Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmitteln – Untersuchungsergebnisse 2025
Dr. Christina Riemenschneider, Katharina Höfflin
Das CVUA Freiburg untersuchte im Jahr 2025 insgesamt 412 Lebensmittelproben auf Gehalte an PFAS, davon 321 Proben tierischen Ursprungs und 91 Proben pflanzlichen Ursprungs. 6 % der Proben tierischen Ursprungs und 12 % der Proben pflanzlichen Ursprungs stammen aus den mit PFAS verunreinigten Gebieten in Mittelbaden und Mannheim (s. Infokasten).

Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
Unter dem Begriff per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) wird eine Substanzklasse zusammengefasst, zu der mehr als 10.000 Einzelverbindungen zählen. PFAS sind ausschließlich anthropogenen Ursprungs, d. h. sie kommen natürlicherweise nicht in der Umwelt vor. Aufgrund ihrer thermischen, chemischen und biochemischen Stabilität, der Beständigkeit gegenüber UV-Strahlung und Verwitterung, sowie schmutz-, farb-, fett- und wasserabweisenden Eigenschaften finden sie in einer Vielzahl von Industrie- und Konsumprodukten Anwendung. Der Eintrag in die Umwelt, insbesondere der toxikologisch relevanten Verbindungen, kann entweder „direkt“ (z. B. durch Freisetzung aus Konsumprodukten oder während der Herstellung) oder „indirekt“ (z. B. durch den Abbau von Vorläuferverbindungen) erfolgen. Über die Umwelt werden PFAS schließlich von Tieren und Pflanzen aufgenommen und gelangen somit in die menschliche Nahrungskette.
Seit dem 1. Januar 2023 existieren erstmals EU-weit geltende Höchstgehalte für vier Einzelverbindungen (PFOA, PFOS, PFHxS, PFNA) sowie für deren Summe. Allerdings gelten diese Regelungen gemäß der Verordnung (EU) 2023/915 nur für ausgewählte tierische Lebensmittelgruppen wie Eier, Fisch(erzeugnisse), Muscheln und Krebstiere, Fleisch und Schlachtnebenerzeugnisse von Rindern, Schweinen, Schafen, Geflügel und Wild. Darüber hinaus gelten für die zuvor genannten Einzelverbindungen in ausgewählten pflanzlichen Lebensmitteln, Milch und Beikost gemäß der Monitoring-Empfehlung (EU) 2022/1431 Richtwerte, die im Falle einer Überschreitung weitergehende Untersuchungen der Kontamination erfordern.
Weitere Informationen zu PFAS im Allgemeinen sowie den rechtlichen Vorgaben (d.h. Höchstgehalte, Richtwerte und Beurteilungswerte) sind in folgendem Internetbeitrag näher erläutert: Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
Wie bereits in den vergangenen Jahren zeigen auch die Untersuchungsergebnisse von 2025, dass PFAS vor allem in Lebensmitteln tierischen Ursprungs enthalten sind. Im Berichtsjahr wurden in 54 % der Proben tierischen Ursprungs PFAS-Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze ermittelt. Bei den pflanzlichen Lebensmittelproben lag der Anteil lediglich bei 5,5 %. Zu den untersuchten und besonders häufig belasteten Lebensmitteln zählen Wildschweinfleisch, Fisch und Fischerzeugnisse, Innereien, sowie Hühnereier (s. Abbildung 1). Bei diesen Matrizes wurden PFAS in über 80 % der Proben bestimmt.
Die gute Nachricht ist jedoch, dass nur in zwei Proben die ermittelten PFAS-Gehalte über den EU-weit geltenden Höchstgehalten bzw. den in Baden-Württemberg festgelegten Beurteilungswerten (BUW) lagen und diese Proben damit als nicht verkehrsfähig zu beurteilen waren. Hierbei handelte es sich um eine Probe Rinderniere sowie eine Probe Tafeltrauben. Bei insgesamt drei Proben – eine Probe Karotten, eine Salatprobe und eine Zwiebelprobe – waren die Richtwerte gemäß Empfehlung (EU) 2022/1431 überschritten. Mit Ausnahme der Tafeltrauben und Karotten stammten die Proben aus den bekanntermaßen mit PFAS verunreinigten Gebieten der Kreise Rastatt und Mannheim (s. Infokasten).
Eine tabellarische Übersicht aller in 2025 vom CVUA Freiburg untersuchten Lebensmittel und PFAS-Gehalte ist auf der Webseite der Stabstelle PFAS des Regierungspräsidiums Karlsruhe veröffentlicht.
PFAS-Kontaminationsgebiet Mittelbaden und Mannheim
Im Jahr 2013 wurden im Rahmen einer Trinkwasseruntersuchung im Landkreis Rastatt Verunreinigungen mit PFAS festgestellt. Weitergehende Untersuchungen zeigten, dass nicht nur das Trinkwasser, sondern auch landwirtschaftlich genutzte Flächen und damit einhergehend das Grundwasser verunreinigt sind. Zudem wurde festgestellt, dass neben dem Landkreis Rastatt auch Flächen des Landkreises Baden-Baden und Stadtkreises Mannheim betroffen sind. Die Ursache dieser großflächigen PFAS-Belastung ist nach heutigen Erkenntnissen die Aufbringung von PFAS-haltigen Papierschlämmen auf die Felder. Zum Schutz der allgemeinen Bevölkerung untersucht das CVUA Freiburg seit Bekanntwerden der Kontamination regelmäßig pflanzliche und tierische Lebensmittel auf PFAS.
Nähere Informationen zum Kontaminationsfall sind auf der Seite des Regierungspräsidiums Karlsruhe zu finden: Stabstelle PFAS des Regierungspräsidiums Karlsruhe

Abbildung 1: Anzahl der im Jahr 2025 auf PFAS untersuchten tierischen Lebensmittel – unterteilt in Proben, in denen PFAS in beurteilungsrelevanten und nicht beurteilungsrelevanten Gehalten bestimmbar waren, sowie in Proben, in denen keine PFAS bestimmbar waren. Beurteilungsrelevante Gehalte sind Gehalte über den EU-weit geltenden Höchstgehalten und Richtwerten bzw. den in Baden-Württemberg festgelegten Beurteilungswerten.
Bildnachweis
Fisch, Fleisch, Honig: CVUA Freiburg