Toxikologie im Veterinärbereich
Dr. Julia Reichert, Sylvia Scanlan Sierra
Aktuell:
Zentrallabor Veterinärtoxikologie L71.3 im Dienstgebäude Tierhygiene
Ihre Ansprechpartner bei Vergiftungsverdacht von Tieren und Probeneinsendungen hierzu sind:
Dr. Julia Reichert
Tel. 0761 1502-188 Präsenzzeit: Mo-Fr 8.00 - 13.30 Uhr
Sylvia Scanlan Sierra
abwesend bis 31.10.2025
Sylvia.scanlansierra@cvuafr.bwl.de
Veterinärtoxikologie
Frikadelle mit Rattengift
Hauptaufgabe dieses Zentrallabors ist die chemisch-toxikologische Untersuchung vermuteter bzw. tatsächlicher Vergiftungsfälle bei Tieren (Haustieren, landwirtschaftlichen Nutztieren und Wildtieren).
Das Labor verfügt über ein breites Spektrum an Untersuchungsmöglichkeiten und nachweisbaren Stoffen. Die Bandbreite der nachgewiesenen Giftstoffe ist groß. Vielfach handelt es sich um Rodentizide (Rattengifte), Insektizide sowie vereinzelt auch um Vergiftungen durch Arzneimittel, Schwermetalle oder Anderes.
Einsendungen von Probenmaterial erfolgen durch die anderen Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter des Landes, durch die Polizei, durch Veterinärämter, Kommunen, Tierärzte und Organisationen des Natur- und Tierschutzes.
Mit Carbofuran präpariertes Würstchen
Untersuchungen für Privatpersonen werden in Einzelfällen nach vorheriger Absprache durchgeführt, da an der Aufklärung von Tiervergiftungen i.d.R. ein öffentliches Interesse besteht. Die Kosten richten sich nach dem Umfang und Aufwand der Untersuchungen und liegen in der Regel zwischen 60 - 300 Euro.
Wegen der landes- bzw. bundesweiten Einzigartigkeit des Labors kommen auch immer wieder Anfragen verschiedenster Art aus ganz Deutschland sowie dem angrenzenden Ausland.
Insbesondere in begründeten Vergiftungsverdachtsfällen mit Todesfolge ist eine Untersuchung des Tierkörpers, von Ködermaterial oder Erbrochenem angezeigt. Derartige Untersuchungen werden durch die Pathologen der Untersuchungsämter durchgeführt und eine erforderliche Toxikologie ggf. eingeleitet.
Klinische Verdachtsfälle ohne Todesfälle können nur durch einen praktizierenden Tierarzt oder die Veterinärbehörden ausgesprochen werden. In diesem Fall sollten Köder und/oder Erbrochenes an einem Untersuchungsamt zusammen mit der Stellungnahme des behandelnden Tierarztes abgegeben werden.
In sonstigen Verdachtsfällen (Proben ohne Vergiftungssymptomatik oder Todesfolge) obliegt es den Veterinärbehörden, der Polizei oder Staatsanwaltschaft, die Untersuchung von Probenmaterial zu steuern und zu koordinieren. Ist z.B. nicht klar, ob es sich um ausgelegtes Ködermaterial oder aber unachtsam weggeworfene Abfälle handelt, empfiehlt es sich, entsprechendes Material durch Tiefgefrieren zu asservieren und den zuständigen Behörden (Polizeidienststellen, Veterinärämter) zu übergeben.
Einsendungen von Probenmaterial erfolgen in der Regel nach telefonischer Absprache durch die anderen Untersuchungsämter des Landes Baden-Württemberg, durch Polizeidienststellen, die Veterinärbehörden des Landes und durch Tierärzte unter den Rufnummern der oben angegeben Kontaktpersonen.
Download
Untersuchungsantrag „Veterinärtoxikologie“
Wann werden Proben untersucht? (Fließdiagramm)
Weitere Informationen
Jahresbericht 2012 (Toxikologie)