Wie können veterinärpathologische Untersuchungen Tierschutzverstöße sichern?
Abteilung 7 des CVUA Karlsruhe
Am 24.09.2024 besuchte die Landestierschutzbeauftragte, Frau Dr. Julia Stubenbord, die Veterinärpathologie des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamtes (CVUA) Karlsruhe, um dieser Frage nachzugehen.
Abb. 1: Die Landestierschutzbeauftragte, Frau Dr. Stubenbord, trägt sich ins Gästebuch des CVUA Karlsruhe ein
Der Veterinärpathologie des CVUA Karlsruhe werden pro Jahr etwa 100 Tiere eingesendet, um den Verdacht eines Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz festzustellen oder auszuräumen. Dabei steigt die Zahl derartiger Einsendungen von Jahr zu Jahr. Die Vollzugsbehörden wie Veterinärämter und Polizei treten mit den verschiedensten Fragestellungen an die Veterinärpathologie heran:
„Woran sind die Schafe gestorben?“
„Wurden die Tiere nicht richtig versorgt und sind dadurch gestorben?“
„Wurde der Habicht vergiftet? Und wenn ja: Womit?“
„Warum ist das Rind lahm am Schlachthof angekommen? Durfte es überhaupt transportiert werden?“
Diese Fragen beantwortet das CVUA Karlsruhe nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Es hilft so, Straftaten rund um das Tier aufzuklären.
Abb. 2: Tierärztinnen des CVUA Karlsruhe besprechen sich mit der Landestierschutzbeauftragten zu aktuellen Tierschutzfällen
Die Veterinärpathologinnen stellten der Landestierschutzbeauftragten anhand konkreter Fälle ihr Vorgehen vor. Dabei zeigte Frau Dr. Stubenbord besonderes Interesse an den dabei verwendeten Methoden. Dazu gehören neben der eigentlichen Obduktion – also der visuellen Untersuchung des Tierkörpers und seiner Organe – die mikroskopische Beurteilung der Organe sowie Röntgen-, toxikologische und DNA-Untersuchungen. Sofern erforderlich, kommen auch weiterführende kriminaltechnische Untersuchungen in Kooperation mit anderen Stellen zum Einsatz. Vor allem die gerichtsfeste Dokumentation der Befunde – zum Beispiel durch entsprechende Fotos – ist dabei von immenser Bedeutung. Entsprechend aufwändig sind diese Untersuchungen, die viel Zeit und eine hohe Sorgfalt erfordern.
Abb. 3: Frau Dr. Stubenbord beim Vortrag der Veterinärpathologinnen
Die Landestierschutzbeauftragte war sehr beeindruckt von der Kompetenz und dem Engagement aller an diesen Untersuchungen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des CVUA Karlsruhe. „Die Arbeit des Untersuchungsamtes ist ein wichtiger Beitrag für den Tierschutz in Baden-Württemberg. Tiermisshandlungen können so objektiv nachgewiesen und geahndet werden. Ich bin dankbar, dass das Land Baden-Württemberg über solche Untersuchungseinrichtungen verfügt und ermutige die Veterinärämter, die Untersuchung bei Tierschutzfällen zu nutzen“, sagte Frau Dr. Stubenbord.