20 Jahre Gentechnik Erntemonitoring in Baden-Württemberg

Brigitte Speck (LTZ Karlsruhe), Hans-Ulrich Waiblinger (CVUA Freiburg) Bildquellen: LTZ Karlsruhe, CVUA Freiburg

 

Gentechnik Erntemonitoring 2023

Das Land Baden-Württemberg hat auch 2023 Ernteproben bestimmter Kulturpflanzen auf gentechnische Veränderungen untersucht. Schwerpunkte des Stichprobenprogramms mit insgesamt 105 Proben waren Mais, Raps und Soja, aber auch Lein und Zuckerrüben wurden wieder einbezogen. Das Untersuchungsprogramm wird auch 2024 fortgeführt.

 

Rapsfeld

Rapsfeld

 

Insgesamt wurden 21 Proben von Raps, 12 x Leinsaat, 27 x Soja, 38 x Mais sowie 7 Proben von Zuckerrüben durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt (CVUA) Freiburg sowie das Landwirtschaftliche Technologiezentrum (LTZ) Augustenberg in Karlsruhe untersucht.

 

Einen wichtigen Beitrag für die positive Entwicklung bei Ernteproben leistet auch das in Baden-Württemberg sowie in anderen Bundesländern durchgeführte Saatgut-Monitoring, in dem jährlich vor der Aussaat Saatgut stichprobenartig auf gentechnische Veränderungen geprüft wird. Die Saatgutprobenahme und die Saatgutuntersuchungen beim LTZ Augustenberg waren so terminiert, dass die Ergebnisse vor der Aussaat vorlagen, damit ggf. ein Umbruch von bereits ausgesäten Flächen vermieden werden kann, wenn festgestellt wird, dass sich im Saatgut gentechnisch veränderte Bestandteile befinden.

Zulassungen in der EU zum Import, nicht aber für den Anbau

Ende 2023 waren in der EU 100 gentechnisch veränderte (gv-)Pflanzen für den Import zur Verwendung in Lebensmitteln und Futtermitteln zugelassen, darunter Mais (47), Soja (26), Raps (11), Zuckerrübe (1) und Baumwolle (15). Häufig handelt es sich bei diesen gv-Pflanzen um sogenannte stacked events, also Kreuzungen verschiedener gv-Pflanzen (Events).

Die einzige Zulassung zum Anbau liegt schon lange zurück. Viele EU-Länder, darunter auch Deutschland, haben aber mittlerweile auch für den 1998 zugelassenen Mais MON 810 ein Anbauverbot erlassen. Seit 2015 ist nach dem sogenannten opt-out Verfahren ein länderspezifisches Anbauverbot möglich, selbst wenn für die gv-Pflanze eine EU-Anbauzulassung existiert.

 

Erfreulicherweise keine positiven Befunde

Nachdem in den Vorjahren noch vereinzelt positive Befunde bei einzelnen Kulturarten aufgetreten waren, waren im Erntejahr 2023 erfreulicherweise in keiner Probe gentechnische Veränderungen nachweisbar.

 

Abbildung 1: Ernteproben 2023, Untersuchung auf GVO

Abbildung 1: Ernteproben 2023, Untersuchung auf GVO

Leinsaat

LeinsaatAuch im Jahr 2023 wurde die Untersuchung bei Leinsaat fortgeführt; gentechnische Veränderungen waren in keiner der 12 Proben nachweisbar. Die Nachweisgrenze betrug ca. 0,01 %.

 

Im Jahr 2020 waren erstmals seit Beginn der Untersuchungen im Jahr 2009 Spuren von gv-Leinsaat in einer Probe eines landwirtschaftlichen Betriebes nachgewiesen worden. Bei vier weiteren im Umfeld des Betriebs erhobenen Proben waren ebenfalls Befunde im Spurenbereich aufgetreten. Leinsamen werden seit 2009 untersucht, da damals Verunreinigungen mit dem GVO Event FP 967 bei kanadischer Importware nachgewiesen wurden. Seither wurden insgesamt 194 Leinsamenproben geprüft.

 

Grafik: Lein, Erntemonitoring seit 2009

Abbildung 2: Lein, Erntemonitoring seit 2009

 

Bei Raps weiterhin keine positiven Befunde

Seit Beginn des Erntemonitorings war gv-Raps niemals nachweisbar, so auch in 2023: In keiner der insgesamt 21 Rapsproben wurde bei einer Nachweisgrenze von jeweils ca. 0,02 % ein positiver Befund detektiert.

Sojabohnen

SojapflanzenAuch bei den insgesamt 27 Proben von Soja waren keinerlei gentechnische Veränderungen nachweisbar; die Nachweisgrenze betrug jeweils ca. 0,03 %.

Im Jahr 2022 hatte es bei der Untersuchung der Ernte von Soja erstmals wieder einen positiven Befund gegeben. Nachweisbar war das zugelassene gv-Soja Event MON87701 in geringen Spuren in einer Probe von Sojaextraktionsschrot. Da es sich um ein verarbeitetes Produkt handelte, konnte allerdings nicht mehr abschließend nachvollzogen werden, ob gv-Soja bereits in den geernteten Sojabohnen enthalten war oder ob der Eintrag nach der Ernte stattgefunden hat.

 

 

Infokasten

In der EU dürfen Lebensmittel und Futtermittel mit Verunreinigungen durch für Lebensmittel- und Futtermittelzwecke zugelassene gv-Events bis zu einem Anteil von 0,9 % ohne entsprechende Kennzeichnung vermarktet werden, sofern diese Verunreinigung zufällig oder technisch unvermeidbar ist. Verunreinigungen unter 0,1 % werden als zufällig oder technisch unvermeidbar beurteilt und unterliegen nicht der Kennzeichnungspflicht.

Sojabohnen sind weltweit weiterhin die wichtigsten Kulturpflanzen mit gentechnischen Veränderungen, knapp die Hälfte aller 2019 angebauten gv-Pflanzen waren Sojabohnen. So betrug 2019 der Anteil von gv-Sorten an der Soja-Anbaufläche 74 %; in den USA wurden 2023 sogar auf 95 % der Anbauflächen gv-Sojabohnen ausgesät. Überwiegend handelt es sich dabei um Sojalinien, die Resistenzen gegen mindestens ein Herbizid aufweisen.

Mais

MaiskolbenMais hat im Anbau in Baden-Württemberg unter den Pflanzen mit GVO-Relevanz die größte Bedeutung. Entsprechend nahm Mais weiterhin den größten Anteil des Erntemonitorings ein. Erfreulicherweise waren auch in keiner der 38 Mais-Ernteproben gentechnische Veränderungen nachweisbar (Nachweisgrenze: jeweils ca. 0,03 %).

Im Jahr 2022 hatte es bei Mais erstmals wieder einen positiven Befund in geringen Spuren gegeben. Das nachgewiesene, für Lebens- und Futtermittel zugelassene gv-Mais Event DAS-40278-9 wurde nach der Ernte in einem Silobetrieb nachgewiesen. Daher war auch hier keine abschließende Aussage möglich, ob der geringe GVO-Eintrag tatsächlich von einer geernteten Maispflanze stammte oder es sich um eine Kontamination nach der Ernte handelte.

Seit 2004 – mittlerweile 20 Jahre GVO-Erntemonitoring in Baden-Württemberg

Bereits seit 2004 wird das in Deutschland bislang einzigartige Stichprobenprogramm der amtlichen Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung Baden-Württemberg jährlich durchgeführt. Mehr als 1.800 Ernteproben wurden seitdem untersucht.

 

Mit diesem Programm sollen zu einem möglichst frühen Zeitpunkt in der Lebensmittel- und Futtermittelkette mögliche Verunreinigungen heimischer Ernteprodukte mit gentechnisch veränderten Organismen erkannt werden. Daher sind landwirtschaftliche Erfassungsstellen sowie Mühlen Schwerpunkte der Beprobung. Mais, Raps, Soja, Lein sowie Zuckerrüben wurden ausgewählt, da sich von diesen Kulturen bereits weltweit gv-Sorten im Anbau befinden. In Deutschland gibt es keine Zulassung für den Anbau gentechnisch veränderter Varianten dieser Nutzpflanzen, und es gilt eine Nulltoleranz im Saatgut.

 

Produkte aus dem untersuchten Erntegut sind wichtige Rohstoffe der Lebensmittel- und Futtermittelindustrie. So werden aus Mais Stärken für Suppen und Soßen oder Zuckersirupe für Süßwaren und Getränke hergestellt; Raps dient als Rohstoff für Speiseöle. Leinsaat wird als Zutat in vielen Backwaren und Müslis eingesetzt. Nebenprodukte, die bei der Verarbeitung zu Lebensmitteln anfallen, werden zur Herstellung von Futtermitteln verwendet.

 

Soja wird vermehrt auch hierzulande angebaut, u.a. um etwa für die Herstellung von Tofu und ähnlichen Sojaprodukten eine Alternative zu häufig gentechnisch veränderter Importsoja verfügbar zu haben. Für die Erzeugung von Lebensmitteln tierischer Herkunft, welche den Anforderungen für eine Bewerbung „ohne Gentechnik“ oder des ökologischen Landbaus genügen sollen, werden Extraktionsschrot aus nicht gv Soja und der heimische Sojaanbau für Futterzwecke immer wichtiger.

Ergebnisse des GVO-Erntemonitorings seit 2004

 

Seit Beginn des Monitorings 2004 wurden insgesamt 1.872 Ernteproben untersucht, davon waren in 32 Proben (= 1,7 %) gentechnische Veränderungen nachweisbar.

 

Positive Befunde gab es bei Mais mit 19 von insgesamt 816 Proben (= 2,3 %), bei Soja mit 12 von 259 Proben (= 4,6 %) sowie bei Lein mit einer von 194 Proben (= 0,5 %). Seit 2007 wurden keine Verunreinigungen mehr über der Bestimmungsgrenze von 0,1 % festgestellt.

 

Grafik: GVO-Erntemonitoringprogramm Baden-Württemberg seit 2004

Abbildung 3: GVO-Erntemonitoringprogramm Baden-Württemberg seit 2004

 

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg

 

 

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 19.02.2024