Unsere Dienstaufgaben
In Anlehnung an die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum über die Dienstaufgaben und Zuständigkeitsbereiche vom 25.10.2000 - Az.: 15/19-0144.3 (GABl. S. 358)
1.1 Untersuchungen und Beurteilungen von Lebensmitteln, einschließlich Trinkwasser und sonstigen Proben im Rahmen der amtlichen Lebensmittel- und Trinkwasserüberwachung und Giften, Rückständen und Kontaminanten im Rahmen der amtlichen Überwachung.
1.2 Untersuchungen von Proben von Fleisch sowie sonstigen Proben im Rahmen der amtlichen Untersuchungen nach dem EU-Hygienepaket im Auftrag der zuständigen Behörde.
1.3 Untersuchungen und Bewertungen der von tierischen Lebensmitteln auf Menschen übertragbaren Krankheiten (Zoonosen).
1.4 Die Erstellung von Probenplänen für die amtliche Lebensmittelüberwachung im Zusammenwirken mit den zuständigen Behörden. In die Probenpläne werden etwa 80 Prozent der jährlichen Gesamtprobenzahl aufgenommen.
1.5 Die Entnahme von Proben durch Bedienstete des Untersuchungsamtes in Einzelfällen als Beauftragte der zuständigen Behörden.
1.6 Orts- und Betriebsbesichtigungen im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung im Rahmen von § 20 Abs. 1 und § 21 Abs. 2 Satz 3 AGLMBG und soweit sie sich im Zusammenhang mit den sonstigen Dienstaufgaben in besonderen Fällen als notwendig erweisen. Die Überprüfungen sind mit den zuständigen Behörden nach Möglichkeit abzustimmen.
1.7 Erstattung, Erläuterung und Vertretung von Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu Fragen, die mit den Dienstaufgaben in Zusammenhang stehen.
1.8 Die Ausbildung zum Lebensmittelchemiker, Tierarzt, Chemielaboranten, Lebensmittelkontrolleur und Hygienekontrolleur gemäß den Vorschriften der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.
1.9 Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in allen die Dienstaufgaben betreffenden Bereichen für in der amtlichen Überwachung tätige Personen.
1.10 Beratung von Behörden und Einrichtungen des Landes in Fragen der Untersuchung sowie in Fragen aus dem Bereich der Lebensmittelüberwachung, der Fleischhygieneüberwachung und der Geflügelfleischhygieneüberwachung.
1.11 Beratung von Personen, die gewerblich Lebensmittel herstellen, behandeln oder sonst in Verkehr bringen, wenn die Beratung im öffentlichen Interesse zur Vermeidung von Zuwiderhandlungen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften erforderlich ist.
1.12 Exportbescheinigungen, soweit sie nicht durch andere Einrichtungen ausgestellt werden können.
1.13 Untersuchungen, zu deren Veranlassung der Inverkehrbringer von Lebensmitteln verpflichtet ist (sogenannte Eigenuntersuchungen), sind nur Dienstaufgabe, soweit
- private Untersuchungseinrichtungen dazu nicht in der Lage sind oder
- bei Gefahr im Verzug eine rechtzeitige Untersuchung nur durch das Tätigwerden der staatlichen Untersuchungsstelle gewährleistet ist oder
- aus besonderem Anlass spezielle Untersuchungen zur Beurteilung gesundheitlicher Gefahren notwendig sind oder
- Untersuchungen für Einrichtungen des Landes vorzunehmen sind.
2 Der Zuständigkeitsbereich des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes Sigmaringen erstreckt sich unbeschadet besonderer Regelungen für einzelne Sachbereiche auf den Regierungsbezirk Tübingen.
3 Dienstaufgabe für den gesamten Landesbereich ist die Untersuchung von Tabak und Tabakerzeugnisse.
4 Dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen können durch Erlass weitere Zuständigkeiten für Untersuchungen und Beurteilungen in einzelnen Sachbereichen zur Wahrnehmung für den gesamten Landesbereich oder für mehrere Dienstbezirke zugewiesen werden. Zugewiesen wurden insbesondere:
- die Untersuchung von Aromen und Aromastoffen,
- die Untersuchung von Fruchtsäften,
- die Untersuchung von Getreide und Getreideerzeugnissen,
- die Untersuchung von Hülsenfrüchten, Ölsamen und Schalenobst,
- die Untersuchung von Konfitüren, Gelees, Marmeladen und Fruchtzubereitungen,
- die Untersuchung von Milch, Milcherzeugnissen, Käse und Butter,
- die Untersuchung von Arzneimittelrückständen und Hormonen in Trinkwasser,
- die Untersuchung von Mykotoxinen und
- die Untersuchung von Perfluorierten Tensiden in Trinkwasser.
5 Dienstaufgaben sind ferner sonstige, durch besondere Anordnung des Ministeriums Ländlicher Raum sowie des zuständigen Regierungspräsidiums übertragene Aufgaben.
6 Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen kann Grundsatzfragen und neue Problemstellungen im Zusammenhang mit seinen Aufgabengebieten aufgreifen und die dafür erforderlichen Untersuchungen und wissenschaftlichen Arbeiten der angewandten Forschung durchführen. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung geeigneter Untersuchungsmethoden, Normen und Beurteilungsmaßstäbe für die Durchführung der Dienstaufgaben. Dabei soll die schwerpunktmäßige Zuweisung bestimmter Sachgebiete berücksichtigt werden.