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Rückstände von quaternären Ammoniumverbindungen (QAV) in frischem Obst und Gemüse - Herkunft und Befunde

Marc Wieland, Anne Wolheim, Dr. Eberhard Schüle, Ellen Scherbaum

 

Zusammenfassung und Fazit

Rückstände der quaternären Ammoniumverbindungen Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid (BAC) wurden in sehr unterschiedlichen Obst-und Gemüsesorten gefunden, wobei in der deutlichen Mehrzahl der positiv getesteten Proben die allgemeine Höchstmenge von 0,01 mg/kg überschritten war. Sowohl Produkte aus konventionellem als auch aus ökologischem Landbau waren betroffen. Die Rückstände können entweder durch den Einsatz von QAV enthaltenden Desinfektionsmitteln in lebensmittelverarbeitenden Prozessen, wie Waschen und Verpacken, aber auch durch die Anwendung von Pflanzenstärkungsmitteln, die diese Stoffe illegalerweise enthalten, verursacht worden sein. Eine akute und chronische Gesundheitsgefährdung aufgrund der bisher gefunden DDAC-Rückstände ist laut BfR-Gutachten unwahrscheinlich.

 

Einführung

Bei quaternären Ammoniumverbindungen (QAV; siehe Abbildung 1) handelt es sich um oberflächenaktive Substanzen mit einem quaternären kationischen Stickstoff-Atom und Kohlenstoff-Ketten (Alkyl-Seitenketten) unterschiedlicher Länge. QAV reichern sich in den Zellmembranen von Lebewesen an und können deren Funktionen beeinträchtigen und schädigen.

Aufgrund dieser Eigenschaften werden QAV als Biozide, Pestizide, Desinfektionsmittel und als Zusatzstoffe bei technischen Anwendungen eingesetzt. Des Weiteren werden sie auch als Inhaltsstoffe in Arzneimitteln für Mensch und Tier sowie in Kosmetika verwendet.

 

Strukturformel.

Abbildung 1: Strukturformeln von QAV

 

Rechtliche Aspekte

Einige QAV, wie Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) und Benzalkoniumchlorid (BAC) wurden in der Verordnung (EG) Nr. 1112/2002 der Europäischen Union als Pestizidwirkstoffe bewertet. Durch die Entscheidung 2004/129/EG wurde der Großteil der QAV nicht in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG, die mittlerweile durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 aufgehoben und ersetzt wurde, aufgenommen. Als Folge davon sind QAV nicht für den Einsatz in Pflanzenschutzmitteln innerhalb der Europäischen Union zugelassen. Lediglich Didecyldimethylammoniumchlorid (DDAC) ist durch die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 grundsätzlich als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel genehmigt. Zulassungen hierfür bestehen in einigen EU-Mitgliedsstaaten.
Da keine spezifischen Rückstandshöchstmengen für QAV in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt sind, gilt die allgemeine Rückstandshöchstmenge von 0,01 mg/kg gemäß Artikel 18 Absatz 1b der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 für Rückstände an QAV in Erzeugnissen pflanzlichen und tierischen Ursprungs, die in Anhang I dieser Verordnung aufgeführt sind. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Rückstände aus der Anwendung als Biozid oder Pflanzenschutzmittel stammen.

 

Analytik

Eine Kurzbeschreibung der vom CVUA Stuttgart entwickelten Analysenmethode ist unter dem folgenden Link auf der Internetseite des Europäischen Referenzlabors für Einzelbestimmungsmethoden als Download verfügbar:

http://www.crl-pesticides.eu/docs/public/tmplt_article.asp?LabID=200&CntID=670&Lang=EN

 

Ergebnisse

Insgesamt 333 Proben frisches Obst und Gemüse wurden seit Mai 2012 auf Rückstande an QAV untersucht. In neun von 159 Proben Frischobst (5,7%) konnten Rückstände an QAV nachgewiesen werden, sieben dieser Proben überschritten die allgemeine Rückstandshöchstmenge von 0,01 mg/kg (4,4%). Die höchste nachgewiesene Rückstandsmenge betrug 0,16 mg/kg DDAC in einer Bananen-Probe. In sechs von 174 Proben Frischgemüse (3,5%) konnten ebenfalls Rückstände an QAV nachgewiesen werden, wobei hier alle sechs Proben auch die zulässige Höchstmenge von 0,01 mg/kg überschritten.

 

Diagramme.
 

Abbildung 2 und 3: Anteil der Proben mit QAV und Verteilung auf die verschiedenen Produktobergruppen.

 

 

Die höchste nachgewiesene Rückstandsmenge bei Frischgemüse betrug 0,92 mg/kg DDAC in einer Probe Petersilie. Darüber hinaus wurde auch in einer von insgesamt 11 untersuchten Proben Zuchtpilzen (Champignons, Austerpilze, Shiitake-Pilze) Rückstände an DDAC über 0,01 mg/kg nachgewiesen. Rückstandsgehalte über der gesetzlichen Höchstmenge waren in überwiegender Zahl für den Wirkstoff DDAC zu verzeichnen (bei 11 Proben), aber auch für den Wirkstoff Benzalkoniumchlorid (BAC) waren Höchstmengenüberschreitungen bei drei Proben zu verzeichnen.

 

Diagramme.
 

Abbildung 4 und 5: Anzahl Proben mit und ohne QAV-Rückstände.
 

 

Sowohl Obst und Gemüse aus konventionellem als auch aus ökologischem Anbau waren von positiven Befunden und Höchstmengenüberschreitungen betroffen. Von 46 Bio-Proben enthielten 4 Proben DDAC-Rückstände (2xBanane, 1x Rucola und 1x Petersillie). Rückstände an QAV waren in verschiedenen Obst- und Gemüsearten mit unterschiedlichsten Herkunftsländern zu finden.

 

Diagramm.
Abbildung 6: Anteil der positiven Proben aus Herkunftsländern mit beanstandeten Proben.

Folglich scheinen Präparate mit QAV auf breiter Basis angewendet zu werden. Eine Quelle für die Rückstände an QAV könnte der Einsatz von Bioziden in Prozessen der Lebensmittelverarbeitung wie Waschen und Verpacken sein. Eine weitere Eintragsquelle scheint der Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln zu sein. Aus diesem Grund wurde das Präparat „Vi-Care“ kürzlich durch das deutsche Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) von der offiziellen Liste der zugelassenen Pflanzenstärkungsmittel gestrichen. Es darf nun nicht mehr auf dem deutschen Markt vertrieben werden. Ferner wurde das Präparat Wuxal Aminoplant, das den Wirkstoff BAC enthält, letzte Woche durch das BVL ebenfalls von der offiziellen Liste der zugelassenen Pflanzenstärkungsmittel gestrichen.

 

Artikel erstmals erschienen am 03.07.2012 15:03:27

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