Baden-Württemberg

Die Untersuchungsämter für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit

Schlankheitstees – ein ungefährlicher Genuss?

Oliver el-Atma, Dr. Winfried Ruge

 

Aufgrund einer Verbraucheranfrage untersuchte das CVUA Karlsruhe die Qualität von Tees zum Abnehmen. Solche Produkte kommen häufig aus Asien und werden neben dem Vertrieb im Internet auch in Asia-Shops verkauft.

Tees zum AbnehmenWer träumt nicht von einer Figur wie auf der Abbildung? Schlankheitstees suggerieren mit ihrer Aufmachung dem Verbraucher, dieses Ziel mit einfachen Mitteln zu erreichen, denn er muss hierfür nur einige Tassen Tee trinken. So ist auf manchen Packungen zu lesen:

„Diese Kräuter sind gut für übergewichtige Personen, die ihren Esskonsum nicht kontrollieren wollen.“

 

Doch wie ist es mit der Qualität und Sicherheit solcher Tees bestellt? Das CVUA Karlsruhe ging dieser Frage nach und untersuchte etliche Schlankheitstees. Anlass zu dieser Aktion war eine Verbraucheranfrage aufgrund einer Meldung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, in der vor einem bestimmten Präparat gewarnt wurde [1].

 

Untersuchungsergebnisse

Landesweit wurden zur Untersuchung im CVUA Karlsruhe in Asia-Shops insgesamt 19 Proben erhoben. Bei unseren chemischen Analysen wurden folgende  Schwerpunkte gesetzt:

 

I. Nicht deklarierte zugesetzte synthetische Stoffe

Produkten mit pflanzlichen Bestandteilen, die z.B. zum Abnehmen oder zur Potenzsteigerung verkauft werden, sind oft nicht auf der Packung angegebene hoch wirksame Substanzen zugesetzt, was mit nicht kalkulierbaren Risiken für die Gesundheit verbunden sein kann. Das CVUA Karlsruhe hat mit einem Screening-Verfahren auf solche Stoffe geprüft und keine Auffälligkeiten bei den Proben festgestellt.

 

II. Sennesdrogen

Schlankheitstees enthalten häufig Sennesblätter und Sennesfrüchte. Diese können als einzige Bestandteile vorhanden sein oder weitere Pflanzenteile enthalten, die das Abnehmen unterstützen sollen. Oft werden hierfür Grüner Tee oder Pflanzen der Gattung Garcinia verwendet. In den meisten untersuchten Produkten sind große Mengen an Sennesblättern und Sennesfrüchten enthalten.

 

III. Prüfung auf nicht zulässige Bestrahlung

Arzneimittel dürfen bis auf bestimmte Ausnahmen nicht mit ionisierenden oder radioaktiven Strahlen behandelt werden. Bei den als Arzneimittel anzusehenden Schlankheitstees ist keine unzulässige Bestrahlung nachweisbar.
Eine als „Fitness-Kaffee“ bezeichnet Probe musste auf Grund des Nachweises einer nicht zugelassenen Bestrahlung beanstandet werden.

 

IV. Prüfung auf Schwermetalle

Arzneimitteltees dürfen Schwermetalle nur bis zu bestimmten Grenzwerten enthalten. Für Tees und teeähnliche Erzeugnisse sind dagegen keine lebensmittelrechtlichen Höchstgehalte für Schwermetalle festgelegt. Die Gehalte an Blei, Cadmium und Quecksilber waren in allen untersuchten Teeproben unauffällig

 

 

Rechtliche Bewertung

Sennesblätter und Sennesfrüchte enthalten als wirksame Inhaltsstoffe Anthranoide und gehören zur Gruppe der stimulierenden Abführmittel. Anthranoide regen die aktive Sekretion von Elektrolyten und Wasser in den Darm an und hemmen die Aufnahme dieser Stoffe aus dem Dickdarm. So wird über eine Volumenzunahme des Darminhalts der Füllungsdruck im Darm verstärkt und die Vorwärtsbewegung des Darms angeregt.

Aufgrund ihrer arzneilichen Wirkung werden Produkte mit einem maßgeblichen Anteil an Sennesdrogen in Deutschland als Arzneimittel eingestuft. Anwendungsgebiete sind Verstopfung und Darmreinigung vor diagnostischen Maßnahmen wie Darmspiegelung. Als Nebenwirkungen
treten häufig, besonders nach Verwendung von Tees, kolikartige Leibschmerzen auf. Eine Überdosierung verursacht vor allem Durchfall mit Leibschmerzen. Eine häufige und chronische Einnahme führt zur Gewöhnung, die zum weiteren Gebrauch höherer Dosen verleitet. Das kann von Funktionsstörungen des Dickdarms bis zu Störungen der Herzfunktion und Muskelschwäche führen.

Nicht zuletzt wegen eines möglichen Missbrauchs als Schlankheitsmittel unterliegen
Sennesblätter und Sennesfrüchte der Apothekenpflicht. In der Apotheke soll eine entsprechende Beratung stattfinden und bei Verdacht auf missbräuchliche Verwendung die Abgabe auch verweigert werden. Wegen der möglichen Gesundheitsrisiken ist die Anwendung ohne ärztlichen Rat auf höchstens 1 bis 2 Wochen beschränkt.

Alle untersuchten Proben wurden im Lebensmitteleinzelhandel erhoben. Von den 19 Proben waren 10 reine Sennesdrogen. 6 weitere Proben mussten auf Grund des hohen Anteils an Sennesdrogen ebenfalls als Arzneimittel eingestuft werden. Diese Produkte dürfen in Deutschland nur in der Apotheke abgegeben werden. Das Anbieten im Lebensmittelhandel ist verboten.

 

Wieso werden apothekenpflichtige Arzneidrogen trotzdem im Lebensmitteleinzelhandel angeboten?

Während das Lebensmittelrecht in Europa weitgehend harmonisiert wurde, ist dies im Arzneimittelrecht nicht so. Die Einstufung als Arzneimittel oder Lebensmittel kann von Staat zu Staat unterschiedlich sein.

In Deutschland werden Sennesdrogen als Arzneimittel eingestuft und unterliegen dem Arzneimittelrecht. Sie dürfen daher in Deutschland nur in Apotheken vertrieben werden.
In einzelnen Mitgliedsstaaten der EU dürfen Sennesdrogen und senneshaltige Erzeugnisse aber legal im Lebensmittelhandel in Verkehr gebracht werden. Der offene Markt der EU ermöglicht dann den Handel mit diesen Produkten über die Binnengrenzen hinweg.

Das CVUA Karlsruhe beanstandet diese Produkte seit vielen Jahren regelmäßig. Genauso regelmäßig werden diese Erzeugnisse trotzdem jedes Jahr wieder in diversen Spezialitätenläden und im Internet angeboten.

 

Auch bei „Schlankheitsmittelchen“ ist der kritische und mündige Verbraucher gefordert. Wir kennen kein einziges Produkt, das dauerhafte Schlankheit ohne eigene Anstrengungen oder unerwünschte Nebenwirkungen gewährleisten könnte!

Daher raten wir grundsätzlich zu Vorsicht, wenn in der Werbung ein rasches und bequemes Abnehmen versprochen wird.

 

 

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen > Lebensmittel + Ernährung > …:

[1] Slimming Herb, www.vz-nrw.de/link908741A

 

 

Artikel erstmals erschienen am 25.03.2014 09:07:16

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