M. Cetraz, D. W. Lachenmeier (CVUA Karlsruhe), A. Schön (CVUA Sigmaringen)
Um diese Frage zu beantworten, wurden die in den letzten Jahren an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern (CVUAs) in Baden-Württemberg untersuchten alkoholhaltigen und alkoholfreien Hefeweizenbiere verglichen.
Für den Brennwert eines Bieres sind vor allem die Gehalte an Alkohol, Kohlenhydraten und Eiweiß maßgeblich. Der Brennwert wird nach einer Konventionsmethode der MEBAK (Mitteleuropäische Brautechnische Analysenkommission) [1] aus dem Restextrakt nach der Gärung und dem Alkoholgehalt berechnet. Nach Literaturangaben liefert diese Berechnungsmethode im Vergleich zu chemischen Vollanalysen (Eiweiß, Kohlenhydrate, Alkohol etc.) sehr gut übereinstimmende Werte [2]. Die Bestimmung an den CVUAs erfolgte nach dem MEBAK-Verfahren mittels instrumentellen Bieranalysesystemen.
Die Brennwerte der untersuchten alkoholhaltigen und alkoholfreien Biere aus den Jahren 2010 bis einschließlich Juni 2014 sind in der folgenden Abbildung und Tabelle gegenübergestellt.
Tab. 1: Mittlere Brennwerte alkoholhaltiger und alkoholfreier Biere.
Biersorte |
Mittelwert ± SD *
[kJ/100 ml] |
Mittelwert ± SD * [kcal/100 ml] |
Probenanzahl |
|
Alkoholhaltig |
Alle Proben |
181 ± 10 |
44 ± 2 |
1156 |
- Obergärig |
189 ± 9 |
44 ± 2 |
155 |
|
- Untergärig |
170 ± 10 |
43 ± 3 |
1001 |
|
Alkoholfrei |
Alle Proben |
98 ± 17 |
23 ± 4 |
70 |
- Obergärig |
98 ± 15 |
23 ± 4 |
28 |
|
- Untergärig |
98 ± 19 |
23 ± 4 |
42 |
* SD = Standardabweichung
Weizenbiere sind obergärige Biere; zum Vergleich wurden auch untergärige Biere (Pils, Export etc.) dargestellt. Bei den beiden Brauarten gab es keinen signifikanten Unterschied der Brennwerte.
Der Vergleich der Brennwerte bestätigt, dass alkoholfreie Biere durch den Alkoholentzug generell kalorienärmer als die alkoholhaltigen Biere sind. Die alkoholhaltigen Biere weisen einen mittleren Brennwert in Höhe von 181 kJ/100 ml (44 kcal/100 ml) auf, die alkoholfreien Biere haben einen Brennwert von 98 kJ/100 ml (23 kcal/100 ml).
Sofern bei alkoholfreiem Bier eine freiwillige Nährwertdeklaration erfolgte, entsprach die Angabe stets dem von den CVUAs gemessenen Analysenwert. Eine Beanstandung erfolgte bei diesem Untersuchungsziel nicht. Erst ab dem 13. Dezember 2016 wird die Nährwertdeklaration nach der EU-weit geltenden neuen Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) für alle alkoholfreien Biere generell zur Pflicht [3].
Laut der LMIV enthalten ein Gramm Kohlenhydrate und ein Gramm Eiweiß jeweils 17 kJ (4 kcal). Ein Gramm Alkohol weist jedoch einen Kaloriengehalt von 29 kJ (7 kcal) auf [3]. Demnach enthält Alkohol pro Gramm beinahe doppelt so viele Kalorien wie Kohlenhydrate und Eiweiß.
Der Tagesbedarf für Erwachsene liegt laut LMIV bei 8400 kJ (2000 kcal).
Bei Verzehr von einem Liter alkoholhaltigem Bier wird 22 % des Tageskalorienbedarfs gedeckt, wogegen mit alkoholfreiem Bier bei gleicher Menge der Tageskalorienbedarf zu 12 % gedeckt wird. Der Verbraucher kann bei gleicher Kalorienzufuhr nahezu die doppelte Menge alkoholfreies Bier genießen.
Alkoholfreies Bier ist aufgrund des geringeren Kaloriengehaltes und der Möglichkeit, auf die Aufnahme von Alkohol zu verzichten [4], eine empfehlenswerte Alternative zu alkoholhaltigem Bier.
[1] Methodensammlung der Mitteleuropäischen brautechnischen Analysenkommission (MEBAK) (2012): Brautechnische Analysenmethoden – Würze – Bier - Biermischgetränke. Selbstverlag der MEBAK, Freising-Weihenstephan, S. 156.
[2] Hagen, W. (1996): Zum physiologischen Brennwert von Bier – Ein Vergleich verschiedener Brennwert-Berechnungen. Brauwelt, 136(16), S. 725-728.
[3] Verordnung (EG) Nr. 1169/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 und (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 87/250/EWG der Kommission, der Richtlinie 90/496/EWG des Rates, der Richtlinie 1999/10/EG der Kommission, der Richtlinie 2000/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, der Richtlinie 2002/67/EG und 2008/5/EG der Kommission und der Verordnung (EG) Nr. 608/2004 der Kommission. Amtsblatt der Europäischen Union, L 304, S. 18-63.
[4] IARC Monographs on the Evaluation of carcinogenic risks to humans. Volume 96 (2010). Alcohol Consumption and Ethyl Carbamate. International Agency for Research on Cancer, Lyon, Frankreich. http://monographs.iarc.fr/ENG/Monographs/vol96/mono96.pdf