Nach dem Fest ist vor dem Fest: Anstatt „Weihnachtsgans mit Knödeln” in diesem Jahr vielleicht „Heuschrecken-Chili-Spieße mit Mehlwurm-Pfannkuchen” und „Schoko-Grillen-Häufchen”?

Silke Helble und Dr. Christine Wind (CVUA Freiburg), Dr. Winfried Ruge (CVUA Karlsruhe)

 

Was im ersten Moment noch futuristisch klingen mag, könnte sich vielleicht dennoch bald als Alternative zu den „traditionellen" Speisen etablieren: Immer häufiger werden auch bei uns Lebensmittel-Insekten zum menschlichen Verzehr angeboten, vor allem über das Internet. Pikant oder süß, getrocknet, geröstet oder gegrillt - der Phantasie sind kaum Grenzen gesetzt. Und Käfer, Raupen oder Heuschrecken lassen sich mannigfaltig zubereiten.

Buffalowürmer (Alphitobius diaperinus)

Inspirationen liefern unzählige Rezepturen aus Asien, Afrika, Lateinamerika oder Australien. Insekten zählen dort zu den Grundnahrungsmitteln und ihr Verzehr ist seit langem Normalität. Weit gefehlt, wer glaubt, dies geschehe nur aus Hungersnot: Auf diesen Kontinenten sind Insekten fester Bestandteil der lokalen Ernährungsgewohnheiten, werden vor allem wegen ihres Geschmacks gegessen und gelten dabei häufig als besondere Delikatesse!

 

Großes Potential für die Zukunft

Skepsis gegenüber dem „Ungewohnten", Ablehnung oder sogar Ekel? Mögliche Gründe, warum in der Europäischen Union die Vermarktung von Lebensmittel-Insekten noch eine absolute Nische darstellt. International betrachtet stehen Aufzucht und Verzehr vor dem Hintergrund der Sicherstellung einer globalen Ernährungsversorgung und den möglicherweise vorhandenen umweltbedingten, wirtschaftlichen und sozialen Vorteilen aber verstärkt im Fokus von Forschung und Politik.

 

Organisationen wie die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) beschäftigen sich intensiv mit den vorhandenen Möglichkeiten und sehen großes Potential für die Zukunft: Entsprechend ihrer natürlichen Entwicklungsweise gelingt die Aufzucht vieler Insektenarten in „Massenhaltung" am besten. Dabei wird wenig Raum benötigt und die entstehende Menge an Treibhausgasen ist im Vergleich zu den bei uns gängigen Nutztieren erheblich verringert. Die Insekten wandeln ihr Futter deutlich schneller in eigenes Wachstum um. Und sie sind reich an Nährstoffen, insbesondere an hochwertigen Eiweißen, Vitaminen und Aminosäuren [1].

 

Mögliche Risiken

Wanderheuschrecke (Locusta migratoria)Hinsichtlich möglicher Nachteile oder gar Risiken, die sich aus der Herstellung, Verarbeitung und dem Verzehr von Insekten ergeben könnten, hat die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) jüngst ein Risikoprofil erstellt [2]. Auf wissenschaftlicher Basis werden unter anderem eventuelle Gefahren für die Gesundheit des Menschen beleuchtet, wie zum Beispiel das Vorhandensein von Krankheitskeimen, die Allergenität von Insekten oder deren mögliche Belastung mit chemischen Schadstoffen.

 

Das Gutachten macht deutlich, dass eine wissenschaftliche Bewertung stark von den Insektenarten, den Produktionsverfahren, der Nahrung der Insekten (dem Futtersubstrat), der Lebenszyklus-Phase, in der die Insekten geerntet werden sowie den für die weitere Verarbeitung eingesetzten Verfahren abhängt. Die EFSA kommt zum Ergebnis, dass das mikrobiologische Gefahrenpotential voraussichtlich dem herkömmlicher nicht-verarbeiteter tierischer Proteinquellen entspricht, die bisher vorhandene Datenlage zur Beantwortung vieler weiterer Fragestellungen aber noch begrenzt ist.

 

Vermarktung in einzelnen EU-Ländern bereits möglich

Bekannt sind bisher mehr als 2000 essbare Insektenspezies, die weltweit konsumiert werden. Und diese Zahl steigt stetig, je mehr Forschung auf diesem Feld betrieben wird. Die Mehrzahl der Insekten wird bisher noch in der Wildnis geerntet. Doch geht es nun darum, welche dieser Spezies künftig sicher und unter kontrollierten Bedingungen gezüchtet, in Masse produziert und verarbeitet werden können. Dabei soll gleichzeitig sowohl Öko- wie auch Kostenbilanz im Vergleich zu anderen Lebensmitteln verbessert werden.

 

Auch die Europäische Kommission forciert Überlegungen dazu, wie die Politik im Bereich dieser „neuartigen Lebensmittel" gestaltet werden kann, um die potentielle Verwendung von Insekten als Lebensmittel zu reflektieren.

Im Zusammenhang mit deren Vermarktung gilt es auch die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären (s. u. Informationen).

 

Aufgrund der steigenden Nachfrage haben zwischenzeitlich jedoch bereits einzelne EU-Mitgliedstaaten - so beispielsweise Belgien und die Niederlande - nationale Vorgaben eingeführt und Aufzucht und Vermarktung bestimmter Lebensmittel-Insekten im nationalen Alleingang unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht. Dort werden die entsprechenden Produkte nun teilweise bereits im Supermarkt angeboten.

 

Derzeitige Aktivitäten des CVUA Freiburg

Dies macht deutlich, dass auch die Lebensmittelüberwachung sich hier einer neuen Herausforderung zu stellen hat. Das CVUA Freiburg beschäftigt sich daher seit geraumer Zeit mit dieser Thematik. Neben der ständigen Beobachtung des internationalen Geschehens, der Weiterentwicklung der politisch-strategischen Ausrichtung und von aktuellen Forschungsergebnissen stehen wir im Austausch mit den entsprechenden renommierten Forschungsinstituten.

 

Parallel entwickeln wir auch die erforderlichen routinetauglichen Untersuchungsmethoden. Einen Schwerpunkt legen wir derzeit auf die Artenbestimmung der Insekten in allen Entwicklungsstadien, um bei der oben genannten Vielzahl möglicher Spezies und der Abhängigkeit der Gefahrenbewertung eine gesicherte Aussage machen zu können. Das CVUA Freiburg setzt hierzu moderne Analysetechniken wie die Matrixunterstützte Laser-Desorption/Ionisation-Massenspektrometrie (MALDI-TOF-MS) [3] ein und entwickelt derzeit eine erste Datenbank auf diesem Gebiet (Abb. 3).

 

Dendrogramm

Abb. 3: Auszug aus der Insekten-Datenbank des CVUA Freiburg - Dendrogramm-Ansicht

 

Lebensmittelrechtliche Betrachtung - Sind Insekten „neuartige Lebensmittel”?

Unter neuartigen Lebensmitteln und neuartigen Lebensmittelzutaten werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 258/97 (Novel-Food-VO) solche Lebensmittel verstanden, die vor dem Stichtag 15. Mai 1997 (Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung) noch nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union für den menschlichen Verzehr verwendet worden sind und bestimmten, in der genannten Verordnung aufgeführten Gruppen zugeordnet werden können. Eine dieser in der Verordnung definierten Gruppen umfasst auch „aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten".

 

Neuartige Lebensmittel und -zutaten dürfen in der EU nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn zuvor eine entsprechende Zulassung erteilt worden ist. Im Rahmen des Zulassungsverfahrens werden die Erzeugnisse einer umfassenden gesundheitlichen Bewertung unterzogen, um die Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken neuer, in der EU bisher noch nicht verzehrter Lebensmittel und Lebensmittelzutaten zu schützen.

 

Aktuell sind fast alle Erzeugnisse, die aus Insekten isoliert wurden oder aus Insekten isolierte Zutaten enthalten, als neuartige Lebensmittel einzustufen und bedürfen einer Zulassung durch die EU. Aufgrund der im Verordnungstext verwendeten konkreten Formulierung „aus Tieren isolierte Lebensmittelzutaten" bestehen jedoch berechtigte Zweifel daran, ob auch „Insekten als ganze Tiere" unter die Definition für neuartige Lebensmittel fallen. Es besteht hier somit eine lebensmittelrechtliche Grauzone. Unter Beachtung der allgemeinen lebensmittelrechtlichen EU-Vorschriften (wie VO (EU) Nr. 1169/2011, VO (EG) Nr. 178/2002, VO (EG) Nr. 852/2004) und der ggf. vorhandenen nationalen Anforderungen wird das Inverkehrbringen von „ganzen Lebensmittel-Insekten" daher häufig auch ohne Genehmigung toleriert.

 

Die bisher geltende Verordnung (EG) Nr. 258/97 wurde nun durch die neue europäische Novel Food-Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 abgelöst, die am 31. Dezember 2015 in Kraft getreten ist. Mit dieser Verordnung werden einige Unklarheiten im Hinblick auf den Anwendungsbereich der bisher geltenden Verordnung beseitigt. Unter anderem sind ganze Tiere wie Insekten nunmehr Teil der Begriffsbestimmung und fallen damit eindeutig in den Anwendungsbereich der Verordnung.

 

Weiter wird auch der Begriff „traditionelles Lebensmittel aus einem Drittland" eingeführt. Für diese traditionellen Lebensmittel gilt ein vereinfachtes Verfahren, wenn die Verwendungsgeschichte als sicheres Lebensmittel in einem Drittland durch die vom Antragsteller übermittelten Daten verlässlich belegt wird. Allerdings wird die Verordnung (EG) Nr. 258/97 erst ab dem 1. Januar 2018 aufgehoben, d.h. erst ab diesem Zeitpunkt sind die Vorgaben der neuen Novel Food-Verordnung (EU) Nr. 2015/2283 vollumfänglich gültig.

 

 

Literatur

[1] http://www.fao.org/forestry/edibleinsects/en/
[2] http://www.efsa.europa.eu/de/efsajournal/pub/4257
[3] s.a. weitere Beiträge, Stichwort „MALDI-TOF-MS"

 

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg

 

 

Artikel erstmals erschienen am 28.01.2016