Frischezustand und Haltbarkeit von Ostereiern ohne Auffälligkeiten
Bunte Eier aus dem Handel im Fokus
Julia Maier (CVUA Freiburg)
Wie jedes Jahr wird am Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg auch zur Osterzeit ein besonderes Augenmerk auf die Untersuchung von gekochten und gefärbten Eiern gelegt.
Im Zeitraum von 2021 bis Anfang April 2022 wurden an den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern in Baden-Württemberg insgesamt 86 Proben gekochte, gefärbte Eier untersucht. Neben der Überprüfung der Kennzeichnung und des Verderbs standen weitergehende mikrobiologische Untersuchungen (z. B. verderbserregende Mikroorganismen oder Salmonellen) sowie die Untersuchung auf Farbstoffe und Tests auf Tierarzneimittelrückstände auf dem Programm (s. Grafik).
Rechtliche Vorgaben
Bei bunten Eiern handelt es sich um Verarbeitungsprodukte aus Eiern – nämlich gekochte und gefärbte Eier in der Schale. Die verwendeten Lebensmittelfarben müssen hierfür zugelassen sein, dies gilt auch für die zur Verleihung eines Glanzeffekts und besseren Stabilität der Farbe eingesetzten Überzugsmittel. Zugelassen sind Schellack und Carnaubawachs.
Als vorverpackte Ware müssen bunte Eier mit allen Kennzeichnungselementen der Lebensmittelinformations-Verordnung in ausreichender Schriftgröße versehen sein. Dazu gehört auch das Mindesthaltbarkeitsdatum. Für die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist der Lebensmittelunternehmer verantwortlich; auch kann er weitere Verbraucherhinweise zur Lagerung geben. Bei rohen Eiern ist dagegen das maximale Haltbarkeitsdatum gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 28 Tage nach dem Legen.
Auch ist nur bei rohen Eiern, nicht aber bei bunten Eiern die Angabe der Haltungsform vorgeschrieben.
Weiterhin ist bei loser Abgabe zumindest die Kenntlichmachung „mit Farbstoff“ erforderlich, wenn zugelassene Lebensmittelfarbstoffe verwendet worden sind.
Untersuchungen auf Verderb
Bunte Eier werden in der Regel ungekühlt angeboten. Ihre Mindesthaltbarkeit beträgt mehrere Wochen. Von besonderem Interesse ist deshalb die Untersuchung auf Verderb. Dafür wird nach Probeneingang das Aussehen, der Geruch und der Geschmack der Eier überprüft. Anschließend werden die Proben bis zum Mindesthaltbarkeitsdatum gelagert. Dabei werden gegebenenfalls angegebene Verbraucherhinweise beachtet. Zum Ende der Mindesthaltbarkeit wird erneut die Genusstauglichkeit der Proben untersucht. Erfreulicherweise war der Frischezustand aller entsprechend begutachteten Proben sowohl bei Probeneingang als auch am angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatum unauffällig. Die diesjährige Untersuchungskampagne zu Ostern ist noch nicht abgeschlossen, da die Mindesthaltbarkeitsfrist einzelner Proben noch nicht abgelaufen ist.
Kennzeichnung der verwendeten Farbstoffe
Die Kennzeichnung der untersuchten Proben musste jedoch häufiger bemängelt werden. Bei insgesamt 25 Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt. Häufig war die Kennzeichnung der verwendeten Lebensmittelfarbstoffe betroffen.
Neue Regelung zu Annatto-Farbstoffen
Um Eierschalen bunt zu färben, dürfen nur Lebensmittelfarbstoffe verwendet werden, die nach dem EU-Recht zugelassen sind. Als gelbe bis rote Farbbestandteile werden häufig Extrakte aus den Samen des Annattostrauchs (Bixa orellana L.) verwendet. Die Hauptpigmente in Annatto-Extrakten sind Bixin und Norbixin. Trotz ähnlicher Struktur unterscheiden sich Bixin und Norbixin in ihren physikalisch-chemischen Eigenschaften. Bis zum 2. Januar 2021 war die Verwendung des Farbstoffes „Annatto, Bixin, Norbixin (E 160b)“ zum Färben von Eiern zugelassen. Aufgrund neuer Sicherheitsbewertungen wurde dieser Lebensmittelzusatzstoff aus der EU-Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gestrichen. Stattdessen wurden die beiden Lebensmittelzusatzstoffe Annatto Bixin (E 160b(i)) und Annatto Norbixin (E 160b(ii)) getrennt voneinander aufgenommen. Die zugelassenen Verwendungen und Verwendungsbedingungen wurden ebenfalls angepasst. Zudem wurden die Spezifikationen der Annatto-Extrakte, die als Lebensmittelfarbstoffe verwendet werden dürfen, geändert. Nach einer circa halbjährigen Übergangsfrist war es noch bis zum 2. Januar 2021 zulässig, dass Lebensmittel, die Annatto, Bixin, Norbixin (E 160b) enthielten und nach den Vorschriften produziert und gekennzeichnet worden waren, welche vor dem 2. Juli 2020 galten, in Verkehr gebracht wurden. Nach diesem Datum war nur noch die Abgabe der bereits gefärbten Eier zulässig.
Bei der Kennzeichnungsprüfung von 12 Proben wurde festgestellt, dass auch nach Ablauf der Übergangsfrist und ggf. unter Berücksichtigung der Haltbarkeit von gefärbten Eiern aus Altbeständen auf den Eierverpackungen der Farbstoff „Annatto, Bixin, Norbixin (E 160b)“ weiterhin angegeben war. Dies entspricht jedoch nicht mehr den gültigen Vorgaben.
Korrekte Kennzeichnung Annatto Norbixin
Des Weiteren wurde bei einer Probe ein Farbstoff nachgewiesen, der nicht gekennzeichnet war. Bei einer weiteren Probe bestehend aus losen Eiern fehlte die Kenntlichmachung der Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen durch die Angabe „mit Farbstoff“ z.B. auf einem Schild bei der Ware. Nicht zugelassene Farbstoffe wurden erfreulicherweise in keiner Probe nachgewiesen.
Weitere Kennzeichnung
Die weiteren festgestellten lebensmittelrechtlichen Kennzeichnungsmängel betrafen die allgemeinen Vorgaben für Lebensmittel gemäß der Lebensmittelinformations-Verordnung, denen auch gekochte, gefärbte Eier unterliegen.
Fazit und Verbrauchertipps:
Der Frischezustand der im Handel angetroffenen bunten Eier war nach dem Ergebnis der umfassenden Untersuchungen in Ordnung. Dennoch sollten ein paar Dinge im Umgang mit den Eiern beachtet werden:
- achten Sie auf unbeschädigte Schalen – auch erkennbare kleine Risse beeinträchtigen die Qualität
- schauen Sie auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und eine ausreichende Restlaufzeit
- verzehren Sie offene Ware möglichst umgehend nach dem Kauf
- lagern Sie bunte Eier im Haushalt gekühlt, vor allem im Sommer
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