EU-Tiergesundheitsrechtsakt – Schöne neue Aussichten

Anpassung der Überwachungsuntersuchungen bei den Tiergesundheitsprogrammen

Der EU-Tiergesundheitsrechtsakt (Animal Health Law, AHL), der am 21. April 2021 in Kraft getreten ist, hat die bisherigen nationalen Regelungen zur Bekämpfung bzw. Überwachung von Tierseuchen und Tierkrankheiten abgelöst. Die Erhaltung und Kontrolle der Tiergesundheit wurde unter ein gemeinsames Regelwerk aus Verordnungen auf EU-Ebene gestellt, das nun auf nationaler Ebene umgesetzt werden muss.

Eine der zentralen Verordnungen des AHL ist die Delegierte Verordnung (EU) 2020/689, in der u. a. die Aufrechterhaltung des Freiheitsstatus der Mitgliedstaaten von bereits gelisteten oder auch neu auftretenden Tierseuchen geregelt ist. Aus diesen Vorschriften ergeben sich u. a. Änderungen bei den Überwachungsuntersuchungen im Rahmen der Tiergesundheitsprogramme.

 

Die wichtigsten Neuerungen erhalten Sie hier im Überblick:

 EU-Tiergesundheitsrechtsakt – Schöne neue Aussichten: Anpassung der Überwachungsuntersuchungen bei den Tiergesundheitsprogrammen(628 KB)

 

 

Artikel erstmals erschienen am 03.11.2021