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Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Pilzen und Pilzerzeugnissen im Untersuchungsjahr 2009

Carmen Wauschkuhn

 

Hintergrund der Untersuchungen

Wildpilze wie Steinpilze und Pfifferlinge, die wild wachsen und nicht angezüchtet werden können, werden saisonal angeboten und haben im Spätsommer und Herbst Hoch-Zeit auf Märkten und im Einzelhandel. Auch Pilzerzeugnisse wie getrocknete Steinpilze sind aufgrund ihres intensiven Aromas äußerst beliebt und werden zur Verfeinerung und Zubereitung in Speisen (z.B. Steinpilz-Suppe, Steinpilz-Risotto) häufig verwendet. Gerade bei Wildpilzen wird der Verbraucher keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln erwarten.

 

Foto: frische Pfifferlinge in Spankörbchen; Pixelio.de.

 

Aufgrund von Befunden von DEET in Pfifferlingen [1] und Nikotin in Steinpilzen [2], [3] sowie festgestellter Höchstmengenüberschreitungen bei Zuchtpilzen [4] in den vergangenen Jahren wurden auch in diesem Jahr Pilze auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Die Rückstandssituation sollte sowohl für Zuchtpilze als auch für Wildpilze geprüft werden. Der folgende Beitrag berichtet über unsere Untersuchungsergebnisse.

 

Zusammenfassung

Im Untersuchungsjahr 2009 wurden insgesamt 55 Proben Pilze und Pilzerzeugnisse untersucht. Es handelte sich um 19 Proben Zuchtchampignons, 14 Proben Pfifferlinge (davon 1 Probe in getrockneter Form), 18 Proben Steinpilze (davon 16 Proben in getrockneter Form) sowie 3 Proben getrocknete Mu-Err-Pilze und ein getrockneter Pilz (Pilzart unbekannt). 84 % (46 Proben) der untersuchten Proben wiesen Pestizidrückstände auf, wobei in 45 % der Pilzproben (25 von 55 Proben) mehrere Wirkstoffe pro Probe nachweisbar waren. Höchstmengenüberschreitungen wurden bei 23 Proben (42 %) festgestellt. Insgesamt wurden 30 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen, wobei die Pilzproben im Mittel 2,3 Wirkstoffe pro Probe enthielten. Keine der untersuchten Pilzproben war als gesundheitlich bedenklich einzustufen. Allerdings überschritten 9 Proben getrocknete Steinpilze (56 %) die von der EFSA (European Food Safety Authority) für getrocknete Wildpilze vorgeschlagene, vorübergehende Höchstmenge für Nikotin von 1,17 mg/kg. Fünf Proben getrocknete Steinpilze überschritten noch den auf dieser Risikobewertung der EFSA basierenden, von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen tolerierbaren Höchstwert für Nikotin von 2,3 mg/kg.

 

Die festgestellte Rückstandssituation fiel je nach Pilzart jedoch ganz unterschiedlich aus (Tabelle 1). Während die Untersuchungsergebnisse für Zuchtchampignons erfreulich ausfielen, wiesen getrocknete Pilze eine sehr hohe Beanstandungsquote (86 %) auf. Die festgestellte Rückstandsproblematik bei getrockneten Pilzen ist für den Verbraucher äußerst unbefriedigend und erfordert eine rasche Ursachenklärung sowie Maßnahmen auf europäischer Ebene, damit nur einwandfreie Ware in den Verkehr gelangt. Aufgrund dieser schlechten Bilanz werden die Untersuchungen im kommenden Jahr fortgesetzt.

 

Tabelle 1: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Pilzen
PilzartAnzahl ProbenProben mit RückständenProben mit MehrfachrückständenProben über der HM*)
Champignon1912 (63 %)6 (32 %)1 (5 %)
Pfifferling1412 (71 %)4 (29 %)4 (29%)
Steinpilz1818 (100 %)13 (72 %)16 (89 %)
Mu-Err33 **)1 **)1 **)
unbekannt11 **)1 **)1 **)
Summe5546 (84 %)25 (45 %)23 (42 %)

*) HM: Höchstmenge;**) Anzahl Proben für prozentuale Auswertung zu gering

 

Ausführliche Darstellung der Ergebnisse

Zuchtchampignons

In 12 von 19 (63 %) untersuchten Proben Zuchtchampignons konnten Pestizidrückstände (Gehalte an Chlormequat und Mepiquat < 0,01 mg/kg wurden ausgenommen) nachgewiesen werden. 1 Probe polnischer Herkunft wurde aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung für den Wirkstoff Diazinon (Insektizid, Akarizid) beanstandet. Alle anderen Pilzproben waren ohne Beanstandung.

 

32 % (6 von 19 Proben) der untersuchten Pilzproben wiesen mehrere Wirkstoffe pro Probe auf, wobei die Pilzproben im Mittel 1,2 Wirkstoffe je Probe enthielten. Insgesamt wurden 8 verschiedene Pestizidwirkstoffe nachgewiesen, wobei die ermittelten Rückstandsgehalte häufig im Spurenbereich lagen, 43 % der Gehalte lagen unterhalb von 0,01 mg/kg. Neben Wachstumsregulatoren wurden Wirkstoffe, die zu der Gruppe der Insektizide (gegen Insekten), Akarizide (gegen Milben) und Fungizide (gegen Pilze) zählen, nachgewiesen. Deren Einsatz kann in der Pilzzucht (neben Hygienemaßnahmen) insofern erforderlich sein, da die im Anbau verwendeten Substrate (oder auch Deckerden) für viele Konkurrenten und Schädlinge (verschiedene Insekten und Mücken, Milben, mycelfressende Nematoden und Schadpilze) als gutes Nährmedium dienen und somit zu Ertragsausfällen führen können.

 

Die Wachstumsregulatoren Chlormequat und/oder Mepiquat waren in allen Proben (eine Probe ausgenommen) nachzuweisen, in 11 Proben lagen die Gehalte jedoch unterhalb von 0,01 mg/kg und wurden bei der Auswertung nicht berücksichtigt. Rückstände von Chlormequat und Mepiquat sind mit großer Wahrscheinlichkeit auf die Verwendung von Stroh als Substrat bei der Pilzzucht zurückzuführen; im konventionellen Getreideanbau werden diese Wachstumsregulatoren häufig als Halmverkürzer eingesetzt und können über das Stroh in die Zuchtpilze gelangen.

 

Tabelle 2: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Champignons
HerkunftslandAnzahl ProbenProben mit Rückständen*)Proben > HM**)nachgewiesene
Wirkstoffe* ) *** )
Gehalt min.-max.
[mg/kg]
Deutschland93-Carbendazim (1 )
Chlormequat (1x)
Mepiquat (3x)
Prochloraz (1x)
0,004
0,02
0,014-0,043
0,002
Niederlande54-Chlormequat (1 )
Prochloraz (3x)
Teflubenzuron (1x)
0,014
0,003-0,017
0,001
Polen331Carbendazim (1 )
Chlormequat (2 )
Deltamethrin (1x)
Diazinon (1x)
Endosulfan (1x)
Prochloraz (3x)
0,019
0,01-0,013
0,00
0,032
0,004
0,003-0,017
unbekannt22-Chlormequat (1x)
Prochloraz (2x)
0,046
0,009-0,012
Summe1912 (63 %)1 (5 %)  

*) Rückstände an Chlormequat sowie Mepiquat unterhalb von 0,01 mg/kg wurden nicht berücksichtigt; **) HM: Höchstmenge; *** )Akarizid/Insektizid: Diazinon; Fungizide: Carbendazim, Prochloraz; Insektizide: Deltamethrin, Endosulfan, Teflubenzuron; Wachstumsregulatoren: Chlormequat, Mepiquat

 

Pfifferlinge

Neben dem Steinpilz dürfte der Pfifferling (Cantharellus cibarius) einer der bekanntesten und am meisten gesammelten Speisepilze sein. Pfifferlinge können nicht angezüchtet werden, sondern wachsen wild von Juni bis Oktober in Laub- und Nadelwäldern. Die im Handel angebotenen Pfifferlinge stammen ausschließlich aus Importen, da die seltenen Wildpilze in Deutschland unter Artenschutz stehen und somit nur für den privaten Bedarf gesammelt werden dürfen. Hauptlieferländer für Pfifferlinge sind Weißrussland, Polen und Litauen.

 

In 12 von 14 (86 %) untersuchten Proben Pfifferlinge (davon ein Pilzerzeugnis, getrocknet) konnten Rückstände an Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden. 2 Proben (Bulgarien, Russland) erwiesen sich als rückstandsfrei. Vier Proben (3 Proben aus Russland, eine Probe aus Litauen) wurden aufgrund einer Höchstmengenüberschreitung für den Wirkstoff DEET beanstandet, hierbei war die allgemeinen Höchstmenge von 0,01 mg/kg überschritten, der höchste festgestellte Gehalt an DEET lag bei 0,11 mg/kg.

 

Insgesamt wurden 5 verschiedene Pestizidwirkstoffe nachgewiesen, wobei in 9 Proben Rückstände an DEET (davon in 5 Proben mit Gehalten < 0,01 mg/kg) festgestellt wurden. Die Proben enthielten im Mittel 1,1 Wirkstoffe pro Probe, 75% der ermittelten Rückstandsgehalte lagen unterhalb von 0,01 mg/kg. Zur Frage der toxikologischen Bewertung von DEET-Gehalten in Pfifferlingen hat das Bundesinstitut für Risikobewertung in seiner Risikobewertung vom August 2009 [5] den Verzehr von Pfifferlingen mit Rückständen von bis zu 1 mg/kg Pilze alsgesundheitlich unbedenklich eingestuft. Bei allen untersuchten Proben kann somit eine Gesundheitsgefährdung durch die in diesen Proben festgestellten Gehalte an DEET ausgeschlossen werden.

 

Neben DEET wurden in vier Proben geringe Gehalte an Dieldrin (Organochlorinsektizid), Chlorpyrifos (Insektizid), Diazinon (Insektizid/Akarizid) und Metolachlor (Herbizid) im Spurenbereich (< 0,01 mg/kg) nachgewiesen. Diese niederen Gehalte deuten auf eine Kontamination und keine Anwendung hin.

 

Tabelle 3: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Pfifferlingen
HerkunftAnzahl ProbenProben mit RückständenProben > HM*)nachgewiesene WirkstoffeGehalt min.-max.
[mg/kg ]
Bulgarien1----
Litauen221DEET (2x)0,005-0,11
Polen110Dieldrin (1x)0,004
Russland983DEET (7x)
Dieldrin (1x)
Metolachlor (3x)
0,001-0,092
0,002
0,002-0,004
Serbien1 ** )1-Chlorpyrifos (1x)
Diazinon (1x)
0,008
0,008
Summe1412 (86 %)4 (29 %)  

*) HM: Höchstmenge;**) getrocknete Pfifferlinge

 

Infokasten

DEET (N,N-Diethyl-m-toluamid)

DEET wird als Wirkstoff in Biozidprodukten eingesetzt und dient unter anderem zur Abwehr von Mücken und Zecken. Die Wirkung von DEET beruht nach bisherigen Erkenntnissen in der Blockierung des Duftrezeptors der Insekten, so dass die Erkennung des natürlichen Hautgeruchs gestört wird. Auf Schadorganismen wie z. B. Mücken wirkt die Substanz somit als sog. Repellent/Repellens (Insektenabwehrmittel). Die Anwendung erfolgt meist dermal in Form von Lotionen oder Sprays. Der biozide Wirkstoff DEET ist in der Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 aufgeführt und wird im Verzeichnis der gemeldeten Biozid-Produkte der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin geführt [6]. Zahlreiche DEET-enthaltende Biozidprodukte sind der Zulassungsstelle gemeldet und in Deutschland auf dem Markt.

 

Unklar ist bisher die Herkunft der in den Pfifferlingen festgestellten DEET-Belastung. Ob eine Kontamination durch die Anwendung eines Repellents bei Erntehelfern vorliegt (zum Schutz gegen Mücken und Zecken) oder eine unzulässige Behandlung mit DEET als Vorratsschutzmittel bzw. Nacherntebehandlungsmittel zur Abwehr von Insekten (und somit eines daraus resultierenden Madenbefalls) durchgeführt wurde, ist bislang ungeklärt. Bei den oberhalb von 0,01 mg/kg festgestellten Gehalten ist unseres Erachtens jedoch eher von einer Anwendung von DEET nach der Ernte auszugehen. Um die Ursache für die festgestellte Belastung zu klären, wurde seitens des Bundes die Europäische Kommission um Unterstützung gebeten.

 

Steinpilze

Als Steinpilze werden einige Pilzarten aus der Gattung der Dickröhrlinge (Boletus) bezeichnet. Der Steinpilz ist ein sehr geschätzter Speisepilz und zählt zu den Wildpilzen, die von Juli bis Oktober in Laub- und Nadelwäldern vorkommen. Alle Arten der Gattung Boletus stehen in Deutschland unter Naturschutz und dürfen nur in kleinen Mengen zum eigenen Bedarf gesammelt werden. Züchten lassen sie sich nicht. Hier verkaufte Ware wird importiert, wobei Frischware hauptsächlich aus osteuropäischen Ländern kommt. Das Gros der getrockneten Steinpilze stammt dagegen aus China.

 

In allen 18 untersuchten Proben Steinpilze (2 Proben frische Steinpilze und 16 Proben getrocknete Steinpilze) konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden. 16 Proben (89 %) wurden aufgrund von Höchstmengenüberschreitungen beanstandet. Hierbei war in allen beanstandeten Proben die allgemeine Höchstmenge von 0,01 mg/kg für den Wirkstoff Nikotin überschritten. Daneben betrafen die Höchstmengenüberschreitungen die Wirkstoffe Cypermethrin, Permethrin, Propoxur und Tetramethrin sowie die Herbizide Clomazone und Fomesafen.

 

72 % der untersuchten Proben (13 Proben) wiesen Rückstände mehrerer Wirkstoffe pro Probe auf (= Mehrfachrückstände). Insgesamt wurden 15 verschiedene Pestizidwirkstoffe (inkl. Piperonylbutoxid) nachgewiesen, wobei die Steinpilzproben im Mittel 4,5 Wirkstoffe pro Probe enthielten (Abbildung 1).


Abbildung 1: Stoffespektrum und Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Steinpilzen.

 

Abbildung 1: Stoffespektrum und Häufigkeitsverteilung der nachgewiesenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in Steinpilzen.

 

Die Nikotingehalte in den getrockneten Steinpilzproben lagen zwischen 0,15 mg/kg und 8,2 mg/kg, im Mittel bei 2 mg/kg. Auch bei Berücksichtigung eines Trocknungsfaktors von 9 lagen die in den getrockneten Proben festgestellten Rückstände an Nikotin bezogen auf frische Steinpilze über der nach der VO (EG) Nr. 396/2005 EU-weit gültigen allgemeinen Höchstmenge von 0,01 mg/kg für Nikotin in Steinpilzen und wurden als nicht verkehrsfähig beurteilt.

 

Auffällig ist, dass in allen untersuchten Steinpilzproben Nikotinrückstände nachgewiesen werden konnten und insbesondere getrocknete Proben mit einer angegebenen Herkunft „China“ oder „unbekannt“ hohe Nikotinrückstände (0,65 bis 8,2 mg/kg) mit im Mittel 2,45 mg/kg enthielten. Niedrigere Gehalte wiesen dagegen Steinpilzproben aus Serbien (luftgetrocknete Steinpilze) und Italien auf (im Mittel 0,23 mg/kg).


Tabelle 4: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei Steinpilzen
Getrocknete Steinpilze
HerkunftAnzahl
Proben
Proben mit RückständenProben
mit Mehrfachrückständen
Proben > HM *)Stoffe über der HM**)
China7777Clomazone (1x)
Cypermethrin (1x)
Fomesafen (1x)
Nikotin (7x)
Permethrin (1x)
Propoxur (2x)
Tetramethrin (5x)
Italien11-1Nikotin (1x)
Serbien22-2Nikotin (2x)
unbekannt6666Nikotin (6x)
Permethrin (2x)
Tetramethrin (6x)
Propoxur (4x)
Summe1616
(100 %)
13 (81 %)16 (100%) 
Frische Steinpilze
Türkei11---
unbekannt11---
Summe22   

*) HM: Höchstmenge;**) bei den nachgewiesenen Pyrethroiden Cypermethrin, Permethrin und Tetramethrin sowie Propoxur (Insektizid, Carbamat) handelt es sich um typische Schädlingsbekämpfungsmittel, für die Beurteilung dieser Rückstandsgehalte wurde somit kein Verarbeitungsfaktor berücksichtigt

 

Infokasten

Nikotin

Nikotin ist eine insektizid wirksame Substanz, wobei Anwendungen im Pflanzenschutz in Deutschland seit Beginn der 1980er Jahre nicht mehr zugelassen sind [7]. Der Wirkstoff wurde nicht in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen, alle bestehenden Anwendungen waren von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 08.06.2009 zu widerrufen und müssen bis spätestens zum 08.06.2010 auslaufen [8]. Eine Anwendung von Nikotin in Drittländern ist jedoch nicht auszuschließen. Unabhängig vom Ursprung der Rückstande ist jedoch die allgemeine Höchstmenge von 0,01 mg/kg gemäß VO (EG) 396/2005 für den Wirkstoff Nikotin maßgebend.

 

Bisher ist die Ursache für die festgestellte Nikotinbelastung ungeklärt. Es ist unklar, ob es sich bei den Nikotinbefunden um Pflanzenschutzmittelrückstände aus einer Anwendung gegen Insektenbefall, um eine Kontamination oder bei geringen Gehalten um eine unvermeidliche Hintergrundbelastung handelt. Eine Kontamination könnte auf unsachgemäße Trocknungs- und Lagerungsprozesse (z.B. Kreuzkontamination durch eine Verwendung derselben Trocknungseinrichtung für Steinpilze und Tabakblätter, Abbrennen von Tabak zur Abwehr von Insekten während der Trocknung, Verbrennung von Beiprodukten aus der Tabakproduktion zur Trocknung) zurückzuführen sein.

 

Zur Frage der gesundheitlichen Bewertung wurde vom BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) der einmalige Verzehr von getrockneten Steinpilzen mit einem Nikotingehalt von bis zu 6,1 mg/kg für erwachsene Verbraucher in Deutschland als gesundheitlich unbedenklich beurteilt, sofern eine Portionsgröße von 25 g bei einer Mahlzeit nicht überschritten wird [7]. Der in den Proben höchste ermittelte Wert von 8,2 mg/kg liegt entsprechend dieser Bewertung gerade im Bereich der akuten oralen Aufnahmemenge, für die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine gesundheitliche Beeinträchtigung von Erwachsenen ausgeschlossen werden kann. Unabhängig von dieser Bewertung des einmaligen Verzehrs gelten jedoch für Rückstände, die im Rahmen einer Höchstmengenfestsetzung dauerhaft in Lebensmitteln gestattet werden können, deutlich strengere Anforderungen. Gerade auch hinsichtlich üblicher Verzehrsmengen sind kritische europäische Verbrauchergruppen (italienische Kinder und italienische Erwachsene) zu berücksichtigen.

 

Im Mai 2009 wurde von der EFSA (European Food Safety Authority) eine Risikobewertung zum Vorkommen von Nikotin in Wildpilzen durchgeführt, auch mit dem Ziel, eine toxikologisch sichere, vorübergehende spezifische Höchstmenge abzuleiten [9]. Dabei wurde als höchster tolerierbarer Gehalt an Nikotin, bei dem die akute Referenzdosis (ARfD) nicht überschritten wird, eine vorübergehende Höchstmenge von 1,17 mg/kg für getrocknete Wildpilze vorgeschlagen. Darauf basierend wurden von der Europäischen Kommission Empfehlungen zum Risikomanagement von mit Nikotinrückständen belasteten frischen und getrockneten Wildpilzen in Form von Leitlinien herausgegeben. Dort wird für Nikotinrückstände in getrockneten Steinpilzen ein vorübergehend tolerierbarer Höchstwert von 2,3 mg/kg angegeben. Dieser Wert ist allerdings bisher nicht rechtsverbindlich.

Die von der EFSA vorgeschlagene vorübergehende Höchstmenge wurde von 56 % (4 chinesische Proben, 5 Proben unbekannter Herkunft) der untersuchten getrockneten Steinpilzproben überschritten! Der von der Europäischen Kommission vorgeschlagene tolerierbare Höchstwert von 2,3 mg/kg wurde noch von 5 Proben überschritten (3 chinesische Proben, 2 Proben unbekannter Herkunft).

 

Bei der durch die EFSA vorgenommenen Bewertung und Höchstmengenableitung bestehen jedoch noch gewisse Unsicherheiten, da noch weitere Daten für eine robuste Expositionsbewertung benötigt werden. Im Rahmen eines Monitoring-Programmes sollen hierzu Überwachungsdaten der Mitgliedstaaten und Lebensmittelunternehmer zur Rückstandssituation von Nikotin auf europäischer Ebene gesammelt werden, um rechtsverbindliche Höchstmengen für frische und getrocknete Wildpilze durch die Europäische Union in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festzusetzen.

 

Infokasten

Berücksichtigung von Verarbeitungsfaktoren

Bei der rechtlichen Beurteilung festgestellter Rückstandsgehalte an Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in verarbeiteten Lebensmitteln ist gemäß den Vorgaben der VO (EG) Nr. 396/2005 die durch die Verarbeitung bewirkte Veränderung (z.B. Trocknung) der Pestizidrückstandsgehalte zu berücksichtigen. Handelt es sich nicht um frische, sondern um getrocknete Pilze, muss somit in der Regel ein Trocknungsfaktor (im vorliegenden Fall von 9) berücksichtigt werden. D.h. der in getrockneten Pilzen festgestellte Rückstandsgehalt wird bezogen auf frische Pilze zurückgerechnet und dieser theoretisch ermittelte Gehalt mit der für frische Pilze gültigen Rückstandshöchstmenge verglichen. Wird jedoch angenommen, dass eine Pflanzenschutzmittelanwendung bei den bereits verarbeiteten Lebensmitteln erfolgt ist (z.B. Anwendung typischer Vorratsschutzmittel bei bereits getrockneten Pilzen während Lagerung und Transport), so ist kein Verarbeitungsfaktor zu berücksichtigen.

 

Sonstige getrocknete Pilze aus China

Weiterhin wurden 3 Proben Mu-Err-Pilze (auch als Judasohren, chinesische Morcheln, Black fungus oder Wolkenohrenpilze bezeichnet) sowie eine Probe unbekannter Pilzart auf Rückstände von Pflanzenschutzmitteln untersucht. Mu-Err-Pilze sind sowohl im europäischen Raum als auch in Asien beheimatet und wachsen in der freien Natur (unter anderem auf Birken, Holunderbäumen und Walnussbäumen), werden aber im allgemeinen als Zuchtpilze (vor allem in Asien) auf Holz kultiviert. Meist werden Mu-Err-Pilze in getrockneter Form im Handel angeboten.

 

In allen Proben konnten Pestizidrückstände nachgewiesen werden, im Mittel enthielten die untersuchten Proben 2 Wirkstoffe pro Probe. Zwei Proben wurden aufgrund der Überschreitung der Höchstmenge für die Wirkstoffe Nikotin bzw. Nikotin und Fipronil beanstandet. Eine Probe enthielt zusätzlich Rückstände von Organochlorpestiziden (Lindan, Dicofol), die unter Berücksichtigung der Aufkonzentrierung der Rückstandsgehalte bei der Trocknung unterhalb der jeweiligen Höchstmenge für frische Pilze lagen (siehe Infokasten „Verarbeitungsfaktoren“). Die Untersuchungsergebnisse sind in nachfolgender Tabelle aufgeführt.

 

Tabelle 5: Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen bei sonstigen getrockneten Pilzen
PilzartAnzahl
Proben
Proben
mit Rückständen
Proben > HM*)nachgewiesene Wirkstoffe**)Gehalt [mg/kg ]
Mu-Err331Carbendazim Chlorpyrifos Dicofol Diflubenzuron Lindan Nikotin0,055 0,002 0,11 0,016 0,036 0,16
unbekannt111Fipronil ***) Nikotin0,095 1,0
Summe442  

*) HM:Höchstmenge;**) Akarizid: Dicofol; Fungizid: Carbendazim; Insektizid: Chlorpyrifos, Diflubenzuron, Fipronil, Lindan, Nikotin;***)Summe Fipronil, Fipronilsulfon

 

Fazit und Bewertung

Die Untersuchungsergebnisse bei Pilzen zeigen, dass sich die festgestellte Rückstandssituation in Abhängigkeit von der Pilzart ganz unterschiedlich darstellt. Während bei Zuchtchampignons der Anteil an Proben mit Höchstmengenüberschreitungen als gering (5 %) zu bewerten ist, wurde bei getrockneten Pilzen - insbesondere durch nachgewiesene Rückstände an Nikotin - eine sehr hohe Beanstandungsquote (86 %) festgestellt. Sowohl die festgestellten Nikotinbefunde in getrockneten Pilzen als auch der Nachweis von DEET in Pfifferlingen bedarf einer möglichst raschen Ursachenklärung auf europäischer Ebene, um eine Minimierung dieser Gehalte zu erreichen. Neben Nikotin betrafen die bei getrockneten Pilzen festgestellten Höchstmengenüberschreitungen jedoch auch Vorratsschutzmittel wie Pyrethroide und andere Pflanzenschutzmittel. Hierbei ist hinsichtlich der zu tolerierenden Rückstandsgehalte ebenfalls eine Klärung erforderlich, ob im Einzelfall eine Kontamination vorliegt oder eine Pflanzenschutzmittelanwendung vor oder nach der Pilztrocknung erfolgt ist.

 

Aufgrund der festgestellten Rückstandsproblematik wird die Untersuchung von getrockneten Pilzen, insbesondere aus dem asiatischen Raum, auch im Jahr 2010 fortgesetzt.

 

Quellenangaben

[1] Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Insektenabwehrmittel in frischen Pfifferlingen - Ware aus Russland und Litauen belastet, unrechtmäßige Nacherntebehandlung. Pressemitteilung vom 24.07.2009
http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse090724.php

 

[2] CVUA Sigmaringen: Nikotin in getrockneten Steinpilzen nachgewiesen (13.11.2008)
https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=4&Thema_ID=2&ID=937

 

[3] MLR-Pressemitteilung 253/2008 vom 13.11.2008: Getrocknete Steinpilze mit unzulässigen Nikotin-Rückständen aus dem Verkehr genommen
http://www.mlr.baden-wuerttemberg.de/Getrocknete_Steinpilze.../67451.html&suchtext=nikotin

 

[4] CVUA Stuttgart: Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Pilzen aus ökologischem und konventionellem Anbau 2005 (13.04.2006)
http://www.cvuas.de/pub/beitrag.asp?subid=1&Thema_ID=5&ID=519

und Berichte zum Ökomonitoring 2005 bis 2008

 

[5] DEET-Rückstände in Pfifferlingen aus Osteuropa sind kein Gesundheitsrisiko. Stellungnahme des BfR Nr. 034/2009 vom 31. August 2009
http://www.bfr.bund.de/cm/217/deet_rueckstaende_in_pfifferlingen_aus_osteuropa_sind_kein_gesundheitsrisiko.pdf

 

[6] Verordnung (EG) Nr. 1451/2007 der Kommission vom 4. Dezember 2007 über die zweite Phase des Zehn-Jahres-Arbeitsprogramms gemäß Art. 16 Absatz 2 der Richtlinie 98/8/EG (Biozid-RL) des Europäischen Parlaments und des Rates über des Inverkehrbringen von Biozid-Produkten (ABl. vom 11.12.2007 L325).
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2007:325:0003:0065:DE:PDF

 

[7] Nikotin in getrockneten Steinpilzen: Ursache der Belastung muss geklärt werden. Stellungnahme 009/2009 des BfR vom 28. Februar 2009
http://www.bfr.bund.de/cm/208/nikotin_in_getrockneten_steinpilzen_...werden.pdf

 

[8] Entscheidung der Kommission vom 8. Dezember 2008 über die Nichtaufnahme von Nikotin in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (ABl. vom 9.1.2009 L5)
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2009:005:0007:0008:DE:PDF

 

[9] EFSA Statement: Potential risks for public health due to the presence of nicotine mushrooms (Question No EFSA-Q-2009-00527) issued on 07 May 2009
http://www.efsa.europa.eu/EFSA/efsa_locale-1178620753824_1211902603897.htm

 

Bildernachweis

Frische Pfifferlinge, Gabi Schönemann, Pixelio.de, Image-ID=317697.

 

Artikel erstmals erschienen am 21.12.2009 13:29:52

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