Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Karlsruher Kosmetiktag 2021: KKTspezial – ein Résumée

„Workshop Sicherheitsberichte“

Die Sachverständigen des Bereichs kosmetische Mittel am CVUA Karlsruhe

 

BESONDERE ZEITEN ERFORDERN BESONDERE MAßNAHMEN. Getreu diesem Motto ist es den Sachverständigen des Bereichs kosmetische Mittel am CVUA Karlsruhe gelungen - trotz der aktuellen Einschränkungen - eine Plattform für den fachlichen Austausch zum Thema Sicherheitsberichte zu schaffen. Erste Erfahrungen mit einer großen Online-Veranstaltung.

Das Bild zeigt eine geöffnete Webex-Konferenz Oberfläche in der das Logo des Karlsruher Kosmetik-Tag zu sehen ist

Bild: KKT 2021 Logo (@CVUA Karlsruhe)

 

Was ursprünglich ein Austausch im engen Kreis unter den Kolleginnen und Kollegen aus der Überwachung werden sollte, fand am 20. und 21. April 2021 als Web-Konferenz mit rund 260 Teilnehmer*innen aus der Kosmetik-Industrie und Überwachung sowie Sicherheitsbewerter*innen für kosmetische Mittel statt. Am 22. April 2021 hat die deutschsprachige Länderkooperation der amtlichen Kosmetiklabore die Veranstaltung noch einmal Revue passieren lassen und fachlich nachbereitet.

 

Ziel unserer Veranstaltung war es, die Herausforderungen, die sich beim Erstellen oder Überprüfen eines Sicherheitsberichts für kosmetische Mittel ergeben, in den einzelnen Vorträgen aufzuzeigen und in einer Diskussion detailliert zu behandeln.

 

Erfreulich war, dass die Teilnehmerzahl während der Veranstaltung konstant hoch geblieben ist und die behandelten Themen für alle Teilnehmerkreise offensichtlich gleichermaßen interessant und relevant waren. An beiden Tagen haben wir jeweils von 14 bis ca. 17 Uhr getagt und über Fragen rund um den Sicherheitsbericht kosmetischer Mittel gesprochen und ausführlich diskutiert. Trotz des Online-Formats kam eine rege Diskussion zustande. Im Chat haben die Teilnehmer*innen viele Diskussionen angeregt, welche die Referenten und Referentinnen dann später für alle auch als Wortmeldung intensiv fortgeführt haben.

 

Programm KKTspezial 2021

 

Sicherheitsbericht

Die auf dem Markt bereitgestellten kosmetischen Mittel müssen bei normaler oder vernünftigerweise vorhersehbarer Verwendung für die menschliche Gesundheit sicher sein (Art. 3 VO (EG) Nr. 1223/2009). Als Nachweis für die Konformität mit Art. 3 muss die verantwortliche Person (Hersteller, Händler oder Importeur) für jedes kosmetische Mittel, das in der EU in Verkehr gebracht wird, einen Sicherheitsbericht mit einer Sicherheitsbewertung erstellen (lassen) gemäß Art. 10 in Verbindung mit Anhang I der VO (EG) Nr. 1223/2009. Bei einem Sicherheitsbericht werden alle im kosmetischen Mittel enthaltenen Inhaltsstoffe unter Angabe der genauen Rezeptur (quantitative Zusammensetzung) aufgeführt. Anschließend wird unter Berücksichtigung der bestimmungsgemäßen sowie der vorhersehbaren Verwendung des Produkts die Exposition des Anwenders/ der Anwenderin gegenüber jedes einzelnen Inhaltstoffs sowie wie möglicherweise enthaltene Begleitstoffe und Verunreinigungen toxikologisch bewertet. Der/die Sicherheitsbewerter/in muss zum Schluss kommen, dass das kosmetische Mittel sicher für die menschliche Gesundheit ist. Erst dann ist der Nachweis für die Einhaltung des Art. 3 der VO (EG) Nr. 1223/2009 erbracht.

 

Ablauf der Konferenz und Themen der Vorträge

Am 20. April wurde die Veranstaltung von Andrea Keck-Wilhelm (CVUA Karlsruhe) eröffnet. Sie begrüßte alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer des KKTspezial und stellte das Team der Kosmetik-Sachverständigen des CVUA Karlsruhe vor.

 

Dr. Uwe Rossow (Mikrobiologe und selbstständiger Sicherheitsbewerter, CCR GmbH & Co. KG) hielt den ersten Vortrag der Veranstaltung zum Thema „Wann kann eine fehlende MoS (Margin of Safety, Sicherheitsabstand) akzeptiert werden?“ Seine Botschaft war ganz eindeutig: eigentlich nie – nur in ganz wenigen Ausnahmefällen, wenn es zum Beispiel einen geregelten Grenzwert gibt oder der betreffende Stoff nicht bioverfügbar ist. In jedem Fall ist die Unterlassung ordnungsgemäß zu begründen.

 

Anschließend klärte Evamaria Kratz, CVUA Karlsruhe, über die rechtlichen Folgen fehlender oder fehlerhafter/unvollständiger Sicherheitsberichte auf. Fehlt ein Sicherheitsbericht oder entspricht dieser nicht den Vorgaben des Anhang I der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009), liegt gemäß § 8 der nationalen Kosmetikverordnung eine Straftat vor.

 

Im dritten Vortrag zeigte Dr. Marcus Kleber (Chemiker und Toxikologe, BASF) „Alternative Bewertungskonzepte“ auf. Wenn z. B. für einen Inhaltsstoff des kosmetischen Mittels nur wenig toxikologische Daten zu finden sind oder zumindest kein NOAEL Wert (No observed adverse effect level, d. h. die höchste Dosis, bei der im Tierversuch keine nachteiligen Effekte beobachtet wurden) existiert. Er stellte das „Read Across“ Konzept (Analogiekonzept: Ableitung von Eigenschaften aufgrund struktureller Ähnlichkeiten von Stoffgruppen) und das „TTC-Konzept“ (Threshold of Toxicological Concern“: Schwellenwert, berechnet auf Grundlage der Exposition gegenüber eines Stoffes, für den es keine toxikologischen Daten gibt; hilft bei der Entscheidung, ob weitere Bewertungen/Untersuchungen notwendig sind) vor. Weiterhin erläuterte er noch die Bewertung nach dem Prinzip „weight of evidence“ (Kombination von Informationen aus mehreren unabhängigen Quellen als Nachweis der Beweiskraft von Daten).

 

Im letzten Vortrag des ersten Tages sprach Dr. Beatrix Althoff (Chemikerin, selbstständige Sicherheitsbewerterin, BeA quality consulting – Beratungen Althoff und wissenschaftliche Mitarbeiterin bei A. Moras & Comp. GmbH & Co. KG und Haus Schaeben GmbH & Co. KG) über Spezifikationen von Kosmetikrohstoffen und Verunreinigungen verbotener Stoffe in kosmetischen Fertigprodukten. Sie konnte an vielen Beispielen deutlich machen, weshalb eine für kosmetische Mittel geeignete Rohstoffauswahl (Qualität) wichtig ist. Durch (mangelnde) Rohstoffqualität, den Herstellungsprozess des Kosmetikums, dessen Lagerung oder durch die Packmittel können Verunreinigungen in kosmetische Mittel gelangen. Sicherheitsbewerter*innen müssen diese Aspekte erkennen und bewerten.

 

Der zweite Tag wurde durch Hans-Jörg Rösch, Lebensmittelchemiker und Sicherheitsbewerter bei der WALA Heilmittel GmbH (Dr. Hauschka Kosmetik), mit Informationen zur Bewertung pflanzlicher Rohstoffe eröffnet. Er zeigte deutlich, dass es hier viele Faktoren zu beachten gibt. Abhängig von der Pflanze und ihren Inhaltsstoffen müssen ggf. auch Herkunft, Erntezeit, Verarbeitung und Lagerung der Rohstoffe berücksichtigt werden. Sicherheitsbewerter*innen benötigen deshalb unbedingt Kenntnisse über die Botanik der eingesetzten pflanzlichen Rohstoffe. Sein Fazit ist ganz klar: no data - no market!

 

Anschließend zeigte Claudia Baumung, CVUA Karlsruhe, an Beispielen, wie Nachweise technisch unvermeidbarer Spuren verbotener Stoffe in kosmetischen Mitteln aussehen können. Kleine Mengen von in kosmetischen Mitteln verbotenen Stoffen sind zulässig, wenn die Gehalte technisch nicht zu vermeiden sind und als sicher für die menschliche Gesundheit bewertet wurden. Beides, der Nachweis der technischen Unvermeidbarkeit und die toxikologische Bewertung der Spur, müssen im Sicherheitsbericht aufgeführt sein. Auch ihr Fazit ist eindeutig: kann die verantwortliche Person das Vorhandensein verbotener Stoffe nicht rechtfertigen, liegt ein Verstoß gegen Art. 14 sowie gegen Art.10 der EU-Kosmetikverordnung vor - der Sicherheitsbericht ist nicht vollständig (s. Vortrag Evamaria Kratz, Tag 1).

 

Der letzte Vortrag des Tages hatte die Mikrobiologische Qualität von Kosmetika zum Thema. Joelle Nussbaum, Expertin für Mikrobiologie beim BAV Institut in Offenburg, informierte darüber, wie notwendig Konservierungsbelastungstests und ein geeignetes mikrobiologisches Qualitätsmanagement sind und welche Schwierigkeiten bestehen. Dabei konnte sie aufzeigen, wie wichtig das Know-how bei der mikrobiologischen Untersuchung und Bewertung ist. Auch die Grenzen der Anwendung von Schnellmethoden und der Umgang mit „positiven“ Ergebnissen wurden angesprochen. In der anschließenden Diskussion zeigte sich das große Interesse an diesen Themen.

 

Nach jedem Vortrag standen ca. 15 Minuten für Fragen und Austausch zur Verfügung. Diese wurden jedes Mal bis zur letzten Minute ausgenutzt, manchmal musste die Diskussion auch abgebrochen werden. Am Ende beider Tage fand eine rege Abschlussdiskussion statt. Hier klärten sich dann auch die letzten Fragen.

Am dritten Tag kamen noch einmal ca. 40 Vertreterinnen und Vertreter aus der Überwachung (Deutschland, Österreich, Schweiz) zusammen, um sich über die vorangegangen zwei Tage intensiv auszutauschen.

Rückmeldungen (Zitate) der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

„Die Organisation, die Durchführung, die Beantwortung der Fragen, die Vorträge und die Vortragenden waren sensationell! Ich nehme sehr viel mit und ich habe mich mit den Leuten "getroffen", die ich auch persönlich angesprochen hätte. Das virtuelle Meeting war wunderbar für mich.“

 

„Vielen herzlichen Dank für das 2tägige, äußerst spannende und gelungene Seminar! Es war wirklich sehr interessant und ich war überrascht über die angeregten, hilfreichen und kurzweiligen Diskussionen im Anschluss – das ist selten bei einem Webinar.“

 

„Aufgrund der zahlreichen durchweg positiven Rückmeldungen und Danksagungen aus dem Auditorium glaube ich, dass ich im Namen aller Teilnehmer dieser Veranstaltung spreche, wenn ich diesen KKT spezial als äußerst gelungen und erfolgreich bezeichnen darf.“

 

Fazit

Der KKT spezial war aus unserer Sicht ein voller Erfolg. Er bot eine gute Plattform für Diskussionen aktueller Fragen rund um Sicherheitsberichte für die Vertreter*innen aus Industrie und Überwachung. Deshalb steht für uns schon heute fest, Karlsruher Kosmetiktage werden weiterhin stattfinden. Hoffentlich bald auch wieder in der gewohnten und bewährten Form der Präsenzveranstaltung mit ihrer einzigartigen Atmosphäre. Das Kosmetik-Team des CVUA Karlsruhe bedankt sich bei allen Teilnehmer*innen für die gelungene Veranstaltung und den lebhaften Austausch, insbesondere aber bei den für die inspirierenden und hervorragenden Vorträge. Besonderer Dank gilt Dr. Uwe Rossow für die Unterstützung bei der Suche geeigneter Referenten und Referentinnen und den LCiPs (Lebensmittelchemiker*innen im Praktikum) des CVUA Karlsruhe, für deren hohes Engagement bei allen Vorbereitungen und Problemen rund um die Tagung.

 

Das Bild zeigt die fünf Sachvertsändigen des Bereichs Kosmetik am CVUA Karlsruhe vor Bäumen stehen. Sie halten Buchstaben in der Hand, die zusammen das Wort DANKE ergeben.

Bild: Die Sachverständigen des CVUA Karlsruhe (@CVUA Karlsruhe)

 

Artikel erstmals erschienen am 25.06.2021 15:07:18

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