Gentechnisch veränderter Leinsamen nachgewiesen
Hans-Ulrich Waiblinger, Dr. Klaus Pietsch
Das CVUA Freiburg hat gentechnisch veränderten Leinsamen in einem erheblichen Anteil aktuell untersuchter Leinsamen-Proben nachgewiesen.
Bio-Produkte sind nach bisherigen Erkenntnissen nicht betroffen. Gentechnisch veränderter Leinsamen ist in der Europäischen Union generell nicht zugelassen.
Aufgrund erster Verdachtsmomente wurden im Rahmen einer Sonderbeprobung umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Die jetzt vorliegenden Ergebnisse lassen den Schluss zu, dass gentechnisch veränderter Leinsamen in den Proben enthalten ist.
Erheblicher Anteil konventioneller Produkte betroffen, Herkunft höchstwahrscheinlich Kanada
Mittlerweile wurden 41 Proben untersucht; in 16 Proben (= 39%) war gentechnisch veränderter Leinsamen nachweisbar. Alle positiven Proben stammen von Erzeugnissen aus konventionellem Anbau (= 59%), während sämtliche 14 bisher untersuchten Erzeugnisse aus ökologischem Anbau einen negativen Befund ergaben.
Die betroffene Ware ist höchstwahrscheinlich kanadischer Herkunft. Kanada ist das weltweit wichtigste Anbauland für Leinsamen, die EU ist der bedeutendste Importeur.
Vor etwa 10 Jahren wurde in Kanada und den USA gentechnisch veränderter, herbizidresistenter Leinsamen (Flachs) mit der Handelsbezeichnung CDC Triffid (Event FP967) zum Anbau zugelassen. Die Sortenzulassung 2001 für CDC Triffid wurde jedoch 2001 in Kanada wieder zurückgenommen. Seitdem ist kommerzieller Anbau von CDC Triffid in Kanada verboten.
Nach offiziellen Angaben hat bisher weder in den USA noch in Kanada kommerzieller Anbau von CDC Triffid stattgefunden.
Für gentechnisch veränderten Leinsamen gilt in der EU die Nulltoleranz
In Europa bestehen derzeit keine Zulassungen für gentechnisch veränderten Leinsamen zu Lebensmittel- oder Futtermittelzwecken. Für nicht zugelassene GVO gilt in der Europäischen Gemeinschaft die Nulltoleranz, d.h. es sind keine Ausnahmeregelungen für geringe Spuren von Bestandteilen aus nicht zugelassenen gentechnisch veränderten Produkten vorgesehen.
Nachweismethode
Nach den uns vorliegenden Informationen und den durchgeführten Nachweisen von zwei charakteristischen DNA-Konstrukten ist davon auszugehen, dass es sich bei dem nachgewiesenen gentechnisch veränderten Leinsamen um den Event FP967 handelt.
Siehe auch http://bch.cbd.int/database/record-v4.shtml?documentid=14768
Eine Event-spezifische Methode steht für den Nachweis von gentechnisch veränderten Leinsamen derzeit nicht zur Verfügung.
Zum Nachweis von gentechnisch veränderten Leinsamen bieten sich sogenannte konstrukt-spezifische Nachweise an. Hierbei werden DNA-Sequenzen aus Übergängen zweier unterschiedlicher DNA-Abschnitte (z.B. Gene, Promotoren, Terminatoren) nachgewiesen, die in der Natur so nicht vorkommen.
Charakteristisch für CDC Triffid (FP967) sind die Übergänge
- vom nos-Promotor zum Antibiotikaresistenzgen nptII (P-nos - nptII) sowie vom
- nos-Terminator zum Spectinomycinresistenzgen (T-nos -Spec)
(s. beigefügte Karte der eingefügte Sequenzen)
Grafik: In FP967-Leinsamen eingefügte DNA-Sequenzen (Quelle: www.bats.ch/gmo-watch/)
Die Nachweismethode für das Konstrukt T-nos Spec wurde von dem Dienstleistungslabor Genetic ID zur Verfügung gestellt und hier auf die Eignung getestet. Nach unseren Informationen ist das Konstrukt von den weltweit beschriebenen gentechnisch veränderten Pflanzen nur im Event FP 967 enthalten.
Die Methode zum Nachweis des anderen Konstruktes wurde durch das Hessische Landeslabor LHL entwickelt, wurde bereits laborübergreifend erprobt und steht kurz vor einem Ringversuch zur Aufnahme in die nationale Methodensammlung nach § 64 LFGB. Das P-nos - nptII - Konstrukt erfasst zwar auch zwei gentechnisch veränderte Rapssorten, das Vorhandensein dieser botanischen Verunreinigungen konnte in den Proben jedoch ausgeschlossen werden.
GM lineseed, further analytical informations.pdf
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