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Perchlorat in pflanzlichen Lebensmitteln – ein Follow-up

Ein Bericht aus unserem Laboralltag

Dr. Ingrid Kaufmann-Horlacher, Ellen Scherbaum

 

Perchlorat ist ein in Lebensmitteln unerwünschter Stoff, der eine reversible Hemmung der Aufnahme von Jod in die Schilddrüse verursacht. Für diesen Kontaminanten sind bisher noch keine Höchstgehalte in Lebensmitteln festgelegt worden. Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SC PAFF) hat 2015 auf Vorschlag der EU-Kommission [1] vorübergehend geltende Referenzwerte beschlossen. Erzeugnisse, die diese Referenzwerte nicht überschreiten, sind in allen EU-Mitgliedsstaaten verkehrsfähig.

 

Schmuckelement.

 

Seit das CVUAS im Jahr 2013 die Untersuchung auf Perchlorat begonnen hat [2,3], hat sich die Gesamtsituation nach unseren Daten nicht entscheidend verändert. 24 % aller untersuchten Proben aus 2017 und 2018 enthielten Perchlorat (Bestimmungsgrenze 0,005 mg/kg). Bei Gemüse lag dieser Anteil deutlich höher. Vor allem in Blattgemüse, insbesondere in Spinat, Rucola, frischen Kräutern und Grünkohl kam Perchlorat häufig vor und vereinzelt wurden darin auch hohe Konzentrationen bis zu 2,4 mg/kg gemessen. Im Un-terschied zur Situation bei Pestizidrückständen in Obst und Gemüse sind die Gehalte an Perchlorat in konventionell und ökologisch erzeugtem Gemüse vergleichbar. Auch ist die Herkunft offensichtlich weniger entscheidend als die Art des Erzeugnisses, Proben mit nachweisbaren Perchlorat-Gehalten kommen aus den unterschiedlichsten Ländern. Über die Festsetzung von Höchstgehalten für Perchlorat in Lebensmitteln wird seit Längerem diskutiert, derzeit liegt ein Vorschlag für Höchstgehalte im Rahmen der Kontaminanten-Regulierung vor. Diese Höchstgehalte werden im vorliegenden Bericht den in den Jahren 2017 und 2018 gemessenen Gehalten gegenübergestellt.

 

Übersicht

In den vergangenen zwei Jahren, das heißt in den Jahren 2017 und 2018, wurden am CVUA Stuttgart insgesamt 5118 Proben pflanzlicher Herkunft, überwiegend frisches Obst und Gemüse, sowie Tiefkühlware und in geringerem Umfang auch verarbeitete Erzeugnisse auf Perchlorat [ 4] untersucht. In 24 % aller untersuchten Proben wurden Gehalte an Perchlorat ab 0,005 mg/kg bestimmt.

Die Probenahme erfolgte in Anlehnung an die Untersuchung auf Pestizidrückstände gemäß RL 2002/63/EG der Kommission vom 11. Juli 2002

 

Infokasten

Perchlorat

Perchlorate sind Salze der Perchlorsäure. Sie sind in Wasser leicht löslich und relativ stabil. Perchlorate sind in der Umwelt persistent und gelten als ubiquitär vorkommende Umweltkontaminanten. Ihr Vorkommen in der Natur kann sowohl aus anthropogenen als auch aus natürlichen Quellen stammen, z.B. aus der Verwendung von natürlichen Düngemitteln wie Chilesalpeter, aus industriellen Emissionen, durch natürliche Bildung von Perchlorat in der Atmosphäre und im Oberflächenwasser und durch die Bildung von Perchlorat während der Desinfektion von Wasser mit Natriumhypochlorit.
Pflanzen nehmen Perchlorat vor allem über die Wurzeln auf, eine frühere Verwendung von perchlorathaltigen Düngern, z.B. mit sog. Chilesalpeter, mit Perchlorat belastete Böden und das Bewässern mit durch Perchlorat kontaminiertem Wasser dürften die entscheidenden Eintragswege für Perchlorat in pflanzliche Lebensmittel sein.

Perchlorat hemmt reversibel die Aufnahme von Jod in die Schilddrüse. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat 2014 (aktualisiert 2015) eine neue Referenzdosis für die chronische Risikobewertung veröffentlicht. Die akzeptierbare tägliche Aufnahmemenge, der sogenannte TDI (tolerable daily intake), wurde auf 0,0003 mg/kg Körpergewicht und Tag festgelegt. [5] Für eine 70 kg Person bedeutet dies eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge von 0,021 mg. Die Ableitung einer Referenzdosis für die akute Risikobewertung (ARfD) wurde von EFSA als nicht erforderlich gesehen. Dieser Bewertung hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zugestimmt. [6]

 

In Frisch- und Tiefkühlgemüse lag dieser Anteil sogar bei 37 %: in 944 Proben von 2587 Erzeugnissen wurde Perchlorat ab einem Gehalt von 0,005 mg/kg bestimmt. 2,3 % (60 Proben) dieser Erzeugnisse wiesen Gehalte von mehr als 0,05 mg/kg auf, in 0,7 % der genannten Proben lag der Gehalt über 0,1 mg/kg (19 Proben). Insbesondere Blattgemüse, hier vor allem Grünkohl, Spinat, Rucola und frische Kräuter waren auffallend häufig mit Perchlorat belastet, wobei auch hier in der überwiegenden Anzahl der Proben die Gehalte im Bereich der Bestimmungsgrenze von 0,005 mg/kg lagen. „Spitzenreiter“ mit einem Gehalt von 2,4 mg/kg Perchlorat war eine Probe Grünkohl aus Deutschland, gefolgt von frischem Mangold mit 0,88 mg/kg, ebenfalls aus Deutschland und frischem Dill mit 0,48 mg/kg mit unbekannter Herkunft. Eine Übersicht über Proben mit hohen Perchlorat-Gehalten zeigt Tabelle 1.

 

Tab. 1 Proben mit hohen Gehalten an Perchlorat
Frische Erzeugnisse
mg/kg
getrocknete Erzeugnisse
mg/kg
Grünkohl
2,4
Moringa Tee
2,2
Mangold
0,88
Oregano, Moringa Blattpulver
1,7
Dill
0,48
Moringa Tee, Moringa Blattpulver
1,6
Grünkohl TK
0,38
Moringa Blattpulver
1,5
Stängelkohl Rappa
0,27
Krauseminze Tee
1,4
Feldsalat
0,27
Oolong Tee, Pfefferminzblätter Tee
1,3
Rucola
0,20
2 x Moringa Blattpulver
1,2
Spinat
0,18
Pfefferminzblättertee
1,1
Kresse, Broccoli
0,17
Moringa Blattpulver
1
Bleichsellerie, Petersilienblätter
0,16
Moringa Blattpulver
0,99
Paranuss
0,15
Moringa Tee
0,98
Basilikum, 2 x Spinat
0,14
Moringa Blattpulver
0,91
2 x Basilikum, Paprika
0,13
Gewürz
0,86
Kresse, Spinat
0,12
Rooibos Tee
0,79
Radicchio, Dill, Paprika
0,11
Gewürz
0,59

 

Bei Blattsalaten lag der Anteil an Proben mit Perchlorat bei 41 %, bei Spinat und Rucola sogar bei über 90 % und bei frischen Kräutern und Grünkohl waren über Dreiviertel aller Proben (78 % bzw. 86 %) mit Perchlorat belastet. Obst, Spross- und Wurzelgemüse, Kartoffeln, Getreide, Hülsenfrüchte, Ölsaaten und Pilze wiesen weitaus seltener Perchlorate-Gehalte auf. Eine Ausnahme waren Zitrusfrüchte, hier lag der Anteil an Proben mit Gehalten über der Bestimmungsgrenze bei 29 %, die Gehalte lagen aber mit zwei Ausnahmen im Bereich unter 0,05 mg/kg. In nur 6 % aller Kartoffelproben einschließlich Süßkartoffeln und Topinambur lag der Gehalt an Perchlorat über der Bestimmungsgrenze, bis auf eine Probe Frühkartoffeln aus Ägypten mit 0,094 mg/kg lagen die Gehalte unterhalb von 0,05 mg/kg.
Gehalte bis zu 2,2 mg/kg wiesen auch getrocknete Erzeugnisse wie Kräutertees, Blattgewürze, Gemüsepulver und Nahrungsergänzungsmittel auf der Basis von Moringa oleifera Blättern auf. Hier muss berücksichtigt werden, dass es durch die Verarbeitung/Trocknung zu einer Anreicherung des Kontaminanten kommt und die Gehalte in der frischen Pflanze deutlich niedriger lagen.
Von 25 Proben verzehrfertiger Gemüse- und Obstzubereitungen für Säuglinge und Kleinkinder wies nur eine Probe einen Gehalt von 0,005 mg/kg auf. In keiner der sieben teils verzehrfertigen Getreide-Breie bzw. Pulver auf Basis von Getreide für Säuglinge und Kleinkinder konnte Perchlorat bestimmt werden. Von insgesamt 32 Proben für diese Verbrauchergruppe hat keine Probe den Wert von 0,01 mg/kg überschritten.

 

Eine Übersicht über die Gehalte aller untersuchten Proben der letzten beiden Jahre, gebündelt in Erzeugnis-Gruppen, zeigt die Tabelle 2.

 

Tab. 2 Übersicht über die Gehalte an Perchlorat in pflanzlichen Lebensmitteln aus 2017 und 2018
Erzeugnis Gruppen
Anzahl Proben
Proben mit Gehalten an Perchlorat
≥ 0,005 mg/kg
%
Mittelwert
mg/kg
Median
mg/kg
Maximum
mg/kg
Beerenobst
546
21
4
0,010
 
0,018
Kernobst
254
 
-
 
 
 
 
Steinobst
365
13
4
0,015
 
0,044
Zitrusfrüchte
280
81
29
0,014
0,010
0,067
Exotische Früchte
342
34
10
0,014
0,011
0,059
Fruchtsaft
39
 
-
 
 
 
 
Trockenobst
43
5
12
0,013
 
0,02
Blattgemüse ausgenommen Grünkohl, Salate, Spinat, Rucola und frische Kräuter einschließlich TK
224
55
25
0,043
0,011
0,88
Grünkohl frisch und TK
42
36
86
0,103
0,028
2,4
Blattsalate
386
160
41
0,019
0,010
0,27
Spinat frisch und TK
63
58
92
0,037
0,023
0,18
Rucola
39
37
95
0,037
0,026
0,2
Kräuter frisch und TK
204
160
78
0,035
0,017
0,48
Fruchtgemüse ohne Kürbisgewächse
675
189
28
0,011
0,008
0,13
Kürbisgewächse
284
131
46
0,015
0,010
0,077
Sprossgemüse
336
54
16
0,013
0,008
0,17
Wurzelgemüse
237
59
25
0,009
 
0,023
Kartoffeln, Süßkartoffeln, Topinambur
97
6
6
0,036
0,035
0,094
getrocknete Gemüse, getrocknete Kräuter, Gewürze
69
58
84
0,25
0,17
1,7
Kräuter- und Früchtetee
37
36
97
0,37
0,14
2,2
Tee
21
11
52
0,31
0,25
1,3
Getreide und Pseudogetreide
137
6
4
0,017
 
0,026
Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Schalenobst, Soja
168
8
5
0,032
0,016
0,15
Pilze frisch und TK
94
 
 
 
 
Pilze getrocknet
19
6
32
0,087
 
0,38
Getreidebrei für Säuglinge und Kleinkinder
7
 
 
 
 
Säuglingsnahrung verzehrfertig
25
1
4
0,005
 
0,005
Wein und Weinerzeugnisse
73
6
8
0,008
 
0,014
Sonstiges
12
8
62
0,72
 
1,7
Gesamtergebnis
5118
1238
24
 
 
2,4

 

Da insbesondere Blattgemüse und in geringerem Umfang auch Fruchtgemüse öfter und auch höhere Gehalte aufwies, wurden diese Erzeugnis-Gruppen weitergehend ausgewertet. In Tabelle 4 sind u.a. die Befunde für ausgewählte Erzeugnis-Gruppen aufgeschlüsselt nach Konzentrationsbereichen dargestellt.

 

Infokasten

Kontaminanten

Kontaminanten sind unerwünschte Stoffe, die einem Lebensmittel nicht absichtlich hinzugefügt werden, jedoch infolge einer Verunreinigung durch die Umwelt oder als Rückstand zum Beispiel im Zuge der Gewinnung, Fertigung, Verarbeitung, Zubereitung im Lebensmittel vorhanden sind. Viele Stoffe sind durch ihre Anwendung in der Industrie (z.B. PCBs, Schwermetalle) oder als nicht beabsichtigte Nebenprodukte (z.B. Dioxine) in die Umwelt gelangt und können je nach ihren Eigenschaften in oder auf Lebensmitteln vorhanden sein oder sogar angereichert werden. Andere unerwünschte Stoffe entstehen, wenn Lebensmittel nicht fachgerecht hergestellt oder behandelt werden (z.B. PAKs, Nitrosamine) oder die Wachstums- oder Erntebedingungen nicht angemessen sind (z.B. PAKs, Nitrosamine, Pilz- und Bakterientoxine).

Für Kontaminanten gilt generell ein Minimierungsgebot, festgelegt in der Verordnung (EWG) Nr. 315/93. Der Gehalt an Kontaminanten in Lebensmitteln soll danach auf so niedrige Werte wie vernünftigerweise möglich begrenzt werden, gemäß dem ALARA-Prinzip: as low as reasonably achievable. Lebensmittel, die Kontaminanten in gesundheitlich nicht vertretbaren Mengen enthalten, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Für Kontaminanten, die ein Verbraucherrisiko darstellen können, sehen u.a. die Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 sowie die nationale Kontaminanten-Verordnung vom 19.3.2010 Höchstgehalte vor. Für Perchlorat gibt es derzeit noch keine verbindlichen Höchstgehalte, innerhalb der EU-Gremien wird aber über Höchstgehalte für Perchlorat im Rahmen der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 diskutiert.

 

Wie sind Perchlorat Gehalte in Lebensmitteln rechtlich zu bewerten?

Perchlorat fällt als Kontaminant unter das Kontaminantenrecht. Die Verordnung (EWG) Nr. 315/93 sieht zum vorbeugenden Schutz des Verbrauchers ein allgemeines Minimierungsgebot für Fremdstoffe in Lebensmitteln nach dem ALARA-Prinzip vor. Rechtlich verbindliche Höchstgehalte für Perchlorat in Lebensmitteln wurden bisher noch nicht festgelegt. Der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel (SC PAFF) hat sich 2015 auf einen Vorschlag der EU-Kommission geeinigt, dass Lebensmittel ab dem 1. Juli 2015 mit Gehalten unterhalb der in Tabelle 3 dargestellten Referenzwerte [1] in allen Mitgliedsstaaten verkehrsfähig sind.

 

Tab. 3 Vom Ständigen Ausschuss SC PAFF 2015 festgelegte Referenzwerte für Perchlorat in Lebensmitteln [1]
Erzeugnis
Referenzwerte 2015*
Obst und Gemüse
0,1 mg/kg
mit Ausnahme von: Kürbisgewächsen und Blattgemüse
0,2 mg/kg
mit Ausnahme von: Sellerie und Spinat aus Gewächshaus/unter Folie
0,5 mg/kg
Kräuter, Rucola, Kopfsalat, Salat aus Gewächshaus/unter Folie
1,0 mg/kg
getrocknete Gewürze, getrockneter Hopfen
0,5 mg/kg
Tee (Camilla sinensis)
0,75 mg/kg
Kräuter- und Früchtetee
0,75 mg/kg
Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder/ essfertig
0,02 mg/kg
andere Lebensmittel
0,05 mg/kg

*Gegebenenfalls sind Verarbeitungsfaktoren anzuwenden, die Referenzwerte gelten für den essbaren Anteil, Erzeugnisse aus dem Gewächshaus bzw. unter Folie sollen als solche gekennzeichnet werden. Bei fehlendem Nachweis gelten die Referenzwerte für Erzeugnisse aus dem Freien.

 

Seit Längerem diskutieren EU-Gremien über die Festlegung von Höchstgehalten für Perchlorat in bestimmten Lebensmitteln in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006. Mittlerweile liegt ein konkreter Verordnungs-Vorschlag der EU-Kommission vor, der Höchstgehalte für bestimmte Erzeugnisse bzw. Erzeugnis-Gruppen vorsieht. Die vorgeschlagenen Höchstgehalte liegen z.T. niedriger als die bisher geltenden Referenzwerte. Ein allgemeiner Höchstgehalt für „andere Lebensmittel“ (derzeitiger Referenzwert 0,05 mg/kg) ist nicht vorgesehen. Die bisherige Regelung, für Spinat, Rucola und Kräuter einen höheren Wert von 0,5 mg/kg anstelle von 0,1 mg/kg anzuwenden, wenn das Erzeugnis aus dem Gewächshaus stammt bzw. unter Folie angebaut wurde, soll zukünftig entfallen. Die Angabe der Kultivierungsbedingungen ist nicht verpflichtend, so dass den Überwachungsbehörden diese Angaben in der Regel bei Proben, die nicht im Erzeugerbetrieb entnommen werden, nicht vorliegen. Für Spinat, Rucola und Kräutern wird nun ein Höchstgehalt von 0,5 mg/kg vorgeschlagen, unabhängig von der Anbaumethode.

In der Tabelle 4 sind die vorgeschlagenen Höchstgehalte den Ergebnissen unserer Untersuchungen aus den Jahren 2017 und 2018 gegenübergestellt. Eine Gesamtübersicht über alle untersuchten Proben ist in der Anlage 1 zu finden.

Der prozentuale Anteil der Proben mit einem Messwert über dem jeweils vorgeschlagenen Höchstgehalt liegt mit Ausnahme getrockneter Erzeugnisse sehr deutlich im unteren einstelligen Bereich (0–1,3 %), d.h. beispielsweise 98,7 % aller untersuchten Blatt- und Fruchtgemüseproben liegen unterhalb der vorgeschlagenen Höchstgehalte. Berücksichtigt man hierbei noch die Messunsicherheit, dann wäre bei lediglich zwei Fruchtgemüsen von insgesamt 959 Fruchtgemüseproben (0,2 %) und bei lediglich 5 Blattgemüsen aus insgesamt 958 Blattgemüseproben (0,5 %) der zur Diskussion stehende Höchstgehalt gesichert überschritten. Bei den besonders häufig mit Perchlorat belasteten Gemüsen wie Spinat, Rucola und frischen Kräutern lag der Anteil der Proben mit einem Perchlorat-Gehalt über dem vorgeschlagenen Höchstgehalt sogar bei 0 %, d.h. in jeder der insgesamt 306 Proben aus 2017 und 2018 lag der Messwert für Perchlorat unterhalb des vorgeschlagenen Höchstgehalts.

 

Tab. 4 Gehalte an Perchlorat in pflanzlichen Lebensmitteln aus 2017/2018 und die vorgeschlagenen Höchstgehalte – Auszug (ausführlicher siehe auch Anlage 1)
Erzeugnis Gruppen
Anzahl Proben
Proben mit Gehalten an Perchlorat
Derzeit zur Diskussion stehende Höchstgehalte (HG) für Perchlorat in Lebensmitteln
≥ 0,005 mg/kg
> 0.01
mg/kg
> 0,05
mg/kg
> 0,1
mg/kg
> 0,2
mg/kg
> 0,5
mg/kg
HG mg/kg
> HG in %
Einzelbefunde* > HG-Vorschlag
Zitrusfrüchte
280
81
39
2
 
 
 
0,05
0,7 %
0,067 Grapefruit/ES
0,056 Pomelo/China
Exotische Früchte
342
34
20
1
 
 
 
0,05
0,3 %
0,059 Granatapfel/Peru
Blattgemüse ausgenommen Grünkohl, Salate, Spinat, Rucola und frische Kräuter einschließlich TK
224
55
28
8
3
2
1
0,1
1,3 %
0,88 Mangold/DE**
0,27 Stängelkohl/IT**
0,16 Stangensellerie/DE
Grünkohl frisch und TK
42
36
29
6
2
2
1
0,1
0,9 %
2,4 Grünkohl/DE**
0,38 Grünkohl**
Blattsalate
386
160
75
12
4
1
 
0,1
1,0 %
0,27 Feldsalat/DE**
0,17 Kresse/NL
0,12 Kresse/NL
0,11 Radicchio
Spinat frisch und TK
63
58
50
12
4
 
 
0,5
0 %
 
Rucola
39
37
28
10
1
 
 
0,5
0 %
 
Kräuter frisch und TK
204
160
112
30
9
2
 
0,5
0 %
 
Fruchtgemüse ohne Kürbisgewächse
675
189
56
3
2
 
 
0,05
0,4 %
0,13 Paprika/TY**
0,11 Paprika/TY**
0,067 grüne Bohne/ES
Kürbisgewächse
284
131
59
3
 
 
 
0,1
 
0 %
 
Sprossgemüse
336
54
15
1
1
 
 
0,05
0,3 %
0,17 Broccoli/ES**
Kartoffeln, Süßkartoffeln, Topinambur
97
6
4
1
 
 
 
0,05
1 %
0,094 Kartoffeln /Ägypten
Kräuter- und
Früchtetee
37
36
36
30
24
14
7
0,75
18,9 %
2,2 Moringa Tee /ES**
1,6 Moringa Tee/Tanzania**
1,4 Krauseminze Tee
1,3 /1,1 Pfefferminz Tee
0,98 Moringa Tee
0,79 Bio Rooibos Tee
Tee
21
11
11
8
8
6
1
0,75
4,8 %
1,3 Oolong/China
Getreidebrei für Säuglinge und Kleinkinder
7
 
 
 
 
 
 
0,01
  0 %  
Säuglingsnahrung verzehrfertig
25
1
 
 
 
 
 
0,01
 
0 %
 

*die Messunsicherheit ist zu berücksichtigen

**gesichert über dem zur Diskussion stehenden Höchstgehalt

 

Hohe Gehalte an Perchlorat zeigten sich in Erzeugnissen aus Moringa oleifera. Die getrockneten und vermahlenen Blätter des Moringa-Baumes liegen derzeit zusammen mit weiteren als sogenanntes „Superfood“ vermarkteten Erzeugnissen wie Getreidegräser, Maca, Spirulina u.v.a. im Trend. Moringa wird sowohl als getrocknetes Moringa-Blattpulver als auch als Tee als auch als Nahrungsergänzungsmittel auf den Markt gebracht. Insgesamt 16 Erzeugnisse aus diesen drei Produktkategorien wurden auf Perchlorat untersucht. Alle Proben wiesen Gehalte zwischen 0,075 mg/kg und 2,2 mg/kg auf. Bei den als Blattpulver vertriebenen Erzeugnissen liegen nach Anwendung eines Trocknungsfaktors (TF 6) von 10 Proben 6 Proben über dem zur Diskussion stehenden Höchstwert für Blattgemüse und bei den als Tee vertriebenen Proben alle drei Proben über dem für Kräutertees vorgeschlagenen Höchstwert von 0,75 mg/kg. Eine Übersicht aller Moringa-Proben zeigt Tabelle 5.

 

Tab. 5 Gehalte an Perchlorat in Erzeugnissen aus Moringa oleifera (Proben aus 2017/2018)
Erzeugnis
Aus-lobung
Herkunft
Perchlorat Gehalt in mg/kg
Gehalt bezogen auf Frischware in mg/kg**
zur Diskussion stehender Höchstgehalt in mg/kg
Moringa Blattpulver
Bio
unbekannt
1,6
0,27***
0,1
Moringa Blattpulver
Bio
Thailand
1,5
0.25***
0,1
Moringa Blattpulver
Bio
unbekannt
1,2
0,2
0,1
Moringa Blattpulver
Bio
Afrika
1
0,17
0,1
Moringa Blattpulver
Bio
unbekannt
0,91
0,15
0,1
Moringa Blattpulver
Bio
unbekannt
0,55
0,09
0,1
Moringa Blattpulver
Bio
unbekannt
0,48
0,08
0,1
Moringa Blattpulver
 
unbekannt
0,41
0,07
0,1
Moringa Blattpulver
Bio
unbekannt
0,25
0,04
0,1
Moringa Blattpulver
Bio
Ägypten
0,075
0,01
0,1
Moringa Tee
 
Spanien
2,2***
 
0,75
Moringa Tee
 
Tansania
1,6***
 
0,75
Moringa Tee
 
unbekannt
0,98
 
0,75
Moringa Blattpulver - NEM
Bio
unbekannt
1,7
 
Bisher nicht vorgesehen 
Moringa Blattpulver - NEM
 
Spanien
1,2
 
Bisher nicht vorgesehen  
Moringa Blattpulver - NEM
 
Indien
0,99
 
Bisher nicht vorgesehen  

*NEM - als Nahrungsergänzungsmittel im Verkehr

**nach Anwendung eines Trocknungsfaktors von 6

***gesichert über dem zur Diskussion stehenden Höchstgehalt

 

Gibt es Unterschiede zwischen Frischgemüse und Tiefkühlgemüse?

Aus der Tabelle 6 wird ersichtlich, dass zwischen frischen Kräutern und TK-Kräutern im Hinblick auf die Anzahl Proben mit Perchlorat keine großen Unterschiede erkennbar sind, wohingegen sich bei Spinat zeigt, dass dieser Anteil bei der Gruppe der frischen Proben deutlich höher liegt als der bei TK-Ware und die Gehalte auch tendenziell höher sind. Alle untersuchten frischen Spinatproben wiesen Perchlorat auf, während dies bei TK-Spinat nur in etwas mehr als der Hälfte der Proben der Fall war. In geringerem Umfang ist dieser Effekt auch bei Grünkohl zu sehen. Sowohl bei frischen Kräutern, als auch bei Spinat und Grünkohl wiesen aber die frischen Erzeugnisse deutlich höhere Perchlorat-Gehalte auf als die Tiefkühlerzeugnisse. Nach unserer Einschätzung könnten diese Unterschiede bei Spinat und auch bei Grünkohl u.a. durch die Verarbeitung, bei der die Stiele und Stielansätze entfernt werden und möglicherweise auch durch unterschiedliche Erntezeitpunkte bei Frischware und Tiefkühlware bedingt sein; so wird z.B. Tiefkühlspinat teilweise als „Junger Spinat“ geerntet und vermarktet.

 

Tab. 6 Gehalte an Perchlorat in frischen Kräutern, Spinat und Grünkohl und in Tiefkühlware aus 2017/2018
Erzeugnis
Anzahl Proben
Proben mit Perchlorat (in mg/kg und prozentualem Anteil)
≥ 0.005 mg/kg
Anteil %
≥ 0.01 mg/kg
Anteil %
≥ 0.05 mg/kg
Anteil %
≥ 0.1 mg/kg
Anteil %
≥ 0.2 mg/kg
Anteil
%
Maximum mg/kg
Kräuter frisch
189
148
78 %
106
56 %
28
15 %
9
5 %
2
1 %
0,48
Kräuter TK
15
12
80 %
6
40 %
2
13 %
 
 
 
 
0,089
Spinat
52
52
100 %
47
90 %
12
23 %
4
8 %
 
 
0,18
Spinat TK
11
6
55 %
3
27 %
 
 
 
 
 
 
0,023
Grünkohl
26
24
92 %
23
88 %
5
19 %
1
4 %
1
4 %
2,4
Grünkohl TK
16
12
75 %
6
38 %
1
6 %
1
6 %
1
6 %
0,38

 

Gibt es einen Unterschied zwischen konventionell und ökologisch erzeugten Lebensmitteln?

Aus unseren Untersuchungsergebnissen der letzten beiden Jahre zu Frisch- und Tiefkühlgemüse und Kartoffeln ist kein auffälliger Unterschied in Bezug auf die Kontamination mit Perchlorat zwischen konventionell und ökologisch erzeugtem Gemüse erkennbar. Insgesamt wurden 2587 Proben Frisch- und Tiefkühlgemüse und Kartoffeln auf Perchlorat untersucht, davon waren 268 Proben als ökologisch erzeugt gekennzeichnet.

 

Abb. 1 Verteilung der Gehalte an Perchlorat in konventionell erzeugtem Frisch- und Tiefkühlgemüse und Kartoffeln in Proben aus den Jahren 2017 und 2018.

Abb. 1 Verteilung der Gehalte an Perchlorat in konventionell erzeugtem Frisch- und Tiefkühlgemüse und Kartoffeln in Proben aus den Jahren 2017 und 2018.

 

In Gemüse und Kartoffeln aus konventioneller Erzeugung konnte in 64 % aller Proben kein Perchlorat nachgewiesen werden bzw. die Gehalte lagen unterhalb von 0,005 mg/kg. In 18 % der Proben lag der gemessene Gehalt unter 0,01 mg/kg und in 33 % der Proben unter 0,05 mg/kg. In 3,5 % der Proben wurden Gehalte über 0,05 mg/kg gemessen. Zwei Proben (0,09 %) wiesen Gehalte über 0,5 mg/kg auf.

 

Abb. 2 Verteilung der Gehalte an Perchlorat in ökologisch erzeugtem Frischgemüse einschließlich Tiefkühlware und Kartoffeln in Proben aus den Jahren 2017 und 2018.

Abb. 2 Verteilung der Gehalte an Perchlorat in ökologisch erzeugtem Frischgemüse einschließlich Tiefkühlware und Kartoffeln in Proben aus den Jahren 2017 und 2018.

 

In Gemüse und Kartoffeln aus ökologischer Erzeugung konnten in 62 % aller Proben kein Perchlorat nachgewiesen werden bzw. die Gehalte lagen unterhalb von 0,005 mg/kg. In 21 % der Proben lag der gemessene Gehalt unter 0,01 mg/kg und in 37 % der Proben unter 0,05 mg/kg. In 4 Proben (1,5 %) der Proben wurden Gehalte über 0,05 mg/kg gemessen. Keine Probe wies Gehalte über 0,2 mg/kg auf.

Anders als bei Pestizid-Rückständen konnte ein Unterschied zwischen „Bio“ und konventionell hinsichtlich der Gehalte an Perchlorat nicht festgestellt werden, es gibt allenfalls eine leichte Verschiebung in Richtung niedrigerer Gehalte bei Öko-Ware.

 

Gibt es Unterschiede bezüglich der Herkunft der Proben?

Da sich gezeigt hat, dass insbesondere Gemüse Perchlorat enthalten kann und Obst weitaus seltener und wenn, dann niedrigere Gehalte aufweist, wurden bei der Auswertung bezüglich der Herkunft nur Gemüse und Kartoffeln berücksichtigt. Da bei Tiefkühlware die Herkunft der Rohware nicht bekannt ist, wurde diese nicht in die Auswertung einbezogen, ebenso wenig frische Proben, bei denen die Herkunft der Ware nicht angegeben war. In der Anlage 2 sind die Ergebnisse dieser Auswertung ausführlich dargestellt, Tabelle 7 zeigt die Befunde nur für das stärker belastete Blattgemüse.
Nahezu alle frischen Grünkohlproben stammten aus Deutschland und enthielten in 91 % der Fälle Perchlorat, nur eine Probe stammte aus Italien. Bei Spinat waren alle Proben positiv, sie stammten aus Deutschland, Italien und Spanien. Bei Rucola ergab sich ein ähnliches Bild. Kräuter waren etwas seltener mit Perchlorat belastet, der Anteil bei den Kräutern lag insgesamt bei 77 %. Hinsichtlich der Herkunft konnten keine gravierenden Unterschiede festgestellt werden, der Anteil Proben mit Perchlorat lag bei allen Herkünften deutlich über 50 %. Bei den Blattsalaten lag der Anteil an positiven Proben insgesamt bei 41 % und es zeigte sich eine größere Variation bezüglich der Herkunft, die aber auch durch die größere Vielfalt der Erzeugnisse in dieser Erzeugnis-Gruppe bedingt sein kann. Dies dürfte auch auf die restlichen Blattgemüsen sowie das Fruchtgemüse zutreffen. Insgesamt zeigte sich, dass nicht so sehr die Herkunft der Erzeugnisse einen entscheidenden Faktor für die Perchlorat-Belastung darstellt, sondern die Art des Erzeugnisses.

 

Tab. 7 Gehalte an Perchlorat in ausgewähltem frischem Blattgemüse mit Herkunft (ab 4 Proben pro Herkunft), Gesamtübersicht zu Blatt- und Fruchtgemüse in Anhang 2
Erzeugnis Gruppe
Anzahl Proben
Proben mit Gehalten an Perchlorat
Herkunftsland
≥ 0,005 mg/kg
in %
> 0,05 mg/kg
> 0,2 mg/kg
Mittelwert mg/kg
Maximum mg/kg
Blattsalate (diverse)
377
155
41
11
1
0.018
0.27
Deutschland
277
111
40
6
1
0.016
0.27
Italien
38
21
55
1
 
0.018
0.08
Spanien
34
8
24
 
 
0.009
0.016
Frankreich
15
5
33
 
 
0.012
0.018
Niederlande
7
6
86
3
 
0.069
0.17
Belgien
5
4
80
1
 
0.031
0.072
Spinat
51
51
100
12
 
0.041
0.18
Deutschland
28
28
100
7
 
0.038
0.18
Italien
19
19
100
4
 
0.041
0.14
Spanien
4
4
100
1
 
0.061
0.14
Grünkohl
24
22
92
4
1
0.143
2.4
Deutschland
23
21
91
4
1
0.148
2.4
Rucola
39
37
95
10
 
0.037
0.2
Deutschland
30
29
97
7
 
0.035
0.2
Italien
8
7
88
2
 
0.042
0.06
Kräuter (diverse)
164
127
77
22
1
0.031
0.22
Deutschland
100
76
76
16
1
0.036
0.22
Italien
27
25
93
2
 
0.019
0.059
Indien, Israel, Laos, Thailand
18
11
61
1
 
0.021
0.06
Spanien
9
7
78
 
 
0.017
0.032
Afrika
8
7
88
2
 
0.043
0.11
Blattgemüse ausgenommen Blattsalate, Spinat, Grünkohl, Rucola und Kräuter
205
52
25
8
2
0.044
0.88
Deutschland
144
35
24
6
1
0.050
0.88
Niederlande
30
1
3
 
 
0.007
0.007
Italien
10
9
90
2
1
0.045
0.27
Türkei
7
3
43
 
 
0.020
0.022
Belgien
5
1
20
 
 
0.006
0.006
Spanien
5
2
40
 
 
0.029
0.04

 

Infokasten

Was sagt das BfR?

Am 15. Februar 2018 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in einer aktualisierten Stellungnahme (Nr. 006/2018) empfohlen, Anstrengungen zu unternehmen, den Eintrag von Perchlorat in die Nahrungsmittelkette und damit die Belastung von Verbrauchern zu reduzieren aber gleichzeitig auch betont, „Verbraucher und Verbraucherinnen sollten ihre Ernährungsgewohnheiten nicht grundsätzlich ändern, da der gesundheitliche Nutzen von Obst und Gemüse unumstritten bleibt.“ [6]

 

Resümee

Seit das CVUA Stuttgart im Jahr 2013 die Untersuchung auf Perchlorat routinemäßig auf alle im Rahmen der Lebensmittelüberwachung zu Pestizid-Rückständen in Baden-Württemberg erhobenen pflanzlichen Erzeugnisse ausgedehnt hat, wurden nahezu 12.000 Proben pflanzlichen Ursprungs auf den Kontaminanten Perchlorat untersucht. Die Gesamtsituation bezüglich der festgestellten Gehalte hat sich seither nicht entscheidend verändert. 24 % der Proben aus 2017 und 2018 enthielten Perchlorat ab einer Konzentration von 0,005 mg/kg. Vor allem in Blattgemüse, insbesondere in Spinat, Rucola und frischen Kräutern sowie in Grünkohl konnte Perchlorat in höheren Konzentrationen bis zu 2,4 mg/kg nachgewiesen werden, während Frischobst, Kartoffeln, Getreide und Pilze seltener Gehalte und wenn dann eher im unteren Bereich aufwiesen. Seit längerer Zeit wird über die Festsetzung von Höchstgehalten im Rahmen der Kontaminantenverordnung diskutiert. Bisher wurden aber noch keine Höchstgehalte festgesetzt, obwohl unsere Untersuchungsergebnisse zeigen, dass eine solche Festlegung im Sinne des Verbraucherschutzes sinnvoll wäre, schließlich lagen in knapp einem Viertel aller untersuchten Proben die Perchlorat-Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze. Wir haben unsere Untersuchungsergebnisse der letzten zwei Jahre mit den derzeit diskutierten Höchstgehalten verglichen und stellten fest, dass diese Höchstgehalte im Bereich von Blattgemüse nur von sehr wenigen Proben überschritten werden. Bei den Nahrungsergänzungsmitteln fiel Moringa-Blattpulver mit hohen Perchlorat-Gehalten auf. Nach unserer Auffassung sollte auch für Nahrungsergänzungsmittel ein Höchstgehalt für Perchlorat in der Kontaminantenverordnung festgelegt werden.
Der Gehalt an Kontaminanten in Lebensmitteln soll dem ALARA-Prinzip entsprechend so niedrig wie technologisch möglich sein. Ob die diskutierten Höchstgehalte für die Nahrungsmittelindustrie einen Anreiz schaffen, die Belastung von Lebensmitteln mit Perchlorat zu reduzieren, bleibt abzuwarten. Das CVUA Stuttgart wird seine Untersuchungen fortführen. Unter Hinweis auf das Minimierungsgebot des Artikels 2 der VO (EWG) Nr. 315/93 werden wir bis zur Festlegung von Höchstgehalten unsere Untersuchungsergebnisse an die Lebensmitteluntersuchungsbehörden weiterleiten, um Maßnahmen zur Minimierung der Gehalte an Perchlorat in Lebensmitteln anzuregen.

 

Bildernachweis

CVUA Stuttgart, Pestizidlabor

 

Quellen

[1] EUROPEAN COMMISSION: Statement as regards the presence of perchlorate in food, abgerufen am 16.4.2019

[2] Neu entdeckt: Kontamination von pflanzlichen Lebensmitteln mit Perchlorat

[3] Perchlorat in pflanzlichen Lebensmitteln – ein Update

[4] Richtlinie 2002/63/EG der Kommission vom 11. Juli 2002 zur Festlegung gemeinschaftlicher Probenahmemethoden zur amtlichen Kontrolle von Pestizidrückständen in und auf Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs und zur Aufhebung der Richtlinie 79/700/EWG

[5] EFSA: Scientific Opinion on the risks to public health related to the presence of perchlorate in food, in particular fruits and vegetables abgerufen am 18. April 2019

[6] BfR: Der Eintrag von Perchlorat in die Nahrungskette sollte reduziert werden abgerufen am 16. April 2019

 

Weitere Literatur

 

Anlagen

Anlage 1: Gehalte an Perchlorat in pflanzlichen Lebensmitteln aus 2017/2018 und die vorgeschlagenen Höchstgehalte
Erzeugnis Gruppen
Anzahl Proben
Proben mit Gehalten an Perchlorat
Derzeit zur Diskussion stehende Höchstgehalte (HG) für Perchlorat
≥ 0,005 mg/kg
> 0.01 mg/kg
> 0,05 mg/kg
> 0,1 mg/kg
> 0,2 mg/kg
> 0,5 mg/kg
> HG mg/kg
HG in %
Einzelbefunde* > HG-Vorschlag
Beerenobst
546
21
6
 
 
 
 
0,05
0 %
 
Kernobst
254
 
-
 
 
 
 
 
0,05
0 %
 
Steinobst
365
13
6
 
 
 
 
0,05
0 %
 
Zitrusfrüchte
280
81
39
2
 
 
 
0,05
0,70 %
0,067 Grapefruit/ES
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,056 Pomelo/China
Exotische Früchte
342
34
20
1
 
 
 
0,05
0,30 %
0,059 Granatapfel/Peru
Fruchtsaft
39
 
-
 
 
 
 
 
 
 
 
Trockenobst***
43
5
3
 
 
 
 
***
 
 
Blattgemüse ausgenommen Grünkohl, Salate, Spinat, Rucola und frische Kräuter einschließlich TK
224
55
28
8
3
2
1
0,1
1,30 %
0,88 Mangold/DE**
0,27 Stängelkohl/IT**
0,16 Stangensellerie/DE
Grünkohl frisch und TK
42
36
29
6
2
2
1
0,1
0,90 %
2,4 Grünkohl/DE**
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
0,38 Grünkohl**
Blattsalate
386
160
75
12
4
1
 
0,1
1,00 %
0,27 Feldsalat/DE**
0,17 Kresse/NL
0,12 Kresse/NL
0,11 Radicchio
Spinat frisch und TK
63
58
50
12
4
 
 
0,5
0 %
 
Rucola
39
37
28
10
1
 
 
0,5
0 %
 
Kräuter frisch und TK
204
160
112
30
9
2
 
0,5
0 %
 
Fruchtgemüse ohne Kürbisgewächse
675
189
56
3
2
 
 
0,05
0,40 %
0,13 Paprika/TY**
0,11 Paprika/TY**
0,067 grüne Bohne/ES
Kürbisgewächse
284
131
59
3
 
 
 
0,1
0 % 
 
Sprossgemüse
336
54
15
1
1
 
 
0,05
0,30 %
0,17 Broccoli/ES**
Wurzelgemüse
237
59
15
 
 
 
 
0,05
0 % 
 
Kartoffeln, Süßkartoffeln, Topinambur
97
6
4
1
 
 
 
0,05
1 %
0,094 Kartoffeln/
Ägypten
getrocknete Gemüse, Kräuter,
69
58
58
48
30
18
9
***
 
 
Gewürze**
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Kräuter- und Früchtetee
37
36
36
30
24
14
7
0,75
18,90 %
2,2 Moringa Tee /ES**
1,6 Moringa Tee/Tanzania**
1,4 Krauseminze Tee
1,3/1,1 Pfefferminz Tee
0,98 Moringa Tee
0,79 Bio Rooibos Tee
Tee
21
11
11
8
8
6
1
0,75
4,80 %
1,3 Oolong/China**
Getreide und Pseudogetreide
137
6
5
 
 
 
 
****
 
 
Hülsenfrüchte, Ölsaaten, Schalenobst, Soja
168
8
5
1
1
 
 
****
 
 
Pilze frisch und TK
94
 
 
 
 
 
****
 
 
Pilze getrocknet***
19
6
5
2
1
1
 
****
 
 
Getreidebrei für Säuglinge und Kleinkinder
7
 
-
 
 
 
 
 
0,01
 
 
Säuglingsnahrung verzehrfertig
25
1
 
 
 
 
 
0,01
 
 
Wein und Weinerzeugnisse***
73
6
1
 
 
 
 
***
 
 
Sonstiges
12
8
7
5
3
3
3
****
 
1,7 Bio Moringa Blattpulver (NEM)
1,2 Moringa Blattpulver (NEM)/ES
0,99 Moringa Blattpulver (NEM)/Indien
0,98 alkalisiertes Wasser (NEM)/DE
Gesamtergebnis
5118
1238
673
183
93
49
22
 
 
 

*die Messunsicherheit ist zu berücksichtigen

**gesichert über dem zur Diskussion stehenden Höchstgehalt

*** ein Verarbeitungsfaktor ist zu berücksichtigen

**** kein Höchstgehalt vorgeschlagen

 

Anlage 2 Gehalte an Perchlorat in Frischgemüse und Kartoffeln, aufgeschlüsselt nach Herkunft aus den Jahren 2017 und 2018 (ohne TK, ohne „Herkunft unbekannt“)
Erzeugnis Gruppe
Anzahl Proben
Proben mit Gehalten an Perchlorat
Herkunftsland
≥ 0,005 mg/kg
in %
> 0,05 mg/kg
> 0,2 mg/kg
Mittelwert mg/kg
Maximum mg/kg
Blattsalat
377
155
41
11
1
0.018
0.27
Deutschland
277
111
40
6
1
0.016
0.27
Italien
38
21
55
1
 
0.018
0.08
Spanien
34
8
24
 
 
0.009
0.016
Frankreich
15
5
33
 
 
0.012
0.018
Niederlande
7
6
86
3
 
0.069
0.17
Belgien
5
4
80
1
 
0.031
0.072
Griechenland
1
 
 
 
 
 
 
Spinat
51
51
100
12
 
0.041
0.18
Deutschland
28
28
100
7
 
0.038
0.18
Italien
19
19
100
4
 
0.041
0.14
Spanien
4
4
 
1
 
0.061
0.14
Grünkohl
24
22
92
4
1
0.143
2.4
Deutschland
23
21
91
4
1
0.148
2.4
Italien
1
1
 
 
 
0.032
0.032
Rucola
39
37
95
10
 
0.037
0.2
Deutschland
30
29
97
7
 
0.035
0.2
Italien
8
7
88
2
 
0.042
0.06
Marokko
1
1
 
1
 
0.075
0.075
Kräuter
164
127
77
22
1
0.031
0.22
Deutschland
100
76
76
16
1
0.036
0.22
Italien
27
25
93
2
 
0.019
0.059
Indien, Israel, Laos, Thailand
18
11
61
1
 
0.021
0.06
Spanien
9
7
78
 
 
0.017
0.032
Afrika
8
7
88
2
 
0.043
0.11
Portugal
2
1
 
1
 
0.097
0.097
Blattgemüse ausgenommen Blattsalate, Spinat, Grünkohl, Rucola und Kräuter
205
52
25
8
2
0.044
0.88
Deutschland
144
35
24
6
1
0.050
0.88
Niederlande
30
1
3
 
 
0.007
0.007
Italien
10
9
90
2
1
0.045
0.27
Türkei
7
3
43
 
 
0.020
0.022
Belgien
5
1
20
 
 
0.006
0.006
Spanien
5
2
40
 
 
0.029
0.04
Ägypten
2
 
-
 
 
 
 
 
Bulgarien
1
 
-
 
 
 
 
 
Polen
1
1
 
 
 
0.005
0.005
Kürbisgewächse
276
126
46
3
 
0.015
0.077
Deutschland
96
24
25
 
 
0.013
0.044
Spanien
92
65
71
2
 
0.016
0.077
Türkei
24
11
46
 
 
0.014
0.044
Niederlande
21
8
38
1
 
0.019
0.063
Süd- /Mittelamerika
16
9
56
 
 
0.014
0.037
Italien
13
5
38
 
 
0.009
0.012
Griechenland
4
1
 
 
 
0.007
0.007
Afrika
3
2
 
 
 
0.013
0.021
Frankreich
3
1
 
 
 
0.007
0.007
Belgien, Bulgarien, Österreich
4
-
 
 
 
 
 
Fruchtgemüse ohne Kürbisgewächse
592
171
29
3
 
0.011
0.13
Spanien
138
42
30
1
 
0.011
0.067
Deutschland
127
20
16
 
 
0.010
0.041
Afrika
123
60
49
 
 
0.010
0.03
Niederlande
66
6
9
 
 
0.008
0.011
Thailand, Pakistan, Indien, Israel
10
4
40
 
 
0.010
0.016
Türkei
53
28
53
2
 
0.018
0.13
Ungarn
27
7
26
 
 
0.007
0.009
Belgien
22
-
 
 
 
 
 
Italien
13
2
15
 
 
0.006
0.007
Guatemala, Peru
4
-
 
 
 
 
 
Frankreich
3
-
 
 
 
 
 
Griechenland
3
-
 
 
 
0.006
0.006
Polen
2
-
 
 
 
 
 
Zypern
1
-
 
 
 
 
 
Sprossgemüse
297
50
17
1
 
0.013
0.17
Deutschland
155
12
8
 
 
0.012
0.046
Spanien
55
20
36
1
 
0.016
0.17
Italien
41
10
24
 
 
0.010
0.031
Mexico, Peru
15
3
20
 
 
0.010
0.017
Frankreich
11
-
 
 
 
 
 
Niederlande
7
-
 
 
 
 
 
Portugal
5
5
100
 
 
0.014
0.021
Neuseeland
4
-
 
 
 
 
 
Griechenland
3
-
 
 
 
 
 
Ägypten
1
-
 
 
 
 
 
Wurzelgemüse
209
52
25
 
 
0.009
0.023
Deutschland
148
33
22
 
 
0.009
0.022
Italien
28
12
43
 
 
0.011
0.023
China, Thailand
15
3
20
 
 
0.009
0.014
Südamerika
5
-
 
 
 
 
 
Niederlande
3
-
 
 
 
 
 
Frankreich
2
-
 
 
 
 
 
Portugal
2
1
 
 
 
0.018
0.018
Afrika
1
1
 
 
 
0.006
0.006
Belgien
1
-
 
 
 
 
 
Österreich
1
1
 
 
 
0.012
0.012
Spanien
1
-
 
 
 
 
 
Ungarn
1
-
 
 
 
 
 
Vereinigtes Königreich
1
1
 
 
 
0.007
0.007
Kartoffeln, Süßkartoffeln, Topinambur
94
6
6
1
 
0.036
0.094
Deutschland
67
-
 
 
 
 
 
Ägypten
6
4
67
1
 
0.051
0.094
Frankreich
6
2
33
 
 
0.008
0.009
Israel
4
-
 
 
 
 
 
Italien
4
 
 
 
 
 
Portugal
2
-
 
 
 
 
 
Spanien
2
-
 
 
 
 
 
Zypern
2
 
-
 
 
 
 
 
USA
1
-
 
 
 
 
 
Gesamtergebnis
2328
849
36
75
5
0.025
2.4

 

Artikel erstmals erschienen am 06.06.2019 12:31:37

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 Kleines Landeswappen von Baden-Württemberg.