Untersuchung von Wasserpfeifentabak

Miriam Laible

 

Einstieg

 

Der Anteil an Raucherinnen und Rauchern in Deutschland ist laut DEBRA-Studie (Deutsche Befragung zum Rauchverhalten) wieder gestiegen und liegt derzeit bei etwa 31 % [1] (Stand April 2022).

 

Hierbei ist in den letzten Jahren das Rauchen von Wasserpfeifen (Shisha) immer beliebter geworden, insbesondere bei Jugendlichen und jungen Erwachsenen. Die Bekanntheit der Wasserpfeife ist nahezu allgegenwärtig, 97,8 % der 12-25-Jährigen kennen die Wasserpfeife [2]. In Deutschland eröffnen seit Jahren Shisha-Bars und seit 2010 steigt der Absatz von Wasserpfeifentabak an.

 

Auch zeichnet sich eine relativ hohe Verbreitung und ein hoher Anteil des Wasserpfeifenkonsums als „Nikotin-Erstkontakt“ ab: laut Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) [3] haben fast zwei Drittel der 18-25-jährigen mindestens einmal Wasserpfeife geraucht, das sind mehr als diejenigen, die mindestens einmal Zigaretten (59,5 %) oder E-Zigarette/E-Shisha (48,0 %) geraucht haben. Auch der regelmäßige Konsum von Wasserpfeifen unter jungen Erwachsenen (18-25-jährige) ist hoch und stieg in den Jahren 2008 bis 2018 von 8 % auf über 20 % an. Ein gegenläufiges Konsumverhalten ist bei Jugendlichen erkennbar: Von den 12- bis 17-Jährigen hat im Jahr 2019 nur noch knapp jeder Fünfte mindestens einmal eine Wasserpfeife ausprobiert, 2008 waren es noch knapp 40%. Auch beim regelmäßigen Konsumverhalten ist ein Rückgang erkennbar: 2008 rauchten 12 % der Minderjährigen (12-17-jährige) regelmäßig Wasserpfeife, 2019 unter 10 % [4]. Mehr als zwei Drittel der aktuellen Wasserpfeifenrauchenden haben im Alter von 14 bis 25 Jahren mit dem Konsum begonnen [5].

 

Wasserpfeife wird selten regelmäßig geraucht, nur jede/r zehnte Konsument raucht täglich eine Shisha. Etwa jede/r Sechste raucht mindestens wöchentlich Shisha und drei Viertel verwenden sie weniger als einmal pro Woche [1].

 

Was ist Wasserpfeifentabak

 

Wasserpfeifentabak besteht üblicherweise aus einer Mischung aus Tabak, Zucker (Melasse, Honig) sowie Feuchthaltemitteln, wie Glycerin und 1,2-Propandiol, und ist häufig stark aromatisiert. Er wird mit Hilfe einer Wasserpfeife konsumiert. Die Wasserpfeife (Shisha, Hookah) besteht aus einem Kopf, einer Rauchsäule, einem Wassergefäß (Bowl) und einem Schlauch mit Mundstück (Abbildung 1). Der Tabak, der in den Kopf der Wasserpfeife gelegt und mit perforierter Alufolie überspannt wird, wird mittels spezieller Kohle oder auch elektrisch erhitzt und bei etwa 450°C verschwelt. Der beim Verschwelen des Tabaks entstehende Rauch wird durch Wasser geleitet und über einen Schlauch inhaliert. Der Tabak kann durch Flüssigkeiten, Pasten, Gele oder aromatisierte Steine ersetzt werden.

 

Wasserpfeife

Abbildung 1: Aufbau einer Wasserpfeife

 

Wasserpfeifentabak zählt zu den Rauchtabakerzeugnissen und wird durch das Tabakerzeugnisgesetz sowie die Tabakerzeugnisverordnung reguliert, welche die Vorgaben der europäischen Tabakprodukt-Richtlinie (RL 2014/40/EU) in nationales Recht umsetzen.

 

Auszüge der rechtlichen Vorgaben für Wasserpfeifentabak sind im Merkblatt des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zusammengestellt [6].

 

Risiken des Wasserpfeifenrauchs

 

Wasserpfeifenkonsum ist kein risikoarmer Freizeittrend

 

Wasserpfeifen- und Zigarettenrauch enthalten nahezu die gleichen suchtgefährdenden bzw. gesundheitsschädlichen Substanzen. Neben Nikotin, Teer und Kohlenmonoxid enthält der Rauch lungengängige Partikel, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), tabakspezifische Nitrosamine, Aldehyde (z. B. Formaldehyd, Acrolein) und flüchtige organische Substanzen (z. B. Benzol) [7] [8]. Das Hindurchleiten des Rauches durch Wasser und die im Vergleich zur Zigarette wesentlich geringere Temperatur im Tabak der Wasserpfeife bedeuten nicht, dass der Rauch damit arm oder gar frei von Schadstoffen ist. Die Filterwirkung des Wassers wird stark überschätzt. Einige Schadstoffe, beispielsweise Nikotin und Kohlenmonoxid, sind in Wasserpfeifenrauch in größeren Mengen enthalten als in Zigarettenrauch.

 

Auch tabakfreie Ersatzprodukte sind keine „gesündere“ Alternative. Der Rauch tabakfreier Wasserpfeifenmischungen (Kräuter-, Fruchtmischungen) enthält – abgesehen von Nikotin – weitgehend dieselben Schadstoffe wie der Rauch aus Wasserpfeifentabak. Manche enthaltenen Schadstoffe entstehen dabei beim Verbrennen der Kohle, insbesondere Kohlenmonoxid, Benzol und Benzo[a]pyren.

 

Beim Shisha-Rauchen nimmt der Konsument deutlich größere Rauchmengen pro Zug auf als beim Zigarettenrauchen. Eine Wasserpfeifensitzung dauert etwa 30 bis 60 Minuten und der Konsument zieht bis zu 290-mal an der Pfeife – eine Zigarette hingegen wird in 11 bis 15 Zügen innerhalb von 5 bis 10 Minuten geraucht. Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) entspricht eine Wasserpfeifensitzung dem Rauchen von etwa 100 Zigaretten. Infolgedessen nimmt der Konsument bei einer Wasserpfeifensitzung mehr Nikotin auf als beim Rauchen einer Zigarette.

 

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) informiert, dass ein langjähriger Wasserpfeifenkonsum die Lungenfunktionen verschlechtern und das Risiko, an Tumoren zu erkranken, erhöhen kann. Darüber hinaus sind Frauen, die während der Schwangerschaft Wasserpfeife rauchen, stärker gefährdet ein Kind mit niedrigem Geburtsgewicht zu gebären.

 

Für die Suchtwirkung von Wasserpfeifen ist ebenso wie bei Zigaretten der Inhaltsstoff Nikotin im Tabak verantwortlich. Die Aufnahme hoher Nikotinmengen und die damit verbundene Suchtgefahr stellt nach heutigem Kenntnisstand eines der größten Probleme bei der Nutzung von Wasserpfeifen dar [9].

 

Neueste Studien untersuchten, ob der Konsum von Wasserpfeifen bei Jugendlichen mit einem erhöhten Risiko für einen darauffolgenden Konsum konventioneller Zigaretten und E-Zigaretten assoziiert ist. Dies wurde bestätigt: Wasserpfeifenkonsum scheint zu einem erhöhten Risiko für den Konsum von Zigaretten sowie E-Zigaretten zu führen. Wasserpfeifenkonsum scheint damit ein unabhängiger Risikofaktor für den Einstieg in andere Formen des Nikotinkonsums zu sein [10].

 

Wasserpfeifentabak

Abbildung 2: Auswahl an Wasserpfeifentabakproben, die am CVUA Sigmaringen untersucht wurden.

 

Das CVUA Sigmaringen untersuchte in den Jahren 2020 und 2021 insgesamt 129 Proben Wasserpfeifentabak. In 48 (2020) und in 53 (2021) dieser Proben wurden schwerpunktmäßig Aromastoffe, wie in Reger et al. [11] beschrieben, bestimmt. Im Jahr 2020 waren auch 16 Proben dabei, die im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (BÜp) gezielt auf den seit dem 20. Mai 2020 verbotenen Zusatzstoff Menthol untersucht wurden [12].

 

Ein Teil der Proben im Jahr 2021 wurde auch qualitativ auf Farbstoffe untersucht.

 

Ebenso wurden die tabakrechtlichen Kennzeichnungsvorgaben bei den 129 untersuchten Proben überprüft.

 

Die detaillierten Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt.

 

Aromastoffe

Insgesamt wurden in 101 Proben 17 verschiedene Aromastoffe bestimmt, wovon 13 Aromastoffe in 80 Proben nachgewiesen wurden (Abbildung 3).

 

Über 60 % der Proben enthielten den Aromastoff Linalool, gefolgt von Menthol (43 %), Geraniol (36 %), (-)-Menthon (26 %) und 1,8-Cineol (18 %). Neben diesen inhalationsfördernden Substanzen wurden auch Menthol-Ersatzstoffe wie WS-2 (N-Ethyl-p-menthan-3-carboxamid) und WS-23 (2-Isopropyl-N 2,3-trimethylbutyramid) nachgewiesen (5 % bzw. 4 %).

 

Die höchsten Gehalte wiesen aromatisierte Produkte mit Menthol auf, mit bis zu 4,4 g/kg, gefolgt von WS-23 (über 2 g/kg) und Linalool (über 1,5 g/kg).

 

Aromastoffe

Abbildung 3: Nachgewiesene Aromastoffe in 101 (bzw. 102 beim Stoff Menthol) Wasserpfeifentabakproben, die in den Jahren 2020 und 2021 am CVUA Sigmaringen untersucht wurden.

 

Das Ziel der Tabakregulierung ist es, heutige und künftige Generationen vor den verheerenden gesundheitlichen, gesellschaftlichen, umweltrelevanten und wirtschaftlichen Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens zu schützen (Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs, engl. Framework Convention on Tobacco Control (FCTC), 2005). Ebenso wird in diesen Leitlinien ein Verzicht auf Inhaltsstoffe gefordert, die die Schmackhaftigkeit erhöhen, die den Eindruck erwecken, dass Tabakerzeugnisse einen gesundheitlichen Nutzen hätten, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden oder die färbende Eigenschaften haben.

 

Zusatzstoffe, die das Inhalieren oder die Nikotinaufnahme erleichtern, sind in Deutschland in Rauchtabakerzeugnissen – wie Wasserpfeifentabak, Zigaretten oder Tabak zum Selbstdrehen – seit 2016 verboten. Ebenso sind Stoffe, die als CMR-Stoffe der Kategorien 1A, 1B oder 2 eingestuft sind, wie beispielsweise Safrol, Methyleugenol oder Estragol, verboten. Auch Zusatzstoffe und stimulierende Mischungen, die mit Energie und Vitalität assoziiert werden, wie die Substanz Thujon, sind in Tabakerzeugnissen nicht zugelassen. Grundlage für die Listung der verbotenen Stoffe im nationalen Tabakrecht ist die europäische Tabakprodukt-Richtlinie.

Infokasten

CMR-Stoffe
Unter dem Begriff CMR (cancerogen mutagen reprotoxic) versteht man krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe der Kategorie 1 und 2 [13]. CMR-Stoffe der Kategorie 1A sind Stoffe, bei denen die CMR-Eigenschaften beim Menschen nachgewiesen sind. Stoffe der Kategorie 1B sind solche, bei denen die CMR-Eigenschaften im Tierversuch nachgewiesen wurden. Stoffe der Kategorie 2 sind Stoffe, die im Verdacht stehen CMR-Eigenschaften zu haben [14].

Bei inhalationsfördernden Substanzen beruht der physiologische Wirkmechanismus auf einer Aktivierung des Kälterezeptors TRPM8 [15]. Dadurch entsteht eine kühlende Wirkung im Bereich der Zunge und der Mundhöhle, was die Inhalation atemwegsreizender Rauchbestandteile erleichtert. Beispielsweise ist für Jugendliche, die sich häufig noch in der Einstiegs- oder Gewöhnungsphase befinden, ein besonders hohes Gefährdungspotential durch Mentholzigaretten belegt, da das Inhalieren des kratzigen Rauchs durch den Zusatz von Menthol angenehmer wird und so die Exposition gegenüber enthaltenen gesundheitsschädlichen Substanzen sowie dem abhängig-machenden Stoff Nikotin möglich wird.

 

Inhalationsfördernde Stoffe können als natürlicher Bestandteil verwendeter ätherischer Öle in das Tabakerzeugnis gelangen. Für die rechtliche Beurteilung ist es allerdings unerheblich, ob der Zusatzstoff selbst zugesetzt worden ist, oder als Bestandteil einer zugesetzten Komponente in das Tabakerzeugnis gelangt ist. Der Nachweis eines nach nationalem Tabakrecht verbotenen Zusatzstoffes führt zu einem Verkehrsverbot des Produkts.

 

Seit mehreren Jahren werden vermehrt neue aromatisierende Produkte für Rauchtabakerzeugnisse auf dem Markt beobachtet, die nicht in den Geltungsbereich des Tabakrechts fallen. Vor allem wird so versucht, das seit dem 20. Mai 2020 für Rauchtabakerzeugnisse geltende Menthol-Verbot zu umgehen. Beispielsweise kann Wasserpfeifentabak mit separat gekaufter Menthol-Lösung vor dem Konsum vermischt und aromatisiert werden. Des Weiteren werden sogenannte Aromacards beim nachträglichen Aromatisieren von Zigaretten oder Feinschnitt-Tabak eingesetzt. Hierbei wird die mit Aromastoffen beschichtete Karte aus Karton in die Verpackung gelegt, sodass nach einer kurzen Wartezeit das aromatisierte Produkt konsumiert werden kann. Auch tabakfreie Ersatzprodukte wie Dampfsteine, Gelkügelchen oder Rauchpasten werden für Wasserpfeifen angeboten. Diese werden derzeit als Verbraucherprodukte eingestuft und unterliegen den Anforderungen des Chemikalien- und Produktsicherheitsgesetzes.

 

Farbstoffe

Das CVUA Sigmaringen hat nicht nur im Jahr 2021, sondern auch in den Jahren 2015 und 2018 insgesamt 74 Proben qualitativ auf 14 verschiedene wasserlösliche, synthetische Farbstoffe untersucht.

 

In über einem Viertel der Proben wurden die rot-färbenden Azofarbstoffe Cochenillerot A (E124), Allurarot AC (E129) oder eine Mischung aus beiden nachgewiesen (Abbildung 4).

 

Farbstoffe

Abbildung 4: Prozentualer Anteil nachgewiesener Farbstoffe in 74 Wasserpfeifentabakproben, die in den Jahren 2015 bis 2021 am CVUA Sigmaringen untersucht wurden.

 

Erfreulicherweise ist ein Rückgang gefärbter Wasserpfeifentabake erkennbar (Abbildung 5). Im Jahr 2015 enthielten zwei Drittel der Proben Azofarbstoffe. 2018 wurde eine deutlich kleinere Stichprobe untersucht, allerdings waren dennoch ein Drittel der Proben gefärbt. Im Jahr 2021 wurde Wasserpfeifentabak schwerpunktartig auf Farbstoffe untersucht. In 2 von 44 Proben wurden Azofarbstoffe nachgewiesen (knapp 5 %).

 

Farbstoffe

Abbildung 5: Anzahl an Wasserpfeifentabakproben , die in den Jahren 2015, 2018 und 2021 am CVUA Sigmaringen untersucht wurden. In orange sind die Anzahl an Proben dargestellt, die Farbstoffe enthalten. In blau sind die Anzahl an Proben dargestellt, die die keine Farbstoffe enthalten.

 

Zum Schutz vor Täuschung ist gefärbter Tabak für Rauchtabakerzeugnisse in Deutschland nicht verkehrsfähig. Darüber hinaus besitzen Azofarbstoffe ein pseudoallergieauslösendes Potenzial und stehen im Verdacht krebserzeugend zu sein. Informationen darüber, in welcher Form Azofarbstoffe nach dem Verschwelen im Rauch vorkommen, liegen bisher nicht vor.

 

Kennzeichnung

Die in den Jahren 2020 und 2021 erhobenen Wasserpfeifentabakproben wiesen erhebliche Kennzeichnungsmängel auf. Über die Hälfte der Proben enthielten irreführende Angaben wie beispielsweise Angaben zum Geschmack bzw. Geruch des Produktes. Bei knapp 70 % der Proben waren die gesetzlich vorgeschriebenen gesundheitsbezogenen Warnhinweise fehlerhaft oder gar nicht angebracht worden oder es wurde Werbung mit qualitativen Zielen verwendet.

 

Wasserpfeifentabak darf nur in den Verkehr gebracht werden, wenn Packungen und Außenverpackungen folgende gesundheitsbezogene Warnhinweise tragen:

 

1. den allgemeinen Warnhinweis "Rauchen ist tödlich",

2. die Informationsbotschaft "Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind." und

3. kombinierte Text-Bild-Warnhinweise.

 

Diese müssen darüber hinaus die gesetzlichen Anforderungen an Gestaltung, Anbringung, Layout und Format erfüllen.

 

Zudem sind Werbung im Verkehr mit Tabakerzeugnissen und irreführende Angaben auf beispielsweise Verpackungen verboten.

 

Weitere rechtliche Vorgaben für Wasserpfeifentabak sind im Merkblatt des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zusammengestellt [6].

 

Fazit

 

Wasserpfeifentabak ist vor allem unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein weit verbreitetes Rauchtabakerzeugnis und wird neben der klassischen Tabakzigarette immer beliebter. Die Schädlichkeit dieser Erzeugnisse wird unterschätzt. Untersuchungen bestätigen, dass im Rauch neben dem suchterzeugenden Stoff Nikotin die gleichen gesundheitsschädlichen Substanzen enthalten sind wie in Zigarettenrauch. Zudem liegt die Exposition gegenüber den schädlichen Substanzen meist höher, da die Konsumierenden bis zu 60 Minuten lang Wasserpfeife rauchen und zudem tiefer und größere Volumina inhalieren als beim Rauchen von Zigaretten.

 

Die Untersuchungsergebnisse der letzten Jahre machen deutlich, dass in Wasserpfeifentabak häufig verbotene, meist inhalationsfördernde Stoffe verwendet werden, die teilweise ein mutagenes oder krebserregendes Potenzial aufweisen. Auch sind Zusätze von Azofarbstoffen in Produkten nachgewiesen worden. Die gesetzlichen Anforderungen an die Kennzeichnung von Wasserpfeifentabak werden in bis zu 70 % der Produkte nicht eingehalten. Das CVUA Sigmaringen wird daher auch weiterhin schwerpunktmäßig Wasserpfeifentabak untersuchen und dessen Kennzeichnung überprüfen.

 

 

Literatur:

 

[1] Deutsche Befragung zum Rauchverhalten (DEBRA) Studie.

https://www.debra-study.info

[2] „Nutzung von Wasserpfeifen in Deutschland: Prävalenz, assoziierte Faktoren und Trends – Ergebnisse aus zwei repräsentativen Bevölkerungsbefragungen – DEBRA und KiGGS“, Klosterhalfen, Konferenz DKFZ 2021.

https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/19._Deutsche_Konferenz_fuer_Tabakkontrolle.html?m=1648033551&

[3] Drogenaffinitätsstudie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 2019.

https://www.bzga.de/fileadmin/user_upload/PDF/studien/Drogenaffinitaet_Jugendlicher_2019_Basisbericht.pdf

[4] „Wasserpfeifen und der Einstieg in den Konsum konventioneller Zigaretten und E-Zigaretten“, Isensee, Konferenz DKFZ 2021.

https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/19._Deutsche_Konferenz_fuer_Tabakkontrolle.html?m=1648033551&

[5] Tabakatlas Deutschland 2020, DKFZ.

https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/sonstVeroeffentlichungen/Tabakatlas-Deutschland-2020.pdf

[6] Merkblatt des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg zu rechtlichen Vorgaben für Wasserpfeifentabak.

https://www.verbraucherportal-bw.de/,Lde/Startseite/Verbraucherschutz/Tabakwaren

[7] Schubert, Jens, Hahn, Jürgen, Dettbarn, Gerhard, Seidel, Albrecht, Luch, Andreas, Schulz, Thomas. „Mainstream smoke of waterpipe: Dies this environmental matrix reveal as significant source of toxic compounds?” Toxicology Letters 205 (2011) 279-284.

https://doi.org/10.1016/j.toxlet.2011.06.017

[8] Fakten zum Rauchen – Wasserpfeifen, DKFZ 2018.

https://www.dkfz.de/de/tabakkontrolle/download/Publikationen/FzR/FzR_2018_Wasserpfeifen.pdf

[9] Aktualisierte Fragen und Antworten zu Wasserpfeifentabak vom 17. Oktober 2011, Bundesinstitut für Risikobewertung

http://www.bfr.bund.de/de/ausgewaehlte_fragen_und_antworten_zu_wasserpfeifen-8953.html

[10] Waterpipe smoking and subsequent cigarette and e-cigarette use: a cohort study, Hanewinkel et al, 2021, ERJ open research.

https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC8473808/

[11] Reger, Lea, Moß, Julia, Hahn, Harald and Hahn, Jürgen. "Analysis of Menthol, Menthol-Like, and Other Tobacco Flavoring Compounds in Cigarettes and in Electrically Heated Tobacco Products" Contributions to Tobacco & Nicotine Research, vol.28, no.2, 2018, pp.93-102.

https://doi.org/10.2478/cttr-2018-0010

[12] BVL-Report · 16.2 Berichte zur Lebensmittelsicherheit - Bundesweiter Überwachungsplan 2020. Programm 8.1 Untersuchung von Wasserpfeifentabak auf Menthol

https://www.bvl.bund.de/SharedDocs/Downloads/01_Lebensmittel/02_BUEp_dokumente/BUEp_Bericht_2020.pdf

[13] https://www.bfga.de/arbeitsschutz-lexikon-von-a-bis-z/fachbegriffe-c-i/cmr/

[14] amtliche Begründung zur 2. ÄndV der TabakerzV (BR-Drs. 221/17)

https://www.umwelt-online.de/PDFBR/2017/0221_2D17.pdf

[15] Stellungnahme Nr. 045/2015 des BfR vom 30. Juli 2015, „Gesundheitliche Bewertung von Zusatzstoffen für Tabakerzeugnisse und elektronische Zigaretten.

https://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche-bewertung-von-zusatzstoffen-fuer-tabakerzeugnisse-und-elektronische-zigaretten.pdf

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 18.05.2022