Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Blauzungenkrankheit (BT) – Erleichtertes innerstaatliches Verbringen von Kälbern

Seit dem 01. April 2020 gelten befristet erleichterte Bedingungen für das Verbringen von Kälbern bis zu einem Alter von 90 Tagen. Aufgrund einer neuerlichen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI) wurde das Risiko der Verschleppung von BTV-8 durch das Verbringen von Kälbern, deren Muttertiere erst während der Trächtigkeit grundimmunisiert worden sind, von „wahrscheinlich“ auf „gering“ herabgesetzt.

 

Hintergrund für diese Neubeurteilung sind die deutlich gestiegene Impfdichte und die sicherlich damit im Zusammenhang stehende Anzahl von nur vier Neuinfektionen in Deutschland seit Mai 2019. In Baden-Württemberg wurde seit diesem Zeitpunkt kein einziger neuer BTV-8-Fall mehr nachgewiesen.

 

Die neuerliche Risikobewertung hat zur Folge, dass die BTV-8-Untersuchungspflicht für Kälber mit dem „MAT“-Status in HIT ab sofort ausgesetzt wird. Damit werden Kälber, deren Muttertiere spätestens 28 Tage vor der Abkalbung grundimmunisiert wurden, im Verfahren wieder den Kälbern gleichgesetzt, deren Mütter bereits vor dem Belegen grundimmunisiert waren („MI“-Status in HIT). Diese Regelung ist jedoch befristet und wird von der weiteren Entwicklung der Blauzungenkrankheit in der kommenden vektoraktiven Zeit abhängig gemacht.

 

In diesem Zusammenhang wird weiterhin an die Impfbereitschaft der Halter von Rindern, Ziegen und Schafen appelliert. Nur mit weiteren ordnungsgemäßen Grundimmunisierungen bzw. fristgerechten Wiederauffrischungen kann die bisher erreichte, erfolgreiche Impfdichte aufrechterhalten und einem Wiederanstieg der Ausbruchszahlen entgegengewirkt werden. Das erklärte Ziel sollten nun nicht nur erleichterte Verbringungsregelungen sowie die Gesunderhaltung empfänglicher Tiere sein, sondern auch die Wiedererlangung des BTV-Freiheitsstatus von Deutschland zwei Jahre nach dem letzten BTV-Nachweis. Die finanzielle Unterstützung der Impfung durch das Land sowie die TSK BW besitzt dabei nach wie vor genauso Gültigkeit wie die Empfehlung zur Impfung gegen beide relevanten Virustypen BTV-8 und BTV-4.

 

 Siehe nähere Infos unter:

 

Blauzungenkrankheit – Handelsbestimmungen in den Restriktionszonen 2020 (1424 KB)

Blauzungenkrankheit – Tierhaltererklärung Kälber Grundimmunisierung vor oder während Trächtigkeit (99 KB)

Fachliche Informationen zur Blauzungenimpfung 2020 (127 KB)

Pressemitteilung Minister Peter Hauk MdL: Rinder, Schafe und Ziegen auch 2020 gegen Blauzungenkrankheit impfen lassen (185 KB)

Blauzungenkrankheit – aktuelles Impfbarometer (101 KB)

 

Artikel erstmals erschienen am 07.04.2020 13:32:26

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