Textilien mit Lebensmittelkontakt im Haushalt: schön bunt, aber auf Lebensmittel abfärbend?

Dr. N. Martin, CVUA Freiburg

 

TischsetsBunte Tischsets, Platzdeckchen oder Tischläufer zieren die Tafel - können sich die bunten Farben eventuell aber auch im Lebensmittel wiederfinden?

Dies war die Fragestellung eines Projektes zur Untersuchung der Migration von Farbstoffen aus textilen Bedarfsgegenständen zur Tischdekoration.

 

In den insgesamt 28 untersuchten Proben waren erfreulicherweise jeweils keine Azofarbstoffe nachweisbar, die bei Textilien mit Hautkontakt verboten sind. Gleiches gilt auch für primäre aromatische Amine (PAA) - z.B. bekannt als Kontaminanten gefärbter Papierservietten.
Allerdings fielen 11 Erzeugnisse beim Test auf Farbechtheit und Ausblutverhalten mittels Lebensmittelsimulanzien auf.


Entsprechend ihrer Verwendung ist ein Kontakt mit Lebensmitteln vorhersehbar, wenn auch begrenzt und nur gelegentlich - vor allem bei Gebäck, Obst, aber evtl. auch Hartkäse, Rohwurst.


Verbindliche rechtliche Regelungen existieren auf EU-Ebene zwar allgemein für Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Für die untersuchte Fragestellung können allerdings derzeit lediglich Leitlinien zur Prüfung und Bewertung herangezogen werden.

 

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Warum wird untersucht?

Tischsets, Platzsets, Platzdeckchen oder auch Tischläufer gehören wie etwa Essbesteck, Geschirr und Servietten zum Tischgedeck. In den Leitlinien des JRC (Gemeinsame Forschungsstelle der EU-Kommission) werden sie als Gegenstände, welche mit Lebensmittel in Kontakt kommen, eingestuft – nämlich unter „Food preparation wear (FPW): towels/wipes/napkins/tablecloth/placemats etc.“ (Handtücher, Wischtücher, Servietten, Tischtücher, Platzdecken).

 

Migrieren Stoffe aus dem Textilgewebe ins Lebensmittel kann sich dessen Zusammensetzung nachteilig verändern, sei es hinsichtlich der chemischen Sicherheit oder in den organoleptischen Eigenschaften – hier im Fokus: unerwünschte Abfärbung. Generelle Anforderungen für Lebensmittelkontaktmaterialien sind in der Verordnung (EG) 1935/2004 festgelegt, doch gibt es z.B. für Textilien noch keine stoffspezifischen Vorgaben innerhalb des Rechtsgefüges. Deshalb werden die o.g. EU-Leitlinien herangezogen. Sie geben Produzenten, Inverkehrbringern sowie Prüfeinrichtungen Empfehlungen.

 

Wie wurde untersucht?

Es wurde hinsichtlich „Farbechtheit, Ausblutverhalten“ der Erzeugnisse gegenüber Lebensmittelsimulanzien

(3 %ige wässrige Essigsäure und 50 %ige ethanolische Lösung) geprüft. Testbedingungen: 2 Stunden 40 °C, Immersionsverfahren, d.h. 10 cm2 Gewebeprobe wurden in die Testlösung getaucht. Visuelle Prüfung der Simulanzlösung nach Ende der Kontaktzeit und Entfernung des Probenmaterials.

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 03.05.2013