Baden-Württemberg

Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe

Bilanzierte Diäten für Säuglinge im Fokus: Untersuchungsergebnisse zum Schutz einer besonders sensiblen Verbrauchergruppe

Ann-Kathrin Kull, Elena Dilger (CVUA Karlsruhe), Marco Müller, Sarah Obermeier (CVUA Freiburg), Julian Belschner, Carmen Breitling-Utzmann (CVUA Stuttgart)

 

Die baden-württembergischen Untersuchungsämter stellten bei der Untersuchung von 42 Proben spezieller Säuglingsnahrung für kranke Babys und Frühchen keine bedenklichen Rückstände oder Kontaminanten fest. Die sogenannten bilanzierten Diäten wurden auf Pestizide, Schwermetalle, Dioxine und weitere Schadstoffe geprüft – alle Höchstgehalte wurden eingehalten.

In Baden-Württemberg untersucht das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Karlsruhe zentral „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät)“, die auf sensible Verbrauchergruppen ausgelegt sind (siehe Infokasten). Im Jahr 2025 lag der Fokus auf bilanzierten Diäten für Säuglinge. Diese speziellen Lebensmittel sind auf die Bedürfnisse von Säuglingen mit bestimmten Krankheiten, wie beispielsweise Phenylketonurie, oder auf die besonderen Nährstoffanforderungen von zum Beispiel Frühchen ausgelegt.

 

Bei der Untersuchung von Kontaminanten, wie beispielsweise 3-Monochlorpropandiol (3-MCPD), oder Rückständen arbeiteten die CVUAs Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart zusammen. Insgesamt wurden in den Jahren 2024 und 2025 an den 3 Standorten 42 Proben auf Verunreinigungen und Rückstände untersucht.

 

Die Übersicht zeigt die Logos der beteiligten Untersuchungsämter: Schwermetalle werden im CVUA Karlsruhe, 3-MCPD-Ester werden im CVUA Stuttgart und Pestizide und Dioxine werden im CVUA Freiburg untersucht.

Abb. 1: Schaubild der beteiligten Untersuchungsämter für die Untersuchung von Prozesskontaminanten in Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke (Bildquelle: CVUA Karlsruhe)

 

Was sind Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten)?

Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, auch bilanzierte Diäten genannt, sind spezielle Lebensmittel für Menschen mit bestimmten Anforderungen an die Ernährung aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen. Sie dürfen nur unter ärztlicher Aufsicht eingesetzt werden und können die normale Ernährung teilweise oder vollständig ersetzen. Diese Produkte sind so zusammengesetzt, dass sie Menschen helfen, die gewöhnliche Lebensmittel oder bestimmte Nährstoffe nicht richtig aufnehmen, verdauen oder verwerten können oder die aufgrund einer Erkrankung einen besonderen Nährstoffbedarf haben. Sie kommen nur dann zum Einsatz, wenn eine Anpassung der üblichen Ernährung nicht ausreicht, um den besonderen Bedarf zu decken [1].

 

Rechtliche Einordnung der Produkte

Bilanzierte Diäten für Säuglinge sind Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, die speziell formuliert sind und unter ärztlicher Aufsicht zum Diätmanagement von Säuglingen mit krankheits- oder störungsbedingten Ernährungsanforderungen verwendet werden. Sie dienen besonders von Geburt an bis zur Einführung der Beikost zur ausschließlichen Ernährung der Säuglinge und sind speziell an deren Anforderungen bei bestimmten Krankheiten angepasst.

Ihre Zusammensetzung und Kennzeichnung richten sich nach den spezifischen Anforderungen der Delegierten Verordnung (EU) 2016/128 und der Delegierten Verordnung (EU) 2016/127.

Aufgrund der sensiblen Verbrauchergruppe gelten für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge niedrigere Höchstgehalte für Rückstände und Kontaminanten als für Lebensmittel des Allgemeinverzehrs. Im Folgenden werden unsere Ergebnisse dargestellt.

 

Das Bild zeigt 2 Schalen mit weißem Pulver und Babyflaschen mit zubereiteter Säuglingsnahrung. Im Hintergrund sind Babyspielzeuge zu sehen.

Abb. 2: Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge in Pulverform und zubereitet in Babyflaschen (Bildquelle: CVUA Karlsruhe)

 

Untersuchungsergebnisse

Pestizide

Bei Pestiziden handelt es sich um derzeit oder früher verwendete Wirkstoffe, die durch ihren Einsatz im Pflanzenschutz oder als Biozidprodukte als Rückstände in Lebensmitteln verbleiben können. Diese Mittel können in allen Phasen der Lebensmittelproduktion eingesetzt werden, einschließlich der Lagerung. Je nach Wirkstoff schützen sie beispielsweise vor Schädlingen, Unkräutern oder Pflanzenkrankheiten.

Für bilanzierte Diäten für Säuglinge gilt für Pestizide wie z. B. Nitrofen oder Dieldrin eine Rückstandshöchstmenge von 0,01 mg/kg [2]. Die vollständige Liste der Wirkstoffe ist in Anhang III der Delegierten Verordnung (EU) 2016/128 aufgeführt.

Im Jahr 2025 untersuchte das CVUA Freiburg 12 Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge auf Pestizidrückstände. Die gesetzlichen Höchstgehalte wurden bei allen untersuchten Proben eingehalten.

 

Dioxin und PCB

Dioxine und polychlorierte Biphenyle (PCB) sind chlororganische Verbindungen, die eine toxische Wirkung auf den Menschen haben. Sie sind weit verbreitet in der Umwelt und können sich nach Aufnahme über die Nahrung im menschlichen Körper, insbesondere in Fettgewebe und Leber, anreichern.

In der Verordnung (EU) 2023/915 sind für Lebensmittel, welche für Säuglinge bestimmt sind, Höchstgehalte für Dioxin und PCB festgelegt. Insgesamt untersuchte das CVUA Freiburg 7 Proben auf Dioxine und PCB analysiert. Die Untersuchungswerte zeigten keine Auffälligkeiten.

 

3-Monochlorpropandiol, Glycidol sowie deren Fettsäureester

Bei 3-MCPD und Glycidol sowie deren Fettsäureestern handelt es sich um unerwünschte Stoffe, die bei der Verarbeitung von Lebensmitteln aus deren natürlichen Inhaltsstoffen entstehen können. 3-MCPD und Glycidol sind toxikologisch nicht unbedenklich. 3-MCPD steht im Verdacht, Tumore zu verursachen, Glycidol besitzt erbgutschädigende Eigenschaften und wird als wahrscheinlich krebserregend für den Menschen eingestuft [3, 4].

Die jeweiligen Fettsäureester sind nicht weniger bedenklich, da davon ausgegangen wird, dass diese im Verdauungstrakt vollständig gespalten und in 3-MCPD bzw. Glycidol umgewandelt werden. Aus diesem Grund hat die Europäische Union in der Verordnung (EU) 2023/915 Höchstmengen für die Gehalte an 3-MCPD, 3-MCPD- und Glycidylfettsäureester für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge festgelegt. Grundsätzlich sollten die Gehalte an erbgutschädigenden, krebserregenden Substanzen wie Glycidol jedoch so weit wie möglich minimiert werden.

Im Jahr 2025 untersuchte das CVUA Stuttgart 11 Proben auf ihren Gehalt an 3-MCPD-und Glycidylfettsäureestern. Erfreulicherweise wurden bei allen untersuchten Proben die gesetzlichen Höchstgehalte eingehalten.

 

Schwermetalle

Schwermetalle sind überall in der Umwelt vorhanden und gelangen so in die Nahrungskette. Die Schwermetalle Blei, Cadmium und Quecksilber sind giftig. Die nahrungsbedingte Aufnahme von Schwermetallen in den menschlichen Körper ist zwar relativ gering, jedoch reichern sich Schwermetalle im Körper an.

Für Blei und Cadmium gelten verschiedene Höchstgehalte für bilanzierte Diäten für Säuglinge in Pulvern und Flüssigkeiten [1]. Für Quecksilber hingegen gibt es keine expliziten Höchstmengen. Als Orientierung kann die Höchstmenge für Nahrungsergänzungsmittel herangezogen werden. Allgemein betrachtet wurden die Höchstgehalte nach dem ALARA-Prinzip, d. h. so niedrig, wie vernünftigerweise erreichbar, festgelegt.

In den Jahren 2024 und 2025 wurden 12 bilanzierte Diäten für Säuglinge in Pulverform auf Schwermetalle untersucht. Die Höchstgehalte für Cadmium und Blei wurden nicht überschritten. Die Gehalte von Quecksilber waren in den untersuchten Proben unauffällig.

 

Achtung Verwechslungsgefahr! So erkennen Sie den Unterschied zwischen Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke für Säuglinge und Säuglingsanfangsnahrung

In Supermärkten und Drogerien stehen Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und normale Säuglingsanfangsnahrung häufig nebeneinander im selben Regal. Für Eltern ist dabei nicht immer sofort erkennbar, dass es sich um unterschiedliche Produktarten handelt. Bei bilanzierten Diäten ist die gesetzlich vorgeschriebene Bezeichnung „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät)“ oft nur auf der Rückseite der Verpackung zu finden, meist zusammen mit dem Hinweis „Zum Diätmanagement bei …“ und dem Hinweis „Nur unter ärztlicher Aufsicht verwenden“. Auf der Vorderseite werden häufig Beschwerden wie „vermehrtes Spucken“ oder allgemeine Begriffe wie „Spezialnahrung“ hervorgehoben. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher daher die Kennzeichnung auf der gesamten Verpackung aufmerksam lesen, bevor sie sich für ein Produkt entscheiden.

 

Fazit

Die Untersuchungen der baden-württembergischen Untersuchungsämter zeigen erfreuliche Ergebnisse: Alle 42 getesteten Proben bilanzierter Diäten für Säuglinge lieferten unauffällige Ergebnisse. Weder Pestizide noch Schwermetalle, Dioxine oder Prozesskontaminanten überschritten die gesetzlichen Höchstgehalte. Dies zeigt, dass die strengen Anforderungen an bilanzierte Diäten für Säuglinge in der Praxis eingehalten werden und die besonders sensible Verbrauchergruppe gut geschützt ist.

Wir möchten abschließend darauf aufmerksam machen, dass Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diäten) für Säuglinge keine gewöhnlichen Säuglingsnahrungen sind. Sie sollten nur nach Beratung durch Ärztinnen, Ärzte oder anderes medizinisches Fachpersonal und unter ärztlicher Aufsicht verwendet werden. Da einige dieser Produkte auch in Drogerien und Supermärkten erhältlich sind, kann leicht der Eindruck entstehen, dass sie ohne Weiteres eingesetzt werden können. Vor dem Kauf und der Anwendung empfehlen wir daher dringend, zunächst mit der Kinderärztin oder dem Kinderarzt zu sprechen. Als fachliche Orientierung verweisen wir auf ein Positionspapier der European Society for Pediatric Gastroenterology, Hepatology, and Nutrition (ESPGHAN) zur Verwendung von Lebensmitteln für besondere medizinische Zwecke bei Säuglingen mit funktionellen Magen-Darm-Beschwerden, in dem die verschiedenen Produktarten erläutert und wissenschaftlich bewertet werden [5].

 

Weitere Ergebnisse zu Kontaminanten in Säuglingsnahrung finden Sie im Artikel „Prozesskontaminanten in Säuglings- und Kleinkindernahrung – Ein positiver Trend“.

 

Literatur

[1] Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Juni 2013 über Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder, Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Tagesrationen für gewichtskontrollierende Ernährung und zur Aufhebung der Richtlinie 92/52/EWG des Rates, der Richtlinien 96/8/EG, 1999/21/EG, 2006/125/EG und 2006/141/EG der Kommission, der Richtlinie 2009/39/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnungen (EG) Nr. 41/2009 und (EG) Nr. 953/2009 des Rates und der Kommission (ABl. L 181/35), zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2024/2791 vom 29. Januar 2024 (ABl. L, 2024/2791, 31.10.2024), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32013R0609

 

[2] Delegierte Verordnung (EU) 2016/128 der Kommission vom 25. September 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 609/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die besonderen Zusammensetzungs- und Informationsanforderungen für Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (ABl. L 25/30), zuletzt geändert durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1040 vom 16. April 2021 (ABl. L 225/1), https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0128

 

[3] 3-MCPD-, 2-MCPD- Glycidyl-Fettsäureester in Lebensmitteln: EFSA und BfR sehen Gesundheitsrisiko vor allem für jüngere Bevölkerungsgruppen; zuletzt aufgerufen am 14.01.2026

 

[4] Fragen und Antworten zur Kontamination von Lebensmitteln mit 3-MCPD-, 2-MCPD- und Glycidyl-Fettsäureestern; zuletzt aufgerufen am 14.01.2026

 

[5] Haiden et. al (2024): Infant formulas for the treatment of functional gastrointestinal disorders: A position paper of the ESPGHAN Nutrition Committee, J Pediatr Gastroenterol Nutr. 2024; 79:168–180, https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/jpn3.12240

 

Artikel erstmals erschienen am 10.03.2026 09:31:00

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