Schneller erlöschende Glimmstängel

Werden die neuen Sicherheitsbestimmungen für Zigaretten eingehalten?

Jürgen Hahn, CVUA Sigmaringen

 

Eine stichprobenartige Überprüfung verschiedener Zigarettensorten hat gezeigt, dass alle untersuchten Produkte den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

 

Unbeaufsichtigt glimmende Zigaretten gehören nach einer Pressemeldung der EU-Kommission in Europa zu den Hauptursachen für Brände mit Todesfolge. Jährlich ereignen sich in der EU über 30.000 Brände, die durch Zigaretten verursacht werden. Dabei sterben pro Jahr über 1.000 Menschen (1).

  

  

Wie kann das Brandrisiko vermindert werden?

 

Herkömmliche Zigaretten können nach dem Ablegen bis zum Filter abbrennen. Dadurch können sich Materialien in der Umgebung entzünden und somit einen Brand auslösen. Seit November 2011 können europäische Raucher beobachten, dass die Glut einer im Aschenbecher abgelegten Zigarette häufiger von selbst erlischt als früher. Dies ist nicht auf eine nachlassende Qualität der Zigaretten zurückzuführen. Vielmehr liegt die Ursache darin, dass die Europäische Union bestrebt ist, mit Hilfe einer neuen Technik das Entstehen von Bränden durch weiterglimmende Zigaretten zu vermeiden.

 

Das Zündpotential der Zigarette kann durch eine Veränderung des Zigarettenpapiers verringert werden, indem in geringen Abständen ringförmige Verdickungsbänder in das Papier eingearbeitet werden. Erreicht die Glut ein solches Verdickungsband, wird die Sauerstoffzufuhr verringert und damit der Verbrennungsprozess reduziert. Verlöschen die Zigaretten an einem der Verdickungsbänder, haben sie gegenüber herkömmlichen Zigaretten eine verminderte Abbrenndauer. Dadurch wird das Risiko verringert, dass entzündliche Materialien in Brand gesetzt werden. Zigaretten mit vermindertem Zündpotential werden auch als LIP-Zigaretten (LIP: Low Ignition Propensity) bezeichnet (1).

 

 

Normen zur Messung der Verlöschungseigenschaften

 

Die Europäische Union hat die europäische Normungsorganisation CEN beauftragt, Normen zur Messung der Verlöschungseigenschaften zu entwickeln. Die europäische Normungsorganisation CEN hat am 17.11.2011 die technischen Normen EN 16156:2010 und EN ISO 12863:2010/AC:2011 veröffentlicht und das Deutsche Institut für Normung (DIN) hat diese Normen als nationale Normen übernommen. Dies bedeutet, dass bei der Untersuchung von Zigaretten hinsichtlich ihrer Verlöschungseigenschaften diese Normen verwendet werden müssen. Die Normen gelten allerdings nicht für Zigarren und selbstgedrehte Zigaretten.

 

Wie können die Sicherheitsbestimmungen im Labor überprüft werden?

 

Zur Überprüfung der Brandsicherheit nach EN ISO 12863 wird eine brennende LIP-Zigarette waagrecht auf 10 Lagen spezielles Papier gelegt. Herkömmliche Zigaretten brennen in der Regel vollständig ab, während Zigaretten mit verringertem Zündpotential vorher verlöschen. Die Norm EN 16156 legt fest, dass 40 Zigaretten geprüft werden müssen und nicht mehr als 25 % der zu prüfenden Zigaretten dürfen auf ihrer gesamten Länge abbrennen.

 

Wo werden die Zigaretten untersucht?

 

Das im Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Sigmaringen angesiedelte Tabaklabor untersucht zentral für ganz Baden-Württemberg Tabak und Tabakprodukte. Im Rahmen von Kooperationen werden auch Proben aus sieben anderen Bundesländern untersucht.

 

Im CVUA Sigmaringen gibt es Geräte zur Messung der Verlöschungseigenschaften von Zigaretten (siehe Fotos) und eine den o.g. Normen entsprechende Methode wurde etabliert.

 

 

Ergebnisse

 

Zur Überprüfung der neuen Sicherheitsbestimmungen wurden 19 Zigarettenproben hinsichtlich der geforderten Verlöschungseigenschaften untersucht. Bei allen überprüften Proben brannten nicht mehr als 25 % bis zum Filter durch und erfüllten somit die gesetzlichen Anforderungen. Die maximale „Durchbrennrate“ lag bei 10 %, bei immerhin 12 Proben brannte keine einzige der untersuchten Zigaretten durch.

 

Fazit:

 

Die stichprobenartige Marktüberwachung zur Umsetzung der Sicherheitsbestimmungen bei Zigaretten hat gezeigt, dass alle untersuchten Produkte den Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

 

Bei Zigaretten ohne Steuerkennzeichen, aus Schmuggelware und von Straßenhändlern ist es jedoch fraglich, ob die EU-Normen zum Brandschutz eingehalten werden.

 

Bildernachweis: Eigenes Bildmaterial CVUA Sigmaringen

 

Literatur: (1) http://www.brand-feuer.de/index.php/%E2%80%9ESicherheitszigarette%22%3F

 

 

Artikel erstmals erschienen am 18.06.2014