Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für
Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Informationen zur Abgabe von Proben und Tierkörpern

Die Abteilung Tiergesundheit, Diagnostik befindet sich am Dienstgebäude Tierhygiene des CVUA Freiburg. Proben und Tierkörper zur diagnostischen Untersuchung müssen an diesem Standort abgegeben werden.

 

Abbildung 1: Wegweiser zum Dienstgebäude an der Abfahrt von der Elsässer Straße

Abbildung 1: Wegweiser zum Dienstgebäude an der Abfahrt von der Elsässer Straße

 

Abbildung 2: Blick auf das Dienstgebäude vom Parkplatz aus

Abbildung 2: Blick auf das Dienstgebäude vom Parkplatz aus

 

Abbildung 3: Wegweiser zur Probenannahme und Anmeldung der Pathologie

Abbildung 3: Wegweiser zur Probenannahme und Anmeldung der Pathologie

Allgemeine Informationen

Der Untersuchungserfolg hängt wesentlich vom Erhaltungszustand des Untersuchungsmaterials ab. Daher sollten Proben und Tierkörper möglichst unverzüglich eingesandt werden. Falls das nicht möglich ist, empfehlen wir eine Kühlung bei 4-8 °C.

 

Bitte frieren Sie Tiere nicht ein! Gefrorenes Material ist nur eingeschränkt beurteilbar und nicht für alle Untersuchungen geeignet.

 

Bitte kündigen Sie eine Tiereinsendung falls möglich immer über unsere Telefonzentrale (0761/15020) an.

 

Vor der Einsendung von Tieren mit privater forensischer Fragestellung ist eine Rücksprache erforderlich (Link Ansprechpartner). Evtl. wird auf die Veterinär-Pathologien der deutschen Universitäten verwiesen.

Untersuchungsantrag

Den Proben und Tierkörpern muss ein Untersuchungsantrag mit Angabe der Kontaktdaten beigelegt werden. Die Untersuchungsanträge finden Sie auf unserer Homepage. Diese können Sie zuhause ausfüllen und mitbringen oder alternativ einen bereitgestellten Untersuchungsantrag vor Ort ausfüllen.

 

Ein aussagekräftiger, vollständig ausgefüllter Untersuchungsantrag mit Angabe des Vorberichts und evtl. spezifischer Fragestellungen erleichtert den Arbeitsablauf erheblich. Proben ohne Untersuchungsantrag können von unseren Laboren nicht bearbeitet werden und werden unschädlich beseitigt.

Rinderpass

Bei Rindern muss der Rinderpass mit dem Tierkörper abgegeben werden. Dieser wird nach erfolgter Sektion an die Tierkörperbeseitigungsanlage (ZTN Süd) weitergeleitet. Liegt der Rinderpass bei der Abgabe des Tieres nicht vor, muss er unverzüglich per Post an uns nachgereicht werden.

Abgabe von Proben und Tieren bis 20 kg

Zu unseren Kontaktzeiten (Link Kontaktzeiten) können Sie Tiere an der Probenannahme anmelden und anschließend an der Sektion abgeben. Andere Proben, wie z.B. Kot-, Milchproben oder Tupfer, können direkt in der Probenannahme abgegeben werden.

 

Abbildung 4: Probenannahme und Anmeldung der Pathologie

Abbildung 4: Probenannahme und Anmeldung der Pathologie

 

Zusätzlich steht Ihnen rund um die Uhr eine Kühlschließfachanlage im Bereich der Probenannahme im Untergeschoss zur Verfügung. Bitte verpacken Sie den Tierkörper/die Probe auslaufsicher und legen einen ausgefüllten Untersuchungsantrag bei. Diese sind neben der Kühlschließfachanlage bereitgestellt. Zur Bedienung folgen Sie einfach den Anweisungen auf dem Display.

 

Abbildung 5: Kühlschließfachanlage zur Abgabe von Proben und kleinen Tierkörpern rund um die Uhr

Abbildung 5: Kühlschließfachanlage zur Abgabe von Proben und kleinen Tierkörpern rund um die Uhr

Tiere ab 20 kg

Größere Tiere werden zu folgenden Zeiten angenommen:

  • Montag bis Donnerstag: 08:00 – 15:00 Uhr
  • Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

 

In Ausnahmefällen ist eine Annahme außerhalb dieser Zeiten nach telefonischer Rücksprache möglich.

 

Bitte melden Sie auch diese Tiere bei der Probenannahme an.

Kosten

Die Untersuchungskosten richten sich nach der Gebührenordnung.

 

Die Untersuchungskosten für beitragspflichtige landwirtschaftliche Nutztiere werden von der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg entsprechend deren Leitungskatalog übernommen (Link Homepage TSK). Sektionskosten werden in der Regel übernommen. Eine Rücksprache mit dem Tiergesundheitsdienst vorab wird empfohlen.

 

Davon ausgenommen sind vom Veterinäramt oder der Polizei veranlasste Untersuchungen, die im staatlichen Interesse liegen, und Untersuchungen von wildlebenden Tieren (naturschutz- und jagdrechtliche Bestimmungen beachten!). Diese sind kostenfrei.

Untersuchungsdauer

Bei den meisten Proben beträgt die Untersuchungsdauer nur wenige Tage.

 

Bei Tierkörpern ist im Regelfall mit einer Dauer von 10 bis 14 Tagen bis zum Abschluss aller Untersuchungen zu rechnen.

 

Aufwendige Untersuchungen, welche in bestimmten Fällen notwendig sind, können jedoch erheblich länger dauern. In diesem Fall informieren wir Sie vorab. Falls Sie nichts von uns hören, scheuen Sie sich nicht uns zu kontaktieren.

 

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg

 

 

Artikel erstmals erschienen am 23.09.2025 12:02:18

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