehalten. Somit steht einem farbenfrohen Halloweenfest nichts mehr im Wege.