Alles bio? Gentechnik in Bio-Baumwolle und -Textilien

Hans-Ulrich Waiblinger, Dr. Norbert Martin (CVUA Freiburg)

 

Baumwollpflanze70 Prozent der weltweit angebauten Baumwolle ist gentechnisch verändert. Mit knapp 50 % der globalen Anbauflächen ist Indien das wichtigste Anbauland für Baumwolle, davon entfallen mittlerweile über 90 % auf gentechnisch veränderte (GV) Baumwolle.

Bei „Bio”- oder „Öko”;-Textilien wird Gentechnik allerdings nicht erwartet. So schließen internationale Standards für die Verarbeitung von Textilien in ihren Richtlinien die Verwendung von GV Baumwolle aus.

 

In 4 von 9 Proben weitgehend unverarbeiteter Rohbaumwolle (Pflückbaumwolle), die als Bio-Baumwolle deklariert waren, hat das CVUA Freiburg gentechnisch veränderte (GV) Baumwolle nachgewiesen. Alle Bio-Baumwoll-Proben mit nachweisbaren gentechnischen Veränderungen waren indischer Herkunft.

In Bio-Baumwolle anderer Ursprungsländer (Türkei, Kirgisistan) war dagegen keine GV Baumwolle nachweisbar.

 

Grafik

 

Gentechnische Veränderungen waren weiterhin in zwei Proben konventioneller Baumwolle aus den USA und Indien nachweisbar.

 

Baumwollfasern und -garnDie Problematik wurde bereits im Jahr 2010 publik, siehe z.B. Stern, 2010. Nach Laboruntersuchungen waren bei Bio-Baumwolle in den Jahren 2008-2009 in ca. 30% der Proben gentechnisch Veränderungen nachweisbar.

 

Textilien: nur selten analytisch überprüfbar

Der Nachweis gentechnischer Veränderungen ist bei unverarbeitetem Baumwollgarn noch sehr gut möglich, da hier noch erhebliche Mengen der Erbsubstanz (DNA) von Baumwolle enthalten sind.

 

Dies ist bei verarbeiteten Textilien in der Regel nicht mehr der Fall. Dementsprechend waren von insgesamt 72 seit Mitte 2013 untersuchten Textilien auf Baumwollbasis lediglich 2 Proben untersuchungsfähig, d.h. Erbsubstanz aus Baumwolle konnte hier isoliert werden.

 

JeansAllerdings war in beiden untersuchungsfähigen Proben GV Baumwolle nachweisbar. Es handelte sich um Socken aus dem Sortiment eines Herstellers von „Naturtextilien” sowie eine Jeans, die laut Etikett aus Bio-Baumwolle hergestellt wurde (diese Befunde wurden bereits im Öko-Monitoring Bericht 2013, S. 49, erwähnt).

 

Da Textilien und die verwendeten Stoffe überwiegend in Asien hergestellt werden, ist der analytisch überprüfbare Rohstoff Baumwolle leider zumeist nicht zugänglich.

 

Die oben erwähnte Rohbaumwolle wurde bei Baumwoll-Verarbeitungsbetrieben (Spinnereien) in Baden-Württemberg beprobt.

 

Es ist beabsichtigt, auch künftig entsprechende Untersuchungen auf GV Baumwolle bei „Öko”-Textilien durchzuführen. Priorität sollen gut analysierbare Erzeugnisse haben (Betriebe, die Rohbaumwolle verarbeiten sowie ggf. einzelne Gruppen von Textilien wie Jeans).

 

Welche GV Baumwolle wurde nachgewiesen?

Nachgewiesen wurde in Baumwolle aus Indien sowie in den beiden analysierbaren Textilien jeweils Erbsubstanz aus insektenresistenten GV Baumwollevents (auch als Bt-Baumwolle bezeichnet). Es handelt sich um Events mit der Bezeichnung MON 531 (Handelsname Bollgard) sowie MON 15985 (Bollgard II).

Diese Events sind dort seit 2002 bzw. 2006, wie in ca. 10 weiteren Ländern weltweit zum Anbau zugelassen.

 

Bt-Baumwolle soll bei der Bekämpfung des Baumwollkapselbohrers (Schmetterlingsart) zu einem reduzierten Pestizideinsatz (und damit weniger Vergiftungsfällen) sowie höheren Ernteerträgen in der dortigen, kleinbäuerlich strukturierten Landwirtschaft geführt haben, s. z.B. Kouser, Qaim (2011). Letzteres wird in einer Mitteilung von Greenpeace, 2012 bezweifelt und eher auf die gleichzeitige Einführung ertragsstarker Hybridsorten zurückgeführt.

 

In der (konventionellen) Baumwollprobe aus den USA waren diese Events nicht nachweisbar, dagegen wurde dort GV Baumwoll Event MON 88913 (Handelsname Roundup Ready Flex, herbizidresistent) identifiziert.

 

Die genannten GV Baumwoll-Events sind in der EU für Lebensmittel- und Futtermittelzwecke zugelassen (Baumwollsaatöl, daraus hergestellte Zusatzstoffe sowie Futtermittel aus Pressrückständen).

 

Infokasten

Rechtliche Bewertung unklar

Lebensmittel oder Futtermittel, die Hinweise wie Bio oder Öko tragen, müssen den Anforderungen der EU-Öko-Verordnung genügen (Verornung (EG) Nr. 834/2007). Danach dürfen gentechnisch veränderte Organismen bei Bio-Produkten nicht verwendet werden.

 

Zwar fällt Rohbaumwolle als unverarbeitetes landwirtschaftliches Erzeugnis prinzipiell unter diese Regelung, nicht aber wenn sie zur Herstellung von Textilien bestimmt ist. Auch Textilien selbst sind von der EU-Öko-Verordnung nicht erfasst.

 

Allerdings besteht ein erhebliches Täuschungspotenzial, wenn Kleidung als „organic” oder Öko bezeichnet wird bzw. Etiketten als Rohstoff kbA Baumwolle angeben, die als Rohstoff verwendete Baumwolle jedoch gentechnisch verändert ist.

 

Dies insbesondere, weil internationale Standards für die Verarbeitung von Textilien aus biologisch erzeugten Naturfasern, wie etwa der weltweit führende Global Organic Textile Standard (GOTS®) und IVN Best® in ihren Richtlinien die Verwendung von GV Baumwolle ausschließen.

 

Für Textilien und andere Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt ist der Tatbestand der Täuschung bzw. Irreführung im deutschen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz bisher jedoch nicht verankert. Dies ist bislang lediglich bei Bedarfsgegenständen mit Lebensmittelkontakt der Fall.

 

Wann ist der analytische Nachweis noch möglich?

Fasern von Rohbaumwolle enthalten noch große Mengen an Erbsubstanz. Ein sensitiver Nachweis etwaiger gentechnischer Veränderungen ist hier einfach möglich. Quantitative Aussagen können allerdings mangels verfügbarer, auf die Matrix Baumwollfaser angepasster Referenzmaterialien nicht getroffen werden. Die hier verwendeten Referenzmaterialien sind aus Baumwollsamen hergestellt. Halbquantitative Bestimmungen des ungefähren Anteils gentechnischer Veränderungen sind jedoch bei Rohbaumwolle möglich. Dieser Anteil betrug bei den bisher untersuchten Proben von unbehandelter Bio-Rohbaumwolle indischer Herkunft bzw. konventioneller Baumwolle US-amerikanischer Herkunft jeweils deutlich über 10 %.

 

Auch bei gekämmter Baumwolle, also nach den ersten Behandlungsschritten (i.d.R. Alkalibehandlung zum Entfernen der die Fasern umgebenden Wachsschicht) ist der Nachweis noch eindeutig möglich, allerdings ist die Nachweisgrenze bereits deutlich erhöht und beträgt ca. 1 bis 10 % statt ca. 0,1% bei unbehandelter Ware.

 

Der Nachweis in verarbeiteten Erzeugnissen ist nur in Einzelfällen möglich. Diverse mechanische und insbesondere chemische Behandlungsschritte zerstören die zum Nachweis benötigte Erbinformation.

 

Weitere Informationen

Öko-Monitoring-Bericht Baden-Württemberg 2013

Informationsplattform Transgen

CVUA Freiburg: Gentechnik bei Lebensmitteln

 

Bildnachweis

alle CVUA Freiburg

 

 

 

Artikel erstmals erschienen am 14.01.2015