Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Tätowierfarben - eine unendliche Geschichte

Die Kosmetik-Sachverständigen der CVUAs Freiburg und Karlsruhe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zusammenfassung

Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre wurden Tätowierfarben weiterhin untersucht. 13 der 41 in den CVUAs Freiburg und Karlsruhe untersuchten Tätowierfarben mussten beanstandet werden, vier Proben wurden als gesundheitsschädigend beurteilt.

 

Nickel in bunten Tätowierfarben

Von 16 auf Nickel untersuchten bunten Tätowierfarben wurde eine Tätowierfarbe wegen erhöhter Nickelgehalte als gesundheitsschädigend beurteilt. Nickel hat ein sehr hohes Sensibilisierungspotential, d.h. über die Tätowierfarbe kann eine Kontaktallergie ausgelöst werden.

Höchstmengen an Schwermetallen wie Nickel sind derzeit für Tätowierfarben und Permanent Make-up nicht gesetzlich geregelt.

Das Expertengremium für kosmetische Mittel beim Europarat hat in seiner Resolution aus dem Jahre 2008 festgestellt, dass Nickel nur in technisch unvermeidbaren Gehalten (ALARA, as low as technically achievable) in den Produkten enthalten sein soll (Resolution ResAP(2008)1 on requirements and criteria for the safety of tattoos and permanent make-up).

Bei unseren Untersuchungen lag der ermittelte Gehalt an Nickel in einem Produkt mit 12 mg/kg über den bei allen anderen Erzeugnissen enthaltenen Gehalten von < 5 mg/kg.

Somit ist davon auszugehen, dass ein Gehalt > 5 mg/Nickel im Fertigprodukt technisch vermeidbar ist. Im Jahre 2013 findet ein bundesweites Monitoring statt, um den technisch unvermeidbaren Gehalt an Nickel in Tätowierfarben festzulegen.

 

Nickel hat ein hohes allergenes Potential und ist der häufigste Auslöser einer Kontaktallergie.

So äußert sich das Bundesinstitut für Risikobewertung z.B. in seiner Stellungnahme Nr. 029/2010 des BfR vom 6. April 2010 zu „Kontaktallergene in Spielzeug: Gesundheitliche Bewertung von Nickel und Duftstoffen“: „Nickel und allergene Duftstoffe zählen zu den Kontaktallergenen mit den höchsten Sensibilisierungsraten in der Bevölkerung. Die Sensibilisierung bleibt lebenslang bestehen. Eine ursächliche Therapie gibt es bisher nicht. Sensibilisierung und Auslösung eines allergischen Kontaktekzems können nur durch Vermeidung bzw. Minimierung der Allergenexposition verhindert werden.“

„Für die Auslösung des allergischen Kontaktekzems sind bei sensibilisierten Personen bereits geringe Konzentrationen ausreichend. So kann ein allergisches Kontaktekzem bei sensibilisierten Personen bereits bei niedrigen Nickelfreisetzungsraten durch direkten und längeren Hautkontakt mit nickelhaltigen Gegenständen ausgelöst werden.“

 

Auf welche Art und Weise der Verbraucher mit Nickel in Berührung kommt (Schmuck, Gürtelschnallen, Münzen, dekorative Kosmetika usw.) spielt für die Sensibilisierung und die Auslösung der Kontaktallergie bei sensibilisierten Personen keine Rolle. Entscheidend ist der Gehalt an Nickel bezogen auf die betroffene Hautfläche.

Bei nickelhaltigen Permanent Make-up oder Tätowierfarben, die unter die Haut eingebracht werden, besteht ein immerwährender Kontakt zum stark sensibilisierenden und Allergie auslösenden Stoff (EU Resolution ResAP(2008)1). Der entsprechende Personenkreis kann sich anders als z.B. bei Schmuck (keinen tragen) nicht vor der Nickelbelastung schützen. Eine Nickelallergie kann auch eine Einschränkung therapeutischer Optionen bedeuten, da Zahn- und Körperimplantate Nickel enthalten können. Somit wird klar, warum Nickel in Tätowiermitteln auf die technisch geringst mögliche Konzentration beschränkt werden muss.

 

Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in schwarzen Tätowierfarben

Von 15 untersuchten schwarzen Tätowierfarben wurde drei wegen erhöhter PAK-Gehalte als gesundheitsschädigend beurteilt.

Bei dem farbgebenden Pigment schwarzer Tätowierfarben handelt es sich um Ruß, genauer gesagt um Carbon Black, ein durch unvollständige Verbrennung, unter kontrollierten Bedingungen hergestellter Industrieruß, der auch als Füllstoff in der Gummiindustrie, als Schwarzpigment für Druckfarben und zur Einfärbung von Kunststoffen eingesetzt wird. Die Herstellungsverfahren sind entscheidend für dessen Anwendungsgebiet, den Kohlenstoffgehalt und die Qualität. An den Primärpartikeln können PAK, die ebenfalls durch unvollständige Verbrennung entstehen, adsorbiert sein. Zahlreiche Vertreter dieser Substanzklasse gelten als krebserregend. Das Bundesinstitut für Risikobewertung stellt das gesundheitliche Risiko, das von PAKs ausgeht, wie folgt dar (Stellungnahme Nr. 044/2011 des BfR vom 1. Juli 2011): „Bei verschiedenen Vertretern der PAK handelt es sich um genotoxische Karzinogene, für die die Belastung von Verbrauchern nach dem ALARA-Prinzip (as low as reasonably achievable) auf das technisch erreichbare Maß reduziert werden sollte. …PAK sollten nach Auffassung des BfR nicht in Tätowiermitteln enthalten sein. Technisch unvermeidbare Gehalte sollten sich an den in der Resolution „ResAP(2008)1 on requirements and criteria for the safety of tattoos and permanent make-up“ des Europarates empfohlenen Werten von 0,5 mg/kg (Summe aller PAK) bzw. 5 μg/kg für Benzo[a]pyren (BaP) orientieren. Tätowiermittel, die diese Gehalte überschreiten, stellen aus Sicht des BfR eine ernste Gefahr im Sinne von Artikel 12 Richtlinie 2001/95/EG (RAPEX) dar.“

 

In den drei als gesundheitsschädigend beurteilten Proben lag der Gehalt an Benzo-a-pyren mit 1150 µg/kg, 186 µg/kg sowie 79 µg/kg um ein Vielfaches über dem empfohlenen Wert von 5 µg/kg. Die Proben enthielten auch erhebliche Gehalte anderer PAK, die allerdings als Summe quantitativ nicht bestimmt wurden.

Im Rahmen einer wissenschaftlichen Abschlussarbeit des Diplomstudiums Lebensmittelchemie am CVUA Karlsruhe wurden verschiedene Methoden zur Bestimmung der PAK in schwarzen Tätowierfarben miteinander verglichen und festgestellt, dass nur über ein standardisiertes Prüfverfahren vergleichbare Gehalte erzielt werden können. Es ist geplant, die Ergebnisse in ein Standardisierungsverfahren (z.B. als amtliche nationale Methode bzw. als europäische CEN-Methode) einfließen zu lassen.

 

Weitere Informationen

Im Brennpunkt - Tätowierfarben

 

BfR-Stellungnahme Nr. 044/2011: Tätowiermittel können krebseregende PAK enthalten  vom 1. Juli 2011

 

Artikel erstmals erschienen am 07.05.2013 15:27:17

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