Gesetzliche Regelungen legen fest, welchen Vorgaben E-Zigaretten entsprechen müssen, damit sie rechtmäßig in Verkehr gebracht werden können. Diese Regeln gelten auch für Einweg-E-Zigaretten, deren Nutzung insbesondere unter Jugendlichen verbreitet ist. Im Rahmen amtlicher Untersuchungen in verschiedenen deutschen Bundesländern wurden im Jahr 2022 bei 250 Einweg-E-Zigaretten einige dieser rechtlichen Vorgaben mit Blick auf die Verkehrsfähigkeit untersucht. Neben der Kennzeichnung (Nikotingehalt, Füllvolumen/Zuganzahl, Nikotinwarnhinweise, Beipackzettel, Gefahrstoffkennzeichnung) wurden auch die Produktsicherheit (Kindersicherung) sowie Aspekte der Täuschung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und die Erfüllung der Meldepflicht im einheitlichen elektronischen Portal der EU (EU-CEG) betrachtet. Keine der untersuchten Einweg-E-Zigaretten erwies sich als verkehrsfähig, da mindestens bei einem beanstandungsfähigen Kriterium erhebliche Mängel festgestellt wurden.
Den vollständigen Artikel, Amtliche Untersuchungsergebnisse von Einweg-E-Zigaretten aus dem Jahr 2022 in Deutschland, finden Sie unter folgendem Link:
Journal of Consumer Protection and Food Safety .