Befunde und Beurteilung perfluorierter Alkylsubstanzen (PFAS) in Leber und Fleisch von Wildschweinen

Silja Laufer, Theresa Zwickel, Dr. Christina Riemenschneider, Ralf Lippold (CVUA Freiburg)

 

WildschweinDer Begriff „perfluorierte Alkylsubstanzen“ (PFAS) beschreibt organische Fluorverbindungen, deren Wasserstoffatome am Kohlenstoffgerüst vollständig durch Fluoratome ersetzt sind. PFAS werden in der Industrie aufgrund ihrer vielseitigen Eigenschaften eingesetzt, sind jedoch für die Umwelt als problematisch einzustufen.

 

Die zwei in Lebensmittelproben relevantesten Stoffgruppen der PFAS sind perfluorierte Alkylcarbonsäuren (PFCA) und perfluorierte Alkylsulfonsäuren (PFSA). Leitsubstanzen für diese Stoffgruppen sind die Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS).

 

Weitere Informationen über PFAS

 

In Zusammenhang mit der Zentralaufgabe „perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln“ wurden in den Jahren 2014 und 2018 insgesamt 44 Proben Leber sowie 16 Proben Fleisch von Wildschweinen am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg auf PFAS untersucht. Die untersuchten Proben stammten aus ganz Baden-Württemberg (9 Proben aus dem Regierungsbezirk Freiburg, 3 Proben aus dem Regierungsbezirk Stuttgart, 4 Proben aus dem Regierungsbezirk Tübingen, 44 Proben aus dem Regierungsbezirk Karlsruhe, davon 11 Proben aus den bekannten PFAS-Kontaminationsgebieten in Mittel- und Nordbaden, siehe Internetseite des Regierungspräsidiums Karlsruhe). Von 16 untersuchten Proben Wildschweinfleisch waren bei 14 keine PFAS nachweisbar. Eine Probe enthielt PFOA (2,2 µg/kg) und eine andere PFOS (2,9 µg/kg). Dagegen wurden in den Wildschweinlebern flächendeckend deutliche PFAS-Gehalte festgestellt (siehe Tabelle 1).

 

Tabelle 1: PFAS-Befunde in Leber von Wildschweinen aus den Jahren 2014 und 2018 in µg/kg

Tabelle 1: PFAS-Befunde in Leber von Wildschweinen aus den Jahren 2014 und 2018 in µg/kg

 

Die Substanzen Perfluorbutansäure (PFBA), Perfluorpentansäure (PFPeA) und Perfluordecansulfonsäure (PFDS) waren in den Lebern von Wildschweinen nicht nachweisbar.

 

Tolerierbare wöchentliche Aufnahmemengen (TWI) für PFOS und PFOA

Am 13.12.2018 wurden tolerierbare wöchentliche Aufnahmemengen (TWI) für

 

  1. PFOA von 0,006 µg je kg Körpergewicht pro Woche und
  2. PFOS von 0,013 µg je kg Körpergewicht pro Woche

 
von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) festgelegt [1]. Bei einem angenommenen Körpergewicht von 70 kg [2] entspricht dies einer als toxikologisch unbedenklich angesehenen wöchentlichen Aufnahme von 0,42 µg PFOA bzw. 0,91 µg PFOS. Vor dem 13.12.2018 wurden für die Bewertung von PFOA- und PFOS-Gehalten tolerierbare tägliche Aufnahmemengen (TDI) von 1,5 µg PFOA pro kg Körpergewicht und 0,15 µg PFOS pro kg Körpergewicht angewandt [3].

 

Beurteilungswerte des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) für weitere PFAS

Das MLR hat für Baden-Württemberg Beurteilungswerte für einige weitere PFAS festgesetzt (Tabelle 2). Diese Beurteilungswerte dienen als Grundlage für die Bewertung von PFAS-Gehalten in Lebensmitteln.

 

Tabelle 2: Beurteilungswerte einzelner PFAS in verschiedenen Lebensmittelgruppen für Baden-Württemberg

Tabelle 2: Beurteilungswerte einzelner PFAS in verschiedenen Lebensmittelgruppen für Baden-Württemberg

 

Anwendung der TWI und Beurteilungswerte auf untersuchte Wildschweinlebern der Jahre 2014 und 2018

Basis der Beurteilung perfluorierter Alkylsubstanzen in Wildschweinlebern waren die Bewertung der PFOA- und PFOS-Gehalte auf Grundlage der Stellungnahme der EFSA des Jahres 2018 sowie Überschreitungen von den in Baden-Württemberg angewandten Beurteilungswerten für andere PFAS. Die 2018 von der EFSA festgelegten TWI stellen eine deutliche Verschärfung dar. Wurde zuvor die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge zum Beispiel durch den Verzehr von 47 kg einer mit 2,2 µg/kg PFOA belasteten Probe (in Bezug auf ein Körpergewicht von 70 kg [2]) pro Tag ausgeschöpft, wird die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge seit der EFSA Stellungnahme vom 13.12.2018 zum Beispiel durch den Verzehr von 190 g einer mit 2,2 µg/kg PFOA belasteten Probe (in Bezug auf ein Körpergewicht von 70 kg [2]) in der Woche erreicht.

 

Alle 11 auf PFAS untersuchten Proben an Wildschweinleber aus dem Jahr 2018 waren nach Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b und Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 in Verbindung mit Artikel 2 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 315/935 als nicht verkehrsfähig zu beurteilen. Die Proben des Jahres 2014 wurden hinsichtlich der neuen Kriterien in der Rückblende erneut betrachtet: auch alle 33 Proben aus 2014 wären in Bezug auf die aktuellen TWI und Beurteilungswerte als nicht verkehrsfähig zu beurteilen.

 

PFOA

41 von 44 Proben Wildschweinleber enthielten PFOA. Basierend auf dem ermittelten Minimalgehalt von 2 µg/kg PFOA in Wildschweinleber wird die als toxikologisch unbedenklich angesehene wöchentliche Aufnahmemenge von einer Person mit 70 kg Körpergewicht [2] durch den Verzehr von 210 g Wildschweinleber erreicht. Ein wöchentlicher Verzehr von nur 13 g der Probe mit dem Maximalgehalt (32 µg/kg) schöpft die tolerierbare Aufnahmemenge bei einem Körpergewicht von 70 kg [2] vollständig aus (Tabelle 3).

 

PFOS

In allen 44 untersuchten Proben Wildschweinleber war PFOS enthalten. Betrachtet man den ermittelten Minimalgehalt von 57 µg/kg PFOS, wird die als toxikologisch unbedenklich angesehene wöchentliche Aufnahmemenge bei einem Körpergewicht von 70 kg [2] durch den Verzehr von 16 g Wildschweinleber erreicht. Ein wöchentlicher Verzehr von nur 1 g der Probe mit dem Maximalgehalt (820 µg/kg) schöpft die tolerierbare Aufnahmemenge bei einem Körpergewicht von 70 kg [2] vollständig aus (Tabelle 3).

 

Tabelle 3: Maximale wöchentliche Verzehrmengen von Wildschweinleber berechnet anhand der TWI-Werte der EFSA von 2018 [1]

Tabelle 3: Maximale wöchentliche Verzehrmengen von Wildschweinleber berechnet anhand der TWI-Werte der EFSA von 2018

 

Weitere PFAS

Unter Anwendung des aktuellen baden-württembergischen Beurteilungswertes für die Gehalte an PFDA wären fast alle untersuchten Wildschweinlebern der Jahre 2014 (32 von 33 Proben) und 2018 (11 Proben) in Baden-Württemberg als nicht verkehrsfähig einzustufen. Bei Betrachtung weiterer nachgewiesener perfluorierter Alkylsubstanzen, wären auch 43% (19 von 44) der Proben aufgrund der Gehalte an PFHxS sowie 9% (4 von 44) aller untersuchten Proben aufgrund der Gehalte an PFHpA als nicht verkehrsfähig einzustufen (Tabelle 4).

 

Tabelle 4 : Bewertung von Wildschweinleber anhand der Beurteilungswerte (BUW) für Baden-Württemberg, Stand 2018

Tabelle 4 : Bewertung von Wildschweinleber anhand der Beurteilungswerte (BUW) für Baden-Württemberg, Stand 2018

 

Anwendung der TWI und Beurteilungswerte auf untersuchtes Wildschweinfleisch der Jahre 2014 und 2018

In den 2014 und 2018 untersuchten Proben Wildschweinfleisch waren in 14 von 16 Proben keine PFAS nachweisbar. Lediglich in 2 der 16 Proben (je eine aus den Regierungsbezirken Freiburg und Stuttgart) wurden Gehalte von 2,9 µg/kg PFOS bzw. 2,2 µg/kg PFOA gefunden. Unter Berücksichtigung der Beurteilungswerte bei einem angenommenen Körpergewicht von 70 kg [2] liegen die Verzehrmengen an Wildschweinfleisch bei diesen beiden Proben bei 300 g bzw. 190 g, um die tolerierbare wöchentliche Aufnahmemenge zu erreichen.

Beurteilung und Schlussfolgerung

Die Stellungnahme der EFSA vom 13.12.2018 zu PFOS und PFOA und die Beurteilungswerte des MLR zu weiteren PFAS-Verbindungen sind die Grundlage für die Beurteilung perfluorierter Alkylsubstanzen in tierischen und pflanzlichen Lebensmitteln. Die neuen EFSA-Bewertungen sind gegenüber den zuvor geltenden tolerierbaren täglichen Aufnahmemengen deutlich verschärft.

 

Die Verzehrmengen an Wildschweinleber zum Erreichen der tolerierbaren wöchentlichen Aufnahmemenge für PFOA und PFOS sind aufgrund der verhältnismäßig starken Belastung gering. Dies führt dazu, dass alle Wildschweinlebern aus diesem Untersuchungsprojekt, unabhängig von ihrer Herkunft, aufgrund der PFAS-Belastung nicht verkehrsfähig sind.

 

Die Untersuchungsergebnisse für das Fleisch von Wildschweinen aus den Jahren 2014 und 2018 zeigen, dass Fleisch nur vereinzelt PFAS enthält. In 14 von 16 untersuchten Proben Wildschweinfleisch waren keine PFAS nachweisbar. Geringe PFOA- und PFOS-Gehalte, wie in zwei Proben nachgewiesen, lassen noch eine als toxikologisch unbedenklich angesehene wöchentliche Verzehrmenge von 190 g bzw. 300 g zu. Der Verzehr von Wildschweinfleisch ist nach Auffassung des CVUA Freiburg hinsichtlich der PFAS-Belastung eher als unbedenklich einzustufen.

 

 

Literatur

 

  1. [1] Risk to human health related to the presence of perfluorooctane sulfonic acid and perfluorooctanoic acid in food, Scientific Opinion of the Panel on Contaminants in the Food chain, EFSA Journal 2018;16 (12):5194
  2. [2] EFSA Scientific Committee; Guidance on selected default values to be used by the EFSA Scientific Committee, Scientific Panels and Units in the absence of actual measured data, EFSA Journal 2012;10 (3):2579
  3. [3] European Food Safety Authority; Perfluoroalkylated substances in food: occurrence and dietary exposure, EFSA Journal 2012; 10(6):2743
  4. [4] Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Januar 2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 31/1 vom 01.02.2002
  5. [5] Verordnung (EWG) Nr. 315/93 des Rates vom 8. Februar 1993 zur Festlegung von gemeinschaftlichen Verfahren zur Kontrolle von Kontaminanten in Lebensmitteln, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 37 vom 13.02.1993

 

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg

 

 

Artikel erstmals erschienen am 22.10.2019