Baden-Württemberg

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Fußballweltmeisterschaft 2014: Fans zeigen Flagge und bemalen sich das Gesicht mit ihren Nationalfarben

Die Kosmetik-Sachverständigen der CVUAs Freiburg und Karlsruhe

 

Weltweit dekorieren sich Fans in ihren Nationalfarben – im Stadion, auf Fanmeilen oder Partys – um die Identifizierung mit ihrer Mannschaft auch äußerlich zu zeigen. Schminkstifte in den Nationalfarben gehören zu jeder Fanausstattung

 

 

Die Kosmetiklabore am CVUA Karlsruhe und Freiburg untersuchten im Vorfeld und zu Beginn der WM insgesamt 14 Fanschminken auf Einhaltung des europäischen Kosmetikrechtes. Die Produkte stammten überwiegend aus Filialketten. Alle 14 untersuchten Proben wurden beanstandet.

 

Die Schminkstifte sind als praktische Drehstifte in den Farben schwarz-rot-gelb bzw. schwarz-rot-gold auf dem deutschen Markt. Die Stifte selbst setzen sich hauptsächlich zusammen aus Wachsen oder wachsartigen Stoffen (z.B. Bienenwachse, Carnaubawachs, Ceresin), Paraffin, Ölen, Konservierungsstoffen und Antioxidantien sowie unterschiedlichen Farbstoffen bzw. Pigmenten je nach Farbe.

Schwerpunkt der analytischen Untersuchung war der Nachweis verbotener oder nicht deklarierter Farbstoffe und Pigmente.

 

Schminkstifte sind kosmetische Mittel, die die Vorschriften der EU Kosmetikverordnung 1223/2009 erfüllen müssen. Danach sind bestimmte Farbstoffe für die Verwendung in kosmetischen Mitteln zugelassen. Diese Farbstoffe müssen in Liste der Bestandteile „Ingredients“ mit ihrer *Colour Index Nummer (CI) aufgeführt sein. Daneben sind in der Verordnung eine Reihe von Farbstoffen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes ausdrücklich verboten. Andere Farbstoffe, die weder zugelassen noch verboten sind, dürfen natürlich ebenso nicht verwendet werden.

*Der Colour Index ist ein Nachschlagewerk gebräuchlicher Farbmittel und enthält Informationen über die chemische Struktur und Eigenschaften der Stoffe.

 

Alle kosmetischen Mittel müssen von der „verantwortlichen Person“ beim europäischen Notifizierungsportal CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) gemeldet und ihre Rahmenrezeptur hinterlegt werden

Name und Anschrift des Herstellers oder einer anderen in der EU ansässigen verantwortlichen Person müssen auf der Verpackung angegeben werden, um eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Falls das Produkt außerhalb der EU hergestellt wird, muss auch das Ursprungsland angegeben werden.

 

Ergebnisse:

Bei 9 der 14 Proben wurde der verbotene rote Farbstoff CI 15585 nachgewiesen. Bei 5 dieser Proben war dies der einzige enthaltene rote Farbstoff. Der Farbstoff CI 15585 war bis 1993 in kosmetischen Mitteln zugelassen, wurde dann aber EU-weit aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Verwendung in kosmetischen Mitteln verboten. Die Verwendung des verbotenen Farbstoffes CI 15585 fiel schon bei den Untersuchungen 2012 zur Fußballeuropameisterschaft auf (s. https://www.ua-bw.de/pub/beitrag.asp?subid=0&Thema_ID=4&ID=1614 ). Und auch bei der letzten WM im Jahr 2010 hatten wir bereits positive Befunde.

 

Bei 12 der 14 Proben war die Kennzeichnung in Bezug auf die Bestandteileliste (Ingredients) nicht vollständig. Es fehlte die Angabe von Farbstoffen, z.B. C.I. 11710 (gelb), C.I. 19140 (gelb) und CI 15850 (rot).

 

Bei 5 der 14 Proben wurde ein gelber Farbstoff nachgewiesen, den wir anhand unserer Vergleichssubstanzen nicht identifizieren konnten. Teilweise war kein gelber Farbstoff deklariert. Aufgrund des chromatographischen Verhaltens vermuten wir, dass es sich bei allen Proben um den gleichen unbekannten Farbstoff handelt, der vermutlich nicht zugelassen ist. Hier sind weitere Recherchen beim Hersteller erforderlich.

 

Bei 5 von 14 Proben: Zusätzlich zu den oben beschriebenen fehlenden Farbstoffdeklarationen wurden weitere Kennzeichnungsmängel festgestellt, in Bezug auf fehlende Angabe der Verantwortlichen Person, Fehlen der Chargennummer oder der obligatorischen Angaben zur Haltbarkeit.

 

Bei 4 Proben lag keine Notifizierung beim europäischen Notifizierungsportal CPNP (Cosmetic Products Notification Portal) vor.

 

9 der 14 Proben wurden mit Ursprungsland China gekennzeichnet, zwei Proben stammten laut Kennzeichnung aus Polen, bei den anderen ist das Ursprungsland wegen fehlender Angaben unklar.

 

Weitere Informationen

 

 

Artikel erstmals erschienen am 25.06.2014 15:28:31

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