Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Ist COVID-19 durch Lebensmittel übertragbar?

Sproll C. , Walch S., Lachenmeier D.

 

Das neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 ist durch Tröpfcheninfektion und Schmierinfektion übertragbar, daher sind die allgemeinen Hygieneregeln auch im Umgang mit Lebensmitteln, im Moment so wichtig wie noch nie.


Erste Laboruntersuchungen zeigen, dass das neuartige Corona-Virus  bis zu 2-3 Tagen auf Plastikoberflächen und bis zu 24 h auf Karton infektiös bleiben kann, wenn diese Oberflächen zuvor einer starken Kontamination ausgesetzt waren, also direkt von einer stark infizierten Person angeschnupft oder angehustet wurden. Glücklicherweise handelt es sich jedoch um ein behülltes Virus, das gut durch Wasser und Seife beseitigt werden kann und z. B. die Spülmaschine und Waschmaschine bei 60° nicht überlebt. Dagegen ist das Virus unempfindlich gegen Kälte und kann tiefgefroren lange Zeiträume überstehen.


Die wichtigsten Fragen hierzu werden auf den Internetseiten des Bundesinstituts für Risikobewertung umfassend behandelt: https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neuartige_coronavirus_ueber_lebensmittel_und_gegenstaende_uebertragen_werden_-244062.html


Kurz zusammengefasst gelten die gleichen Hygiene-Grundregeln wie bei vielen Durchfallerregern wie z.B. Noroviren und Bakterien auch, die Infektionen verursachen können: Indirekte Übertragung vermeiden, Hände waschen, Küchenutensilien und Arbeitsflächen gut reinigen.
https://www.bfr.bund.de/cm/350/verbrauchertipps_schutz_vor_lebensmittelinfektionen_im_privathaushalt.pdf

 

Auch auf EU Ebene wurden zwischenzeitlich Empfehlung zum Verhalten im Supermarkt, Handhabung von Lebensmitteln im Haushalt und Vorsichtsmaßnahmen in der gesamten Lebensmittelkette an Verbraucher und Lebensmittelunternehmen abgegeben.

https://www.untersuchungsaemter-bw.de/cloud/ka/Beiträge/2020/COVID/SANTE-2020-10732-00-00-DE-TRA-00.pdf

 

 

Aktualisiert 20.04.2020

 

Artikel erstmals erschienen am 06.04.2020 11:00:37

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