Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Neuartige Haarglättungsmittel mit verbotenem Formaldehyd stellen ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko dar!

Evamaria Kratz, Dr. Gerd Mildau, Dr. Bernhard Schuster, Diethild Herbolzheimer-Böttner, Christopher Krüger

 

Produkte oder Behandlungsmethoden zur intensiven Haarglättung, die in erheblichen Konzentrationen verbotenes Formaldehyd oder Methylenglycol (hydratisiertes Formaldehyd) als Wirkstoff enthalten, werden als Neuheit in Friseursalons oder über Internetseiten zur Heimanwendung angeboten. Von diesen kosmetischen Mitteln geht ein ernsthaftes Gesundheitsrisiko sowohl für den Verbraucher als auch den Friseur aus.

Zusammenfassung der aktuellen Untersuchungsergebnisse

Die Produkte zur intensiven Haarglättung stammen nach unseren Internetrecherchen aus den USA (Friseurbedarf über deutschen Importeur) und aus Brasilien (Internetvermarktung). Es handelt sich um Produkte, deren Bezeichnungen auf den Haarglättungseffekt in Kombination mit Keratin oder Brasilien hinweisen. Von diesen Produkten geht ein ernsthaftes Risiko für die menschliche Gesundheit aus, wenn sie Formaldehyd oder hydratisiertes Formaldehyd in Konzentrationen deutlich über dem Grenzwert von 0,2 Prozent enthalten. In Irland wurden Produkte mit Formaldehydgehalten zwischen 1,7% bis 2% vom Markt genommen und über das europäische Schnellwarnsystem RAPEX gemeldet.


Eigene Recherchen im Internet zeigen, dass solche Produkte seit Kurzem im Einzelfall auch in Friseursalons in Baden-Württemberg angeboten werden. Im Land wurden daher umgehend Probenahmen veranlasst, um zu überprüfen, ob tatsächlich derartige Produkte hier zur Anwendung kommen. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden entnahmen unverzüglich entsprechende Verdachtsproben bei Friseuren.

Fünf Proben wurden seither den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern Freiburg und Karlsruhe zur Untersuchung vorgelegt.

Die Gehalte an freiem Formaldehyd betrugen 2,0%, 1,7% und 1,6% (bei dem Produkt blonde hair) sowie 1,8% und 1,9% (bei dem Produkt ohne Angabe der Haarfarbe). Die Haarglättungsmittel wurden als gesundheitsschädlich beurteilt.

 

Hintergrundinformationen

Diese neuartigen Produkte haben offensichtlich ihren Ursprung in Südamerika, wo viele Frauen naturkrauses Haar haben. Doch heutzutage gilt glattes Haar als Schönheitsideal - da reicht ein Blick in die gängigen Mode- und Style-Zeitschriften. Diese Umstände führten dazu, dass es gerade in Brasilien zu einer regelrechten Hochkonjunktur um die Entwicklung hochwirksamer Produkte und Haarbehandlungsmethoden kam, die den Frauen permanent glattes, gesundes und glänzendes Haar versprechen. Und die meisten dieser Produkte halten ihr Versprechen - leider auf Kosten der Gesundheit der Friseure und Verbraucher!


Heute boomt in amerikanischen Friseursalons das Geschäft mit der dauerhaften Haarglättung. Verwendet werden die brasilianischen Produkte ebenso wie amerikanische Remakes. Eine solche Behandlung kostet in Amerika um die 400 Dollar. Trotz dieses hohen Preises kommen die Leute nach drei bis fünf Monaten zur nächsten Behandlung, da sie begeistert von den Resultaten sind. Das liegt daran, dass nach dieser Zeit der Haaransatz deutlich herausgewachsen ist. Das bereits geglättete Haar ist in der Regel weiterhin glatt, da diese Prozedur irreversibel ist.


Der Marktanteil wächst und auch in Europa werden diese Produkte inzwischen vertrieben, obwohl solche Haarglättungsmittel, die Formaldehyd enthalten, auf Grund der Europäischen Kosmetikrichtlinie 76/768/EWG innerhalb der Europäischen Union verboten sind.


Auch in Deutschland können Friseure die entsprechenden Produkte leicht über das Internet beziehen. Dass die Produkte verboten sind und welche Gefahr von ihnen ausgeht, ist den Friseuren vermutlich nicht bewusst, denn die Hinweise auf den Verpackungen sind in der Regel verharmlosend!


Während der Behandlung mit Haarglättungsmitteln, die Formaldehyd oder Formaldehyd freisetzende Stoffe enthalten, können toxische Formaldehyd-Dämpfe vom Friseur wie auch vom Kunden eingeatmet werden. Im Internet finden sich hierzu Berichte, in denen ein „beißender Geruch" oder „aggressiv reizende Dämpfe" beschrieben werden. Zahlreiche Betroffene, Kunden wie Stylisten, klagen über Atemwegs-, Haut- und Augenreizungen während und nach der Behandlung. Im allgemeinen ist der Stylist aufgrund möglicher Mehrfachexposition stärker gefährdet als der Kunde.


Ist die Glättungs-Prozedur einmal erfolgt, so geht vom behandelten Haar keine Gefahr mehr aus. Das toxische Formaldehyd hat sich zu diesem Zeitpunkt mit dem Haar verbunden und wurde auf diese Weise fixiert. Zu einer Freisetzung kann es nun nicht mehr kommen.


Im Allgemeinen werben die Hersteller der Produkte damit, dass die verblüffenden Resultate auf das in den Produkten enthaltene Keratin zurückzuführen sind. Keratin ist ein faserartiges, strukturgebendes Protein, das beim Menschen (wie auch in zahlreichen Tierarten) natürlich vorkommt und zum Beispiel den Nägeln wie auch dem Haar ihre Festigkeit verleihen. Dieser Erklärungsversuch ist jedoch stark anzuzweifeln, da Keratin-Proteine viel zu groß sind, um in das Haar eindringen zu können. Und selbst wenn dies möglich wäre, so erklärt dies nicht den permanenten Glättungseffekt. Das Haar besteht bereits hauptsächlich aus Keratin, weshalb sollte „mehr Keratin" zu einer dauerhaften Formveränderung führen?


Faktisch kann das Keratin alleine nicht für die permanente Glättung verantwortlich sein. Was die Hersteller oftmals verschweigen, ist die Anwesenheit der Chemikalie Formaldehyd in ihren Produkten. Formaldehyd bewirkt während der Behandlung neue Vernetzungen der Keratin-Proteine im Haar, was für die permanente Fixierung des neuen, geglätteten Zustands verantwortlich ist.


Das Keratin mag einen gewissen Effekt bezüglich des Haarvolumens und des Glanzes aufweisen. Da jedoch der Glättungseffekt als Hauptanwendungszweck zu sehen ist, ist das Keratin lediglich als gutes Marketing oder sogar als bewusste Ablenkung vom eigentlichen Wirkstoff, dem Formaldehyd, zu verstehen.


Der Zusatz von Formaldehyd ist nach der Europäischen Kosmetik-Richtlinie bzw. der deutschen Kosmetikverordnung lediglich für Nagelhärter bis 5 % und als Konservierungsstoff für alle kosmetischen Produkte außer Mundpflegemittel und Aerosolverpackungen (Sprays) bis 0,2 % zugelassen. Mundpflegemittel dürfen höchstens Gehalte bis 0,1 % aufweisen. Wegen der Allergiegefahr müssen alle kosmetischen Mittel bei einem Gehalt größer als 0,05 % den Warnhinweis: „Enthält Formaldehyd" tragen.


Die Internationale Agentur für Krebsforschung stufte 2004 Formaldehyd als krebserregend für den Menschen ein. Formaldehyd kann bei Inhalation nämlich spezifisch Nasen- und Rachenraumkrebs auslösen. Des weiteren kann Formaldehyd Allergien auslösen und Haut-, Atemwegs-, und Augenreizungen verursachen. In hohen Konzentrationen kann es durch Respiration von Formaldehyd zu einem toxischen Lungenödem oder Pneumonie (Lungenentzündung) kommen.


Einige Hersteller der neuen Haarglättungsmittel deklarieren in der Bestandteileliste den Bestandteil „Methylenglykol". Bei Methylenglykol handelt es sich um in Wasser gelöstes Formaldehydgas. Formaldehyd reagiert reversibel mit den Wassermolekülen, wobei eine sehr hohe Löslichkeit erreicht wird. Hinter dem Begriff „Methylenglykol" verbirgt sich deshalb ebenfalls der Wirkstoff Formaldehyd. Bei der Verwendung des Produktes wird Formaldehyd freigesetzt.


Um es auf den Punkt zu bringen: Ohne Formaldehyd oder evtl. sonstige in großem Maße Formaldehyd freisetzende Chemikalien funktionieren die Produkte nicht!


Nach unseren Recherchen enthalten zur Zeit viele „Haarglättungsmittel auf Keratin-Basis" ca. 2 - 8 % Formaldehyd und sind daher in der Europäischen Union verboten. Einige Produkte direkt aus Brasilien enthalten nach einem Internetartikel bis zu 20 % Formaldehyd. Diese können auf einer deutschsprachigen Internetseite von jedermann erstanden werden, auch für die Selbstanwendung!


Die Internetvermarktung ist umso bedenklicher, da Verbraucher bei der Selbstanwendung nicht sachgerecht damit umgehen können.

 

Artikel erstmals erschienen am 29.10.2010 15:43:48

Copyright © 2005–2024 Alle Rechte vorbehalten.