Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Allergene in Lebensmitteln 2013 – nicht immer deklariert

Hans-Ulrich Waiblinger, CVUA Freiburg, Ursula Blum-Rieck (CVUA Stuttgart), Dr. Gabriele Engler-Blum (CVUA Sigmaringen), Dr. Stefan Stier (CVUA Karlsruhe)

 

Lebensmittel wurden im Jahr 2013 wieder umfangreich auf nicht deklarierte Allergene überprüft. Bei insgesamt 2.141 Untersuchungen wurden in 106 Fällen nicht gekennzeichnete Allergene nachgewiesen. Dieser Anteil auffälliger Befunde ging mit 5 % gegenüber dem Vorjahr leicht zurück. Bei weiteren 209 Tests auf Allergene (=10 %) waren Allergene nachweisbar, allerdings in sehr geringen Spurenanteilen unter dem Beurteilungswert (Näheres hierzu s. unten).
Prozentual am häufigsten waren nicht gekennzeichnete Verunreinigungen durch Senf, Soja und Milch (s. Grafik).

 

Fotoreihe Allergene


Senf wurde wiederum vor allem in Gewürzzubereitungen und damit hergestellten Fleischerzeugnissen nachgewiesen, ohne dass in der Kennzeichnung darauf hingewiesen wurde. Bei Soja war dies etwa bei Teigwaren und Feinen Backwaren wie Weihnachtsgebäck der Fall (s. auch unten, Auswertungen einzelner Produktgruppen). Spuren von Milch ohne Deklaration wurden in verschiedensten Lebensmitteln, von Fertiggerichten bis hin zu Knäckebrot, angetroffen.

 

Tabelle: Allergenuntersuchungen 2013 - verpackte Ware ohne Hinweise auf Allergene

Tabelle Allergenuntersuchungen 2013

 

Tabelle verpackte Ware

Es wurden nur Befunde mit Allergenanteilen über einem intern festgelegten Beurteilungswert als „positiv" bewertet (s. Anmerkungen im Text).

 

Nach wie vor ist ungeklärt, wie mit Allergenspuren umzugehen ist, die aufgrund einer unbeabsichtigten Verunreinigung enthalten sind. Daher fließen in die Statistik der positiven Proben nur noch solche Befunde ein, die einen vorläufigen, intern festgelegten Beurteilungswert überschreiten.

 

Beurteilungswerte – pragmatische Lösung

Allergene sind weiterhin nur dann kennzeichnungspflichtig, wenn sie als Zutat in das Lebensmittel gelangt sind. Sehr häufig gelangen Allergene als unbeabsichtigte Verunreinigung, etwa aus Rohstoffen, Herstellung oder Transport, in das Lebensmittel. Solche Kontaminationen sind nach dem Lebensmittelrecht nicht verpflichtend zu kennzeichnen. Wie mehrfach berichtet, sind positive Allergenbefunde in Lebensmitteln zumeist durch solche nicht deklarationspflichtigen Kreuzkontaminationen bedingt. Anfang 2014 wurden Ergebnisse des sogenannten VITAL Expert Panel veröffentlicht (Taylor S et al (2014) Establishment of Reference Doses for residues of allergenic foods: Report of the VITAL Expert Panel. Food and Chemical Toxicology 63 (2014) 9-17).

 

Dieses Expertengremium hat sogenannte Referenzmengen der jeweiligen allergenen Lebensmittel festgelegt, bei deren Überschreitung eine freiwillige Allergenkennzeichnung, d.h. auch im Falle von Kontaminationen, empfohlen wird. Diese Werte liegen im Bereich von 0,03 (Ei) bis 10 Milligramm an Gesamtprotein des allergenen Lebensmittels. Auch eine aktuelle Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gesundheitlichen Bewertung von Allergenspuren wird für 2014 erwartet.

 

Obwohl positive Befunde bei nicht deklarierten Allergenen derzeit häufig lebensmittelrechtlich nicht beanstandet werden können, versucht die Lebensmittelüberwachung in diesem sensiblen, verbraucherrelevanten Bereich ihren Beitrag zu leisten: Als sehr hilfreich haben sich die internen Beurteilungswerte erwiesen. Allen positiven Befunden nicht deklarierter Allergene wird durch Ermittlungen im Lebensmittelbetrieb weiter nachgegangen, sobald bestimmte, intern definierte Aktionswerte überschritten sind. Dieses Konzept orientiert sich an den analytischen Möglichkeiten und versucht auch aktuelle Erkenntnisse aus der gesundheitlichen Bewertung mit einfließen zu lassen. Die Beurteilungswerte sollen daher mit Verfügbarkeit einer neuen EFSA-Stellungnahme nochmals auf den Prüfstand.

 

Bewertung Allergenbefunde

 

Einzelne Produktgruppen

In den nachfolgenden Abbildungen sind Auswertungen nach einzelnen Produktgruppen dargestellt.

 

Produktgruppe Teigwaren


 

Produktgruppe Gewürze und -zubereitungen


 

Produktgruppe Fleisch und Wurstwaren


 

Produktgruppe Weihnachtsgebäck und feine Backwaren


Legende zu Abbildungen: Nachweis von Allergenen in Teigwaren, Gewürzen/Gewürzzubereitungen, Fleischerzeugnissen sowie Feinen Backwaren (v.a. Weihnachtsgebäck). Jeweils Anzahl von Proben mit positivem, negativem oder Spurenbefund (< Beurteilungswert, s. Tabelle).

 

Glutenfreie Lebensmittel

Infokasten

Lebensmittel, die als „glutenfrei" angeboten werden, dürfen nach der Verordnung (EG) Nr. 41/2009 maximal 20 Milligramm Gluten pro Kilogramm Lebensmittel enthalten. Nicht erlaubt sind Aussagen wie „glutenarm". Etwa 0,3 Prozent der deutschen Bevölkerung leidet an Zöliakie (Synonym: Sprue), einer chronischen Erkrankung des Dünndarms.

Symbol "Glutenfrei", Quelle: Deutsche Zöliakie-GesellschaftVerursacht wird die Zöliakie durch Gluten, einem Getreideprotein. Glutenhaltige Getreidearten wie Weizen, Dinkel, Roggen und Gerste müssen von Zölialiepatienten lebenslang gemieden werden.
Weiter steigend ist das Angebot „glutenfreier" Produkte im Handel. Erkennbar sind sie am durchgestrichenen Ährensymbol.

 

Bei lediglich einer von insgesamt 131 untersuchten Proben (= 0,8 %) von Lebensmitteln mit dem Hinweis „glutenfrei", einem Sauce Hollandaise Pulver, war der Grenzwert von 20 mg/kg überschritten. Weitere 3 Proben von „glutenfreien" Erzeugnissen enthielten Gluten, allerdings jeweils unter dem Grenzwert.

 

Im Vergleich mit den vergangenen Jahren (s. Abbildung) hat sich der Anteil auffälliger Proben somit weiter verringert.

 

Diagramm glutenfreie Lebensmittel

Abbildung: Gluten in „glutenfreien" Lebensmitteln. Anteile von Gluten-positiven Proben bzw. Proben, bei denen der Grenzwert von 20 mg/kg überschritten war. Untersuchungen der Jahre 2009 bis 2013.

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 27.03.2014 13:41:05

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