Thema Lebensmittelallergien – Verbraucherbeschwerden können wichtigen Beitrag zur Verbesserung zur Lebensmittelsicherheit leisten
Hans-Ulrich Waiblinger (CVUA Freiburg), Birgit Bienzle (MLR BW)
Sie leiden an einer Lebensmittelallergie? Damit gehören Sie zu einer Verbrauchergruppe, deren Schutz wir besonders im Blick haben!
Abbildung 1: Senf, Nudeln, Nussschokolade
Generell werden Lebensmittel in Deutschland sehr gut überwacht. In erster Linie sind die Lebensmittelunternehmen dafür verantwortlich, dass ihre Produkte die Sicherheit und alle rechtlichen Anforderungen einhalten. Die Lebensmittelüberwachung kontrolliert, ob die Lebensmittelunternehmen ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen.
Nach einem risikoorientierten Stichprobenplan erhebt die Lebensmittelüberwachung regelmäßig Proben auf allen Stufen der Vermarktung von Lebensmitteln. Sie kontrolliert von der Kantine bis hin zum industriellen Lebensmittelhersteller und entnimmt dort Proben, die gezielt untersucht werden. Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland föderal organisiert, dies bedeutet, dass die Verantwortung für die Kontrolle aller Lebensmittelbetriebe im jeweiligen Land liegt.
In allen Ländern – und natürlich auch in den weiteren EU-Mitgliedstaaten – zählt die Untersuchung von Lebensmittelproben auf Allergene zu den wichtigen Aufgaben. So wurden beispielsweise in Baden-Württemberg im Jahr 2023 in mehr als 1.600 Proben insgesamt mehr als 4.400 Untersuchungen auf nicht deklarierte Allergene durchgeführt.
Besonders im Fokus stehen solche Lebensmittel, die gezielt auch Allergiker ansprechen können, weil sie mit Aussagen wie „frei von Milch“ oder „ohne Soja“ beworben werden. Aber auch bei allen anderen Lebensmittel muss die Angabe aller kennzeichnungspflichtigen allergenen Zutaten stimmen.
Auffälligen Laborbefunden gehen die Lebensmittelkontrolleurinnen und –kontrolleure im Herstellungsbetrieb nach; auch das betriebliche Allergenmanagement kann dabei überprüft werden.
Unerwartete allergische Reaktion? Kontakt mit Lebensmittelüberwachung aufnehmen!
Abbildung 2: Nudelgericht mit Spinat, Sahne und Lachs
Sollten Sie beim Verzehr eines gekauften Lebensmittels unerwartet eine allergische Reaktion mit entsprechenden Symptomen erleiden, dann können Sie gerne eine sogenannte Beschwerdeprobe bei ihrer örtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörde einreichen. Durch die Nutzung dieses oft sehr wirksamen Instruments können Sie gleichzeitig einen wichtigen Beitrag für die Lebensmittelsicherheit leisten.
Was passiert mit meiner Beschwerde?
Eine Lebensmittelkontrolleurin oder ein Lebensmittelkontrolleur führt in dem Betrieb, in dem Sie das Produkt gekauft haben, eine Kontrolle durch. Man wird versuchen, im selben Betrieb eine Vergleichsprobe aus derselben Charge zu entnehmen. Ihre Beschwerdeprobe sowie die ggf. verfügbare Vergleichsprobe (ggf. auch weitere bei einer Betriebskontrolle entnommene Verdachtsproben) werden an das auf Allergenanalytik spezialisierte Labor ihres Landes gesendet. Dieses analysiert die Probe und erstellt ein lebensmittelrechtliches Gutachten. Aufgrund des Gutachtens können beispielsweise weitere Ermittlungen durchgeführt werden oder auch Bußgeld- oder Strafverfahren eingeleitet werden. Um weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen bei anderen Allergikern zu verhindern, kann die Behörde Verkehrsverbote, Rücknahmen aus dem Handel oder Rückrufe beim Verbraucher veranlassen oder auch selbst warnen.
Wo kann ich meine Verbraucherbeschwerde abgeben?
Sie können eine Verbraucherbeschwerde bei Ihrer vor Ort zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörde abgeben. Diese sind in Deutschland den Landkreisen (d.h. den Landratsämtern) bzw. den kreisfreien Städten angegliedert. Das Verfahren ist z.B. in Baden-Württemberg im Serviceportal des Landes beschrieben. Dort erhalten sie alle weiteren Informationen über den Ablauf von Verbraucherbeschwerden.
Abbildung 3: Bericht über eine Beschwerdeprobe (Ausschnitt)
Generell entstehen Ihnen keine Kosten. Bitte geben Sie möglichst das gesamte verdächtige Lebensmittel zusammen mit dem Kassenzettel bei der Lebensmittelüberwachungsbehörde ab. Das verdächtige Lebensmittel sollte möglichst bald gekühlt und bis zur Abgabe kühl aufbewahrt werden. Geben Sie bitte die Beschwerdeprobe baldmöglichst und im Falle abgepackter Lebensmittel mit der Verpackung ab. Selbstverständlich sind auch Informationen darüber sehr wichtig, welches Lebensmittel bei Ihnen nach dem Verzehr allergische Reaktionen und (ärztlich bestätigt) Symptome hervorrufen kann, damit das Labor gezielt testen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass den Laboren in der Regel nur Untersuchungsverfahren für diejenigen Allergene zur Verfügung stehen, die in der EU kennzeichnungspflichtig sind.
Weitere Informationen
Serviceportal Baden-Württemberg. Lebensmittelsicherheit - Verbraucherbeschwerde einreichen
Bundesverband der Lebensmittelkontrolleure Deutschlands e.V.: Verbraucherbeschwerde "Was tun?"
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