Faules Ei im Osternest? Bunte Eier aus dem Handel im Fokus

Dr. Norbert Martin, Dr. Annemarie Sabrowski, Hans-Ulrich Waiblinger (CVUA Freiburg)

 

Nicht nur an Ostern, sondern mittlerweile ganzjährig sind sie im Supermarkt zu haben: Bunte Eier, auch als „Brotzeiteier“, „Vespereier“ oder „Snack Eier“ im Angebot. Sie werden in der Regel ungekühlt angeboten, ihre Mindesthaltbarkeit beträgt mehrere Wochen.

 

Bunte Eier

 

Das CVUA Freiburg untersucht daher regelmäßig bunte Eier. Von besonderem Interesse ist der Verderb. Sind die Eier auch bis zum Ablauf des MHD noch in Ordnung?

 

Insgesamt 143 Proben der gekochten Eier wurden von 2016 bis Ostern 2018 bisher umfassend untersucht.

 

Erfreuliches Fazit: Mehr als 80 Prozent der Proben zeigten unauffällige Befunde. Lediglich 3 Proben (= 2,1 % aller Proben) waren wegen Verderb nicht mehr zum Verzehr geeignet. Häufiger bemängelt werden musste die Kennzeichnung: Bei 21 Proben (= 14,7 %) fehlten vorgeschriebene Angaben.

 

Grafik: Bunte Eier aus dem Handel

 

Rechtliche Vorgaben

Bei bunten Eiern handelt es sich um Verarbeitungsprodukte aus Eiern – nämlich gekochte und gefärbte Eier in der Schale. Die verwendeten Lebensmittelfarben müssen hierfür zugelassen sein, dies gilt auch für die zur Verleihung eines Glanzeffekts und besseren Stabilität der Farbe eingesetzten Überzugsmittel. Zugelassen sind Schellack und Carnaubawachs; für (das gelegentlich noch anzutreffende) Kopal ist die ausnahmsweise Zulassung allerdings abgelaufen.

 

Als vorverpackte Ware müssen bunte Eier mit allen Kennzeichnungselementen der Lebensmittelinformations-Verordnung in ausreichender Schriftgröße versehen sein. Dazu gehört auch das Mindesthaltbarkeitsdatum. Für die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums ist der Lebensmittelunternehmer verantwortlich; auch kann er weitere Verbraucherhinweise zur Lagerung geben. Bei rohen Eiern ist dagegen das maximale Haltbarkeitsdatum gesetzlich vorgeschrieben und beträgt 28 Tage nach dem Legen.

 

Auch ist nur bei rohen Eiern, nicht aber bei bunten Eiern die Angabe der Haltungsform vorgeschrieben. Weiterhin ist bei loser Abgabe zumindest die Kenntlichmachung „mit Farbstoff“ erforderlich, wenn zugelassene Lebensmittelfarbstoffe verwendet worden sind.

Untersuchungen auf Verderb

Unmittelbar nach Probeneingang wurden die gekochten Eier sensorisch begutachtet und ein Lagerversuch durchgeführt. Dazu wurden die Eier bis zum Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums nach Herstellerangaben gelagert und anschließend nochmals sensorisch untersucht. Parallel hierzu wurde insbesondere bei sensorischen Auffälligkeiten eine mikrobiologische Untersuchung durchgeführt. Untersucht wurde v.a. auf verderbserregende Mikroorganismen wie Schimmel, Enterobakteriazeen und Pseudomonaden, aber auch auf Krankheitserreger wie Salmonellen.

 

Sensorische und mikrobiologische Abweichungen traten im Rahmen der planmäßigen Stichprobenkontrolle erst nach Lagerung bis zum Ende der Mindesthaltbarkeit auf. Drei weitere Proben mit verdorbenen Eiern (z.B. mit erkennbarem Schimmel) wurden durch Verbraucher als Beschwerden bei der Lebensmittelkontrolle abgegeben.

 

Die diesjährige Untersuchungskampagne zu Ostern ist noch nicht abgeschlossen, da die Mindesthaltbarkeitsfrist der Mehrzahl der Proben noch nicht abgelaufen ist.

 

Auf Risse achten – soweit möglich

 

In mehreren Fällen zeigten verdorbene gefärbte Eier kaum sichtbare feine Risse in der gefärbten Schale, was die Gefahr des Eindringens von Mikroorganismen mit nachfolgendem Verderb erhöhen kann.

 

Ei mit SchimmelrasenVerpackungen aus transparentem Kunststoff, sogenannte Trays, können von den Kunden in den Verkaufsstellen durch kräftiges Zupacken und „Verdrehen“ der Mehrfachpackungen auch vor dem Kauf geteilt werden. Dabei kann es zu nicht bemerkten Schalenrissen und Eindellungen kommen, welche zu einem vorzeitigen Verderb der Eier bereits im Laden führen können. In einem solchen Fall hat ein Kunde ein solches Produkt als Verbraucherbeschwerde der Lebensmittelkontrolle abgegeben. Zwischenzeitlich hatte sich auf dem gestockten Eiklar nämlich ein Schimmelrasen gebildet.

 

Allerdings ist es für den Kunden wenig hilfreich, wenn der Lebensmittelunternehmer das Mindesthaltbarkeitsdatum mit der Angabe „Bei unverletzter Schale …“ verknüpft. Es kann dem Verbraucher nicht zugemutet werden, dass er in der Packung jedes Ei intensiv auf Schalendefekte überprüft. Vielmehr ist der Handel durch Auswahl von entsprechendem Verpackungsmaterial und sorgsamem Umgang mit Verpackung samt Inhalt in die Pflicht zu nehmen.

 

Unzureichende Durcherhitzung

 

Ei mit stark nässender OberflächeIn einer weiteren auffälligen Probe war ungenügende Durcherhitzung bei der Herstellung offensichtliche Verderbsursache: Die gekochten Eier erwiesen sich am letzten Tag der MHD-Frist beim Teilen mit dem Eierschneider als zerfallende bröckelige Masse, teilweise mit rotbraun verfärbtem Dotter oder stark nässender Oberfläche.

Weitere Auffälligkeiten

Bei offenen angebotenen gefärbten Eiern fehlte häufiger der bei Färbung mit zugelassenen synthetischen Farbstoffen erforderliche Hinweis „mit Farbstoff“. Erfreulicherweise wurden nicht zugelassene Farbstoffe auch bei verpackter Ware in keiner Probe nachgewiesen. Das nicht mehr zulässige Überzugsmittel Kopal war in einer Probe nachweisbar.

 

Weitere Kennzeichnungsmängel wurden bei verpackter Ware festgestellt: So waren Proben ohne Zutatenverzeichnis und Mindesthaltbarkeitsdatum, mit nicht ausreichender Schriftgröße oder ohne Name und Anschrift des Lebensmittelunternehmers anzutreffen.

Fazit und Verbrauchertipps:

Frohe OsternDer Frischezustand der im Handel angetroffenen bunten Eier ist nach dem Ergebnis der umfassenden Untersuchungen ganz überwiegend in Ordnung.

 

Dennoch sollten ein paar Dinge im Umgang mit den Eiern beachtet werden:

  • achten Sie auf unbeschädigte Schalen – auch erkennbare kleine Risse beeinträchtigen die Qualität
  • schauen Sie auf das Mindesthaltbarkeitsdatum und eine ausreichende Restlaufzeit
  • Verzehren Sie offene Ware möglichst umgehend nach dem Kauf
  • lagern Sie bunte Eier im Haushalt gekühlt, vor allem im Sommer

 

 

Weitere Informationen

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

 

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg

 

 

Artikel erstmals erschienen am 26.03.2018