Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Untersuchung von Speiseinsekten am CVUA Freiburg

Laura Schiel, Dr. Christine Wind, Dr. Elke Müller-Hohe

 

In den vergangenen Jahren haben Speiseinsekten zunehmend an Bedeutung gewonnen. Mit der vollumfänglichen Gültigkeit der Novel Food-Verordnung (Verordnung (EU) 2015/2283) am 01. Januar 2018 gab es einen ersten offiziellen Anhaltspunkt zur Vermarktung von Speiseinsekten. Seit diesem Zeitpunkt wurden für sieben Speiseinsektenspezies Anträge auf Zulassung als neuartiges Lebensmittel von der Europäischen Kommission auf ihrer Internetpräsenz veröffentlicht (Abb.1). Diese dürfen gemäß der Übergangsverordnung des Artikels 35 (2) der Novel Food-Verordnung, bis eine Entscheidung über ihren Antrag getroffen wurde, weiter in den Verkehr gebracht werden.

 

Abb.1: Insektenspezies mit Antrag auf Zulassung als neuartige Lebensmittel (von links nach rechts): Heimchen (Acheta domesticus), Buffalowürmer (Alphitobius diaperinus), Honigbienen-Drohnenbrut (Apis mellifera), Kurzflügelgrillen (Gryllodes sigillatus), Mehlwürmer (Tenebrio molitor), Europäische Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)

 

Kennzeichnung

Aktuell sind keine spezifischen Kennzeichnungsvorschriften für Speiseinsekten/-produkte vorhanden, weshalb nur die allgemeingültigen Vorgaben der Lebensmittel-Informations-Verordnung (Verordnung (EU) 1169/2011) angewendet werden können.
Zur Beurteilung der Kennzeichnung kann derzeit auch die österreichische Leitlinie für gezüchtete Insekten als Lebensmittel herangezogen werden (BMGF-75210/0003-II/B/13/2017 vom 15.2.2017). Demnach werden folgende zusätzliche Kennzeichnungsangaben für Speiseinsekten/-produkte empfohlen:

 

  1. Allgemeiner und wissenschaftlicher Name
    Speiseinsekten, allgemeiner und wissenschaftlicher Name

     

  2. AllergenhinweisSpeiseinsekten, Allergenhinweis

     

  3. Hinweis, dass es sich um Insekten aus einer Zucht handeltSpeiseinsekten, Zuchthinweis

     

  4. Zubereitungs- bzw. VerbraucherhinweiseSpeiseinsekten, Zubereitungshinweis

     

In Bezug auf die Angabe des allgemeinen und wissenschaftlichen Namens wurde bei einer der bisher am CVUA Freiburg untersuchten Proben eine inkorrekte deutschsprachige Kennzeichnung festgestellt (Abb. 2). Der allgemeine Name „Mehlwürmer“ (korrekte wissenschaftliche Bezeichnung: Tenebrio molitor) wurde auf dieser Probe zusammen mit der wissenschaftlichen Bezeichnung Alphitobius diaperinus (korrekter allgemeiner Name: Buffalowürmer) angegeben. Mittels Multiplex-Real-Time-PCR wurde nachgewiesen, dass es sich bei den verwendeten Insekten tatsächlich um Buffalowürmer handelte. Die korrekte Angabe des allgemeinen und wissenschaftlichen Namens wäre somit „Buffalowürmer (Alphitobius diaperinus)“ gewesen.

 

Abb. 2: Inkorrekte Kennzeichnung eines Speiseinsektenprodukts

Abb. 2: Inkorrekte Kennzeichnung eines Speiseinsektenprodukts

 

Mikrobiologische Untersuchung

Die Verordnung über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel (Verordnung (EG) 2073/2005) enthält keine Vorgaben für mikrobiologische Kriterien speziell für Speiseinsekten/-produkte. Daher sind bisher lediglich die Vorgaben für Listeria monocytogenes dieser Verordnung anzuwenden. Das CVUA Freiburg orientiert sich daneben an Untersuchungsparametern, die auf bisher bekannten Untersuchungsergebnissen von Speiseinsekten/-produkten beruhen.
In den bisher analysierten Proben von Lebensmitteln, die aus oder unter Verwendung von Insekten hergestellt wurden (Abb. 3), wurden Bacillus cereus und Enterobacteriaceae in geringen Mengen gefunden. Außerdem wurden Listeria monocytogenes (vorhanden, aber unter 40 KbE/g) kulturell nachgewiesen. Bei den Produkten mit Listeria monocytogenes Nachweis handelte es sich stets um Produkte, die einen Durcherhitzungshinweis vor dem Verzehr enthielten. Somit wurde in diesen Fällen lediglich ein Hinweis an den Hersteller ausgesprochen, dass die Herstellungshygiene überprüft werden sollte. Bei verzehrsfertigen (sog. „ready to eat – RTE“ – Produkten) war Listeria monocytogenes bisher nicht nachweisbar.

 

Abb. 3: Bisher am CVUA Freiburg untersuche Speiseinsektenproduktgruppen (von links nach rechts): ganze Insekten, Burger Patties, Fertiggerichte, Granola, Nudeln, Riegel

Abb. 3: Bisher am CVUA Freiburg untersuche Speiseinsektenproduktgruppen (von links nach rechts): ganze Insekten, Burger Patties, Fertiggerichte, Granola, Nudeln, Riegel

 

Fazit – derzeitige Erkenntnisse

Bisher wurden bei zahlreichen am CVUA Freiburg untersuchten Speiseinsekten/-produkten neben den vorgeschriebenen Angaben der Lebensmittel-Informations-Verordnung auch die weiterhin empfohlenen Kennzeichnungsangaben verwendet. Dass Speiseinsekten das Potential besitzen, Allergien auslösen zu können, wird in einem Risikoprofil der EFSA erläutert [1]. Auch die Gefahr, dass Speiseinsekten pathogene Mikroorganismen enthalten könnten wird dort genannt. Die bei den Untersuchungen am CVUA gefundenen pathogen und Hygiene-assoziierten Keime (Bacillus cereus, Listeria monocytogenes, Enterobacteriaceae) bestätigen dies.
Aus den genannten Gründen wird ersichtlich, dass eine Anpassung des Lebensmittelrechts im Hinblick auf die erforderlichen Kennzeichnungselemente sowie die zu untersuchenden mikrobiologischen Parameter erfolgen sollte, um die Sicherheit von Speiseinsekten/-produkten zu gewährleisten.

 

 

Weitere Informationen

Das Thema Untersuchung von Speiseinsekten am CVUA Freiburg wurde bei der INSECTA-Konferenz vom 05. bis 06. 09. 2019 in Potsdam bei einer Posterpräsentation vorgestellt.

 

 

Insekten als Lebensmittel – Aktuelle Informationen

Insekten als Lebensmittel – Rechtliche Rahmenbedingungen

Nach dem Fest ist vor dem Fest: Anstatt „Weihnachtsgans mit Knödeln” in diesem Jahr vielleicht „Heuschrecken-Chili-Spieße mit Mehlwurm-Pfannkuchen” und „Schoko-Grillen-Häufchen”?

 

 

Literatur

[1] EFSA Scientific Committee (2015) Risk profile related to production and consumption of insects as food and feed. EFSA Journal 2015. 13(10): 4257-4317

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg

 

Artikel erstmals erschienen am 07.11.2019 09:14:42

Copyright © 2005–2024 Alle Rechte vorbehalten.