Dr. Christina Skiera, CVUA KA
Am CVUA Karlsruhe wurden im Jahr 2015 für Baden-Württemberg insgesamt 4970 Proben (Vorjahr: 4570) nach dem Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP) auf pharmakologisch wirksame Stoffe unter Einsatz von chemisch-physikalischen Methoden analysiert. Der überwiegende Anteil der Proben stammte aus Schlachtbetrieben (85%), 15% der Proben stammte aus Erzeugerbetrieben. Es wurden insgesamt 14 Rückstände an pharmakologisch wirksamen Stoffen festgestellt, lediglich drei Tiere und ein Honig wurden beanstandet:
Weitere Informationen zur bundesweiten Auswertung der Ergebnisse des NRKP finden sich auch im Jahresbericht zum NRKP des BVL unter: http://www.bvl.bund.de/DE/01_Lebensmittel/01_Aufgaben/02_AmtlicheLebensmittelueberwachung/05_NRKP/lm_nrkp_node.html
Ergänzende Untersuchungen mittels Screeningverfahren aufgrund der nationalen Regelung nach § 10 Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV) für Schlachttiere.
Die deutsche Tier-LMÜV verpflichtet die zuständigen Behörden 2% aller Kälber und 0,5% aller anderen Schlachttiere auf Rückstände zu untersuchen. Dies sind mehr Proben als der NRKP, der auf EU-Vorgaben basiert, für Schlachttiere vorsieht. Die Differenz der Proben zwischen den Vorgaben des NRKP und der Tier-LMÜV wird in der Regel zunächst mittels des sogenannten allgemeinen Hemmstofftest (AHT) untersucht. Der AHT ist ein biologisches Testverfahren, das auf der Wachstumshemmung des Testkeims Bacillus subtilis beruht. Mit dem AHT werden von einem Tier immer Niere und Muskulatur auf das Vorhandensein von Hemmstoffen überprüft. Fällt der AHT positiv aus, wird die Probe mit Hilfe chemisch-physikalischer Methoden weiter analysiert, um die Wirkstoffe, die den Hemmhof verursachen, zu identifizieren und zu quantifizieren.
In Baden-Württemberg wurden 2015 im Rahmen des NRKP insgesamt rund 30 000 Tiere mittels AHT untersucht. 6027 Tiere wurden davon am CVUA Karlsruhe getestet. Der Rest der AHT-Untersuchungen wurde zum größten Teil in den Laboren einiger Kreisbehörden mit großen Schlachtbetrieben, ein kleiner Anteil auch am CVUA Stuttgart sowie am STUA Aulendorf durchgeführt. Bei positiven Hemmstoffbefunden werden die Proben zur chemisch-physikalischen Nachuntersuchung an das CVUA Karlsruhe eingesandt. Im Berichtsjahr waren dies Proben von 80 Tieren. Insgesamt konnten in 33 Tieren Rückstände identifiziert werden. 17 Tiere wurden beanstandet, da sie Rückstände enthielten, die die zulässigen Höchstmengen überschritten. Tabelle 1 enthält eine Aufstellung der positiven Rückstandsbefunde aller mittels AHT untersuchten Proben.
Tabelle 1: Hemmstoffproben von Schlachttieren mit Rückstandsbefunden
Lebensmittelüberwachung
Auch Lebensmittel tierischer Herkunft aus dem Handel (amtliche Proben nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) werden in Baden Württemberg stichprobenartig auf pharmakologisch wirksame Stoffe überprüft. Die Auswahl der Proben erfolgt risikoorientiert im Rahmen von konkreten Projekten. Im Jahr 2015 wurden im Rahmen der allgemeinen Lebensmittelüberwachung insgesamt 858 Proben am CVUA Karlsruhe untersucht (Vorjahr: 881 Proben).
In 13 Proben wurden Tierarzneimittelrückstände festgestellt, 7 davon führten zu Beanstandungen (siehe Tabelle 2). Wie auch schon im Vorjahr fielen im Berichtsjahr insbesondere asiatische Aquakulturerzeugnisse und südamerikanische Rindfleischerzeugnisse durch eine hohe Anzahl an Rückstandsbefunden auf.
Tabelle 2: Proben aus dem Lebensmittelhandel mit Beanstandungen
Weitere Informationen:
Rückstände pharmakologisch wirksamer Stoffe (Bericht vom 21.04.2015)
Weiterhin hohe Beanstandungsquote in Aquakulturzeugnissen aus Asien
Hohe Belastung von südamerikanischen Rindfleischerzeugnissen mit Antiparasitika – ein anhaltendes Problem